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   FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18 (3)   

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FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18 (3) (https://dejure.org/2022,14657)
FG Bremen, Entscheidung vom 27.04.2022 - 1 K 259/18 (3) (https://dejure.org/2022,14657)
FG Bremen, Entscheidung vom 27. April 2022 - 1 K 259/18 (3) (https://dejure.org/2022,14657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    EStG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17
    Versteuerung eines geldwerten Vorteils als Arbeitslohn beim Erwerb neuer Aktien der Arbeitgeberin

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versteuerung eines geldwerten Vorteils als Arbeitslohn beim Erwerb neuer Aktien der Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verbilligter Erwerb neuer Aktien der Arbeitgeberin als Arbeitslohn des Vorstandsmitglieds einer AG - Bekanntgabe eines unwirksam öffentlich zugestellten, eines im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen betreffenden Steuerbescheids durch Akteneinsicht des inländischen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Die Besteuerung eines geldwerten Vorteils erfolgt danach mit dem nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmenden Wert im Zuflusszeitpunkt (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    Ein zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehörender Vorteil liegt auch in einem durch das Dienstverhältnis veranlassten verbilligten Erwerb von Aktien des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer der aus dem vergünstigten Aktienerwerb resultierende geldwerte Vorteil zu, wenn der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ; BFH, Urteil vom 01. Februar 2007 - VI R 73/04 -, BFH/NV 2007, 896 ).

    Der Erwerber von Aktien ist rechtlich und wirtschaftlich grundsätzlich dann Inhaber der Aktien, wenn sie auf ihn übertragen oder auf seinen Namen im Depot einer Bank hinterlegt werden (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    Aktien sind demgegenüber noch nicht zugeflossen, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung darüber rechtlich unmöglich ist (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    Aus den allgemeinen Zuflussregeln folgt, dass der Umstand, dass der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Überlassung verbilligter Aktien erlangt hat, für sich allein noch keinen Zufluss von Arbeitslohn begründet (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    Hierzu hat das Finanzgericht alle Umstände des Einzelfalles zu prüfen und in seine Würdigung einzubeziehen (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

  • BFH, 29.07.2010 - VI R 30/07

    Der gemeine Wert der Aktien lässt sich nicht stets aus weniger als ein Jahr

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Dem entspricht es, dass der BFH im Falle der Einräumung eines Aktienoptionsrechts den Zufluss eines geldwerten Vorteils nicht bereits in der Einräumung eines Optionsrechts, sondern erst nach Ausübung der Option mit dem preisgünstigen Erwerb der Aktien selbst annimmt, weil der für den Zufluss von Arbeitslohn maßgebliche geldwerte Vorteil in Form eines auf die Aktien gewährten Preisnachlasses auch erst mit der Ausübung der Option in das wirtschaftliche Eigentum des Arbeitnehmers gelangt (BFH, Urteil vom 29. Juli 2010 - VI R 30/07 -, BFHE 230, 413 , BStBl II 2011, 68 ).

    Daraus folgt, dass im Falle der Zeichnung von neuen Aktien im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung dem Zeichnenden der Vorteil aus einem verbilligten Erwerb nicht vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zufließt, weil erst mit der Eintragung die Kapitalerhöhung wirksam wird und die durch die Aktien verkörperten Mitgliedschaftsrechte entstehen (BFH, Urteil vom 29. Juli 2010 - VI R 30/07 -, BFHE 230, 413 , BStBl II 2011, 68 ).

    Der Tag der Eintragung ist dann auch der Bewertungsstichtag für die Frage, in welchem Umfang ein verbilligter Erwerb vorliegt (BFH, Urteil vom 29. Juli 2010 - VI R 30/07 -, BFHE 230, 413 , BStBl II 2011, 68 ).

  • BFH, 18.09.2012 - VI R 90/10

    Zufluss und Bewertung von Aktienoptionsrechten für Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Denn auch durch eine solche Verwertungen des Optionsrechts kann der Arbeitnehmer den diesem innewohnenden Wert realisieren (BFH, Urteil vom 18. September 2012 - VI R 90/10 -, BFHE 239, 221 , BStBl II 2013, 289 ).

    In diesem Fall ist der Vorteil aus der Verwertung dieses Rechts im Zeitpunkt der Verfügung darüber zu erfassen, nämlich im Zeitpunkt der Übertragung des Rechts oder des Verzichts darauf (BFH, Urteil vom 18. September 2012 - VI R 90/10 -, BFHE 239, 221 , BStBl II 2013, 289 ).

  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Der Zugang bei einem Empfangsbevollmächtigten genügt (BFH, Urteil vom 15. Januar 1991 - VII R 86/89 -, BFH/NV 1992, 81 ).

    Der durch die fehlerhafte Zustellung dokumentierte Bekanntgabewille der Behörde wirkt insoweit fort, solange dieser Bekanntgabewille nicht durch ausdrückliche Erklärung oder konkludentes Verhalten zurückgenommen worden ist (BFH, Urteil vom 15. Januar 1991 - VII R 86/89 -, BFH/NV 1992, 81 ).

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Ein Verstoß gegen § 10 VwZG schließt die Anwendbarkeit des § 8 VwZG nicht aus (vgl. zu §§ 15 und 9 VwZG a.F.: BFH, Urteil vom 06. Juni 2000 - VII R 55/99 -, BFHE 192, 200 , BStBl II 2000, 560 ).

    Auch wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz im Ausland hat, sind die Bestimmungen über die Zustellung im Ausland dann nicht berührt, wenn die Bekanntgabe des Bescheids durch die Übergabe an den inländischen Bevollmächtigten als bewirkt gilt (BFH, Urteil vom 06. Juni 2000 - VII R 55/99 -, BFHE 192, 200 , BStBl II 2000, 560 ).

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 13/14

    Scheitern einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH: Lösungsrecht des

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Bis dahin steht nicht nur der Erwerb der Mitgliedschaft, sondern auch der Übernahmevertrag unter dem Vorbehalt des Wirksamwerdens der Kapitalerhöhung durch die Eintragung (so für die - insoweit vergleichbare - Kapitalerhöhung einer GmbH: BGH, Urteil vom 03. November 2015 - II ZR 13/14 -, DStR 2015, 2857 ).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 40/08

    Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts - Vorliegen

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Ob der Steuerpflichtige im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt und ausgeübt hat, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem Finanzgericht obliegt (BFH, Urteil vom 30. November 2010 - VIII R 40/08 -, BFH/NV 2011, 592 ).
  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Hat ein Kläger die Einspruchsfrist versäumt, ist die Klage allein aus diesem Grund als unbegründet abzuweisen; eine Entscheidung über den materiellen Klageantrag ist einem solchen Fall nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470 , BStBl. II 1984, 791).
  • FG Düsseldorf, 08.10.2019 - 10 K 963/18

    Deutsche Einkommensteuerbescheide können in der Schweiz zugestellt werden

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Diese Bewertung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.10.2019 ( 10 K 963/18 E, EFG 2019, 1809 ).
  • BFH, 13.09.2017 - III R 6/17

    Festsetzungsverjährung bei leichtfertiger Steuerverkürzung nach fehlerhafter

    Auszug aus FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
    Insoweit ist es unerheblich, ob sich das Original oder die Kopie des Bescheides in der Akte befand (BFH, Urteil vom 13. September 2017 - III R 6/17 -, BFH/NV 2018, 403 ).
  • BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18

    Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft

  • BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem

  • BFH, 12.01.2011 - II R 30/09

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR -

  • OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 PA 89/17

    Ausländerrecht - Aufhebung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; Öffentliche

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

  • BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92

    Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt

  • BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80

    Kontoführungsgebühr für Gehaltskonto als Werbungskosten

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 73/04

    Aktienoption; Zufluss

  • FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung: Zulässigkeit der Zustellung im Ausland

    Davon ausgehend hat auch der BFH zur Heilung im Rahmen einer Akteneinsicht (durch die Behörde) entschieden, dass es für die Heilung eines Bekanntgabemangels nur darauf ankommt, dass der Bescheid dem Bevollmächtigten tatsächlich zur Kenntnis gelangt (vgl. BFH-Urteil vom 13.09.2017 III R 6/17 BFH/NV 2018, 403, Rz. 12; ebenso: FG Bremen, Urteil vom 27.04.2022 1 K 259/18 (3), zitiert nach juris, Rn. 91).
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