Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 24.02.2005 - 14 K 5604/01 G,Zerl |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundstücksverwaltendes Unternehmen; Gewerbeertragskürzung; Vermietung; Verhältnismäßigkeit; Nutzungsüberlassung - Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei nicht unwesentlicher gewerblicher Grundstücksnutzung durch Gesellschafter
- rechtsportal.de
Grundstücksverwaltendes Unternehmen; Gewerbeertragskürzung; Vermietung; Verhältnismäßigkeit; Nutzungsüberlassung - Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei nicht unwesentlicher gewerblicher Grundstücksnutzung durch Gesellschafter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei nicht unwesentlicher gewerblicher Grundstücksnutzung durch Gesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltenden Unternehmen; Ziel von § 9 Nr. 1 S. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und von § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG; Ausschluss der Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung bei Dienen des Grundbesitzes ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1148
Wird zitiert von ...
- BFH, 26.06.2007 - IV R 9/05
GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5
In ähnlicher Weise hat das FG Düsseldorf in seinem rechtskräftigen Urteil vom 24. Februar 2005 14 K 5604/01 G (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1148) entschieden, dass Flächen von 481 qm (1,68 v.H. der Gesamtfläche) und Mieteinnahmen von 126 636 DM (2,6 v.H. der Gesamtmiete) nicht als geringfügig und unbedeutend anzusehen sind.