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   FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16 (1)   

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https://dejure.org/2017,12922
FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16 (1) (https://dejure.org/2017,12922)
FG Bremen, Entscheidung vom 26.01.2017 - 2 K 38/16 (1) (https://dejure.org/2017,12922)
FG Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 2 K 38/16 (1) (https://dejure.org/2017,12922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; Vorsteuerabzug aus Rechnungen eine "UGmbH"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; Vorsteuerabzug aus Rechnungen eine "UGmbH"

  • rechtsportal.de

    Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; Vorsteuerabzug aus Rechnungen eine "UGmbH"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vorsteuerabzug aus einer von einem Rechnungsaussteller in der nicht existierenden Rechtsform der "UGmbH" erstellten Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-277/14

    PPUH Stehcemp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in seinem Urteil vom 22. Oktober 2015 C-277/14 "PPUH Stehcemp" (BB 2015, 2787 , [...] Tenor) zu einem vergleichbaren Sachverhalt Folgendes entschieden:.

    In dem von der Klägerin zitierten EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015 C-277/14 "PPUH Stehcemp" (BB 2015, 2787 ) gehe es um die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers.

    In dem von der Klägerin zitierten EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015 C-277/14 "PPUH Stehcemp" (BB 2015, 2787 , [...] Rz 10) werde ausgeführt, dass die ausgestellte Rechnung für Mehrwertsteuerzwecke die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistungen enthalten müsse.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015 C-277/14 "PPUH Stehcemp" (BB 2015, 2787 ).

  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    Nach dem BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15 (DB 2016, 3019 ) wirke eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt worden sei.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin sieht das von ihr zitierte BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15 (DB 2016, 3019 ) für den - hier vorliegenden - Fall offensichtlich unzutreffender Angaben hinsichtlich des Rechnungsausstellers auch keine Berichtigungsfähigkeit vor.

  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    Hierzu erläuterte der Beklagte in den Bescheiden unter Angabe der Summe der im jeweiligen Monat nicht abziehbaren Vorsteuer aus den Rechnungen der "K... UGmbH", dass ein Abzug der in einer Rechnung ausgewiesenen Steuer nur möglich sei, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz einer GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsausstellung tatsächlich bestanden habe (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197 , BStBl II 1996, 620 ).

    Insoweit bestehe eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der Geschäftsdaten des Rechnungserstellers (Anschrift, Firma, Rechtsform u.Ä.) zu vergewissern (BFH-Urteil in BFHE 181, 197 , BStBl II 1996, 620 ).

  • BFH, 10.11.1994 - V R 45/93

    Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    Nach Abschnitt 15.2a Abs. 5 UStAE könne der Vorsteuerabzug nur aufgrund einer Rechnung geltend gemacht werden, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermögliche, über die abgerechnet worden sei (BFH-Urteile vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472 , BStBl II 1995, 395 , und vom 16. Januar 2014 V R 28/13, BFHE 244, 126 , BStBl II 2014, 867 ).
  • BFH, 30.10.2001 - V B 92/01

    Unternehmereigenschaft - Umsatzsteuer - Eintragung die Handwerksrolle - Mangelnde

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen - insbesondere was die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller und dessen Unternehmereigenschaft anbelangt - grundsätzlich nicht vorsieht (BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381 , [...] Rz 11; vom 15. Februar 2008 XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169 , [...] Rz 2; BFH-Urteil vom 12. August 2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259 , [...] Rz 39).
  • BFH, 15.02.2008 - XI B 180/07

    Unternehmereigenschaft des Leistenden - Gutglaubensschutz - keine notwendige

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen - insbesondere was die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller und dessen Unternehmereigenschaft anbelangt - grundsätzlich nicht vorsieht (BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381 , [...] Rz 11; vom 15. Februar 2008 XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169 , [...] Rz 2; BFH-Urteil vom 12. August 2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259 , [...] Rz 39).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen - insbesondere was die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller und dessen Unternehmereigenschaft anbelangt - grundsätzlich nicht vorsieht (BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381 , [...] Rz 11; vom 15. Februar 2008 XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169 , [...] Rz 2; BFH-Urteil vom 12. August 2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259 , [...] Rz 39).
  • BFH, 16.01.2014 - V R 28/13

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    Nach Abschnitt 15.2a Abs. 5 UStAE könne der Vorsteuerabzug nur aufgrund einer Rechnung geltend gemacht werden, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermögliche, über die abgerechnet worden sei (BFH-Urteile vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472 , BStBl II 1995, 395 , und vom 16. Januar 2014 V R 28/13, BFHE 244, 126 , BStBl II 2014, 867 ).
  • BFH, 06.04.2016 - XI R 20/14

    EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur

    Auszug aus FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16
    Selbst wenn wegen eines guten Glaubens an die Richtigkeit der Angabe des Leistenden in Rechnungen ein Vorsteuerabzug aus Vertrauensschutzgründen im Festsetzungsverfahren nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG gewährt werden könnte (vgl. dazu das Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EUGH vom 6. April 2016 XI R 20/14, BFHE 254, 152 , Az. beim EuGH: C-374/16), käme dies im Streitfall nicht in Betracht.
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