Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 07.03.2008 - 14 K 2266/06 Kg |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei Unterschreitung des für das Kalenderjahr maßgeblichen Jahresgrenzbetrages; Anforderungen an die in den Jahresgrenzbetrag einfließenden Einkünfte des Kindes; Möglichkeit der Berücksichtigung der
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei Unterschreitung des für das Kalenderjahr maßgeblichen Jahresgrenzbetrages; Anforderungen an die in den Jahresgrenzbetrag einfließenden Einkünfte des Kindes; Möglichkeit der Berücksichtigung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld; Grenzbetragsberechnung; Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge; Durchbrechung der Bestandskraft; Bindungswirkung eines; Einspruchsentscheidung; Aufhebungsbescheid; Vertrauensschutz - Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei Unterschreitung des für das ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei Unterschreitung des für das Kalenderjahr maßgeblichen Jahresgrenzbetrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.03.2008 - 14 K 2266/06 K
- BFH, 20.08.2009 - III S 31/08
- BFH, 23.09.2010 - III R 64/09
- BFH - III R 31/08 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 04.08.2011 - III R 71/10
Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem …
Entgegen der vom FG Düsseldorf vertretenen Ansicht (Urteil vom 7. März 2008 14 K 2266/06 Kg, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2008, 1474) verlängere sich die Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheides bei einem sich anschließenden Rechtsbehelfsverfahren nicht bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung.b) Legt der Kindergeldberechtigte Einspruch gegen den Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheid ein und weist die Familienkasse diesen Rechtsbehelf als unbegründet zurück, verlängert sich die Bindungswirkung der in dem bestandskräftigen Bescheid über den Kindergeldanspruch getroffenen Regelung regelmäßig bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (ebenso Greite in Korn, § 66 EStG Rz 15 sowie § 70 EStG Rz 4 und 11; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 70 EStG Rz 6; FG Düsseldorf, Urteil in DStRE 2008, 1474; a.A. Wüllenkemper, EFG 2011, 813; Reuß, EFG 2010, 228; Lange/Novak/Sander/Stahl/ Weinhold, Kindergeldrecht im öffentlichen Dienst, III/A.90 Erl. B VI 2c zu § 70 EStG).
- FG Köln, 29.09.2010 - 12 K 528/09
Bindungswirkung eines zuvor ergangenen Ablehnungsbescheides; Ursächlichkeit einer …
Hierzu vertritt das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 7. März 2008 14 K 2266/06 KG, DStRE 2008, 1474 die Auffassung, dass dann, wenn ein Ablehnungsbescheid mit dem Einspruch angefochten und dieser bestandskräftig zurückgewiesen wird, sich der Zeitraum der Bindungswirkung des Ablehnungsbescheids bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung verlängert.