Rechtsprechung
FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20 (3) |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de
Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung mit der Umsatzsteuererklärung durch Geltendmachen der Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit der Vermietung der Ferienwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verzicht auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung unter Mithilfe eines Steuerberaters und Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für eine vermietete Ferienwohnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.07.2003 - V R 29/02
Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20
So wie der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklärt werden kann, so kann auch bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung der zunächst erklärte Verzicht auf die Anwendung des § 19 UStG widerrufen werden (BFH, Urteil vom 09. Juli 2003 - V R 29/02 -, BFHE 202, 403 , BStBl II 2003, 904 ).Nichts anderes gilt für Steueranmeldungen i.S. des §§ 167, 168 AO , zu denen nach § 18 Abs. 3 UStG auch die Umsatzsteuererklärung zählt (BFH, Urteil vom 09. Juli 2003 - V R 29/02 -, BFHE 202, 403 , BStBl II 2003, 904 ).
Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung in der schriftlichen Mitteilung der Zustimmung dazu führt, dass nicht die einmonatige Einspruchsfrist nach § 355 Abs. 1 AO läuft, sondern die Jahresfrist nach § 356 Abs. 2 AO Anwendung findet (BFH, Urteil vom 09. Juli 2003 - V R 29/02 -, BFHE 202, 403 , BStBl II 2003, 904 ), ist die Unanfechtbarkeit der Umsatzsteuerfestsetzung 2011 jedenfalls mit Ablauf des ...2015 und damit lange vor Eingang des Einspruchsschreibens vom ...2019 beim Beklagten eingetreten.
- BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur …
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20
Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).Denn ein Erklärungsbewusstsein ist kein notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung, so dass schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden kann, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).
Eine Anfechtung einer Optionserklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG wegen Irrtums ist nicht möglich (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).
- BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12
Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen …
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20
Er kann auch durch konkludentes Verhalten gegenüber dem Finanzamt erfolgen (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 31/12 -, BFHE 242, 429 , BStBl II 2014, 214 ).Entscheidend für den konkludenten Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung durch Abgabe einer Steuererklärung ist danach, ob das Finanzamt unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles den Inhalt der Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts auffassen durfte oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - V R 167/82 -, BFHE 145, 457 , BStBl II 1986, 420 ; BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 31/12 -, BFHE 242, 429 , BStBl II 2014, 214 ).
Bezieht sich eine Erklärung andererseits erkennbar nur auf einen Teil der Umsätze, so kann die Erklärung nicht zweifelsfrei als Verzicht verstanden werden (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 31/12 -, BFHE 242, 429 , BStBl II 2014, 214 ).
- BFH, 19.12.1985 - V R 167/82
Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft …
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20
Entscheidend für den konkludenten Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung durch Abgabe einer Steuererklärung ist danach, ob das Finanzamt unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles den Inhalt der Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts auffassen durfte oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - V R 167/82 -, BFHE 145, 457 , BStBl II 1986, 420 ; BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 31/12 -, BFHE 242, 429 , BStBl II 2014, 214 ).Unter Beachtung dieser Grundsätze kann eine Option für die Regelbesteuerung durch konkludentes Verhalten von einem Kleinunternehmer auch in der Weise erklärt werden, dass dieser dem Finanzamt auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - V R 167/82 -, BFHE 145, 457 , BStBl II 1986, 420 ).
- BFH, 20.12.2012 - V R 23/11
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20
Ein erklärter Verzicht erstreckt sich demnach stets auf das gesamte Unternehmen (BFH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - V R 23/11 -, BFHE 240, 377 , BStBl II 2013, 334 ). - BFH, 17.02.1988 - VII R 91/85
Pflicht zur unverzüglichen Anschreibung eines Zollguts zum freien Verkehr - …
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20
Nach allgemeiner Meinung sind für die Auslegung von Willenserklärungen auch des öffentlichen Rechts die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) ergänzend heranzuziehen (BFH, Urteil vom 17. Februar 1988 - VII R 91/85 -, BFH/NV 1988, 814 ). - BFH, 22.06.2020 - VI B 117/19
Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der …
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20
Die durch einen "OK-Vermerk" unterlegte ordnungsgemäße Absendung eines Schreibens per Telefax begründet zumindest ein Indiz für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger (BFH, Beschluss vom 22. Juni 2020 - VI B 117/19 -, BFH/NV 2020, 1270 ).
- FG Hamburg, 01.03.2023 - 5 K 93/22
Umsatzsteuer: Unanfechtbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 UStG
Auch hier geht der BFH - zu Recht - davon aus, dass ein Antrag nur bis zur formellen Bestandskraft der erstmaligen Steuerfestsetzung erfolgen kann (vgl. BFH, Urteile vom 9. Juli 2003, V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904; vom 16. März 1988, X R 7/80, juris;… vom 24. Februar 1988, X R 58/82, BFH/NV 1988, 601; vom 19. Dezember 1985, V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; FG Bremen, Gerichtsbescheid vom 26. November 2020, 2 K 28/20 (3), juris; FG Hamburg, Urteil vom 17. Mai 2002, III 256/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 1336).