Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- judicialis
EStG § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 50 Abs. 7; ; EStG § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; DBA Schweiz Art. 17 Abs. 2; ; FGO § 101 Satz 1; ; FGO § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuererlass; Beschränkt Steuerpflichtige; Kulturvereinigung; Tanzensemble; Ermessenszweck - Ermessenszweck bei Einkommensteuererlass gem. § 50 Abs. 7 EStG gegenüber beschränkt steuerpflichtiger ausländischer Kulturvereinigung (Schweizer Tanzensemble)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermessenszweck bei Einkommensteuererlass gem. § 50 Abs. 7 EStG gegenüber beschränkt steuerpflichtiger ausländischer Kulturvereinigung (Schweizer Tanzensemble)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für einen Steuererlass aus volkswirtschaftlichen Gründen; Auswirkungen einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung auf die volkswirtschaftliche Entwicklung; Veranstaltung eines schweizer Tanzensembles mit Auswirkungen auf die inländische ...
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04 E
- BFH, 07.03.2007 - I R 98/05
Papierfundstellen
- EFG 2006, 353
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren
Gegen dieses in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 353 veröffentlichte Urteil richtet sich die Revision des FA, das sich im Wesentlichen darauf beruft, es fehle in der InsO eine planwidrige Regelungslücke hinsichtlich der Aufrechnung im Falle der Masseunzulänglichkeit, welche durch § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO geschlossen werden könnte. - BFH, 07.03.2007 - I R 98/05
Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als …
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 353 abgedruckt. - BFH, 07.03.2007 - I R 99/05
Ausländische Künstler; Erlass von ESt
Die in diesem Sinne ausgelegte Klage wies es als unbegründet ab (FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Oktober 2005 11 K 5617/04 E); die Gründe seines Urteils sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 353 abgedruckt.