Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 25.10.2006 - 7 K 4565/04 F |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft; Erstreckung des verstärkten Schutzes von Dispositionen auf alle Steuerrechtsnormen; Belastung des Gewinns aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils mit Gewerbesteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbesteueranrechnung; Umwandlung; Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft; Anteilsveräußerung; Rückwirkung; Veranlagungszeitraum; Kalenderjahr; Verfassungsmäßigkeit; Vertrauensschutz - Keine gesetzwidrige Rückwirkung des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG bei Einführung durch ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine gesetzwidrige Rückwirkung des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG bei Einführung durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz am Jahresende und Geltung für den laufenden Veranlagungszeitraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 698
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 15.04.2010 - IV R 5/08
Umfang der Feststellungen gemäß § 35 EStG - keine Steuerermäßigung für …
Dies ergibt sich allerdings bereits daraus, dass letztere Vorschrift mit Rücksicht auf die sondergesetzliche Wertung des § 18 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UmwStG 2001 einschränkend auszulegen ist und deshalb die Steuerermäßigung nach § 35 EStG auch ohne die Ergänzung des § 18 Abs. 4 UmwStG 2001 durch das UntStFG (s. oben zu I.3. und I.5.) um den neuen Satz 3 nicht in Betracht kommen konnte (…gleicher Ansicht Dötsch/Patt/Pung/Jost, Umwandlungssteuerrecht, 5. Aufl., § 18 UmwStG Rz 78; FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2006 7 K 4565/04 F, EFG 2007, 698; offen BMF-Schreiben in BStBl I 2002, 533, Tz. 9; anderer Ansicht --z.B.-- Füger/Rieger, DStR 2002, 1021, 1024; Wendt in Hermann/Heuer/Raupach --HHR--, Steuerreform I, § 35 EStG Anm. R 12, a.E.;… Gosch in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 35 Rz. 11;… Schmidt/Wacker, EStG, 29. Aufl., § 35 Rz 34). - FG Bremen, 07.02.2007 - 3 K 73/05
Berücksichtigung von vor dem Gesetzesbeschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung …
Am weitesten geht insoweit der XI. Senat, der die rückwirkende Verschärfung der steuerrechtlichen Rechtslage grundsätzlich für unzulässig hält und dem Steuerpflichtigen Vertrauensschutz bis zur Verkündung des ändernden Gesetzes gewährt (BFH-Vorlagebeschluss in BStBl II 2006, 887, DStR 2006, 1886; ebenso: FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 7 K 4565/04 F, StE 2007, 116). - FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 2236/09
Versagung der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für der Gewerbesteuer …
Die Grundsätze der vom Beklagten angeführten finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 (2 K 1375/05, EFG 2008, 821), Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 (7 K 4565/04 F, EFG 2007, 698) - sowie das Urteil des BFH vom 15.04.2010 - IV R 5/08 - (BStBl. II 2010, 912) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.Zur weiteren Begründung seiner Rechtsansicht, dass im Streitfall die begehrte Anrechnung der pauschalierten Gewerbesteuer ausgeschlossen sei, verweist er auf finanzgerichtliche Rechtsprechung (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 - 2 K 1375/05 -, EFG 2008, 821; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 - 7 K 4565/04 F -, EFG 2007, 698).
- FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG - Keine Missachtung des …
Das Gericht folgt andererseits dem Beklagten nicht, soweit er die Auffassung vertritt, § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG habe nur klarstellende Bedeutung dahingehend, dass die Belastung mit Gewerbesteuer nicht durch eine Tarifermäßigung nach § 35 EStG bei der Einkommensteuer kompensiert werden könne (in diesem Sinne auch: FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006, 7 K 4565/04 F, - JURIS -). - FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 2236/10
Keine pauschalierte Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für …
Die Grundsätze der vom Beklagten angeführten finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 (2 K 1375/05, EFG 2008, 821), Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 (7 K 4565/04 F, EFG 2007, 698 ) - sowie das Urteil des BFH vom 15.04.2010 - IV R 5/08 - (BStBl. II 2010, 912) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.Zur weiteren Begründung seiner Rechtsansicht, dass im Streitfall die begehrte Anrechnung der pauschalierten Gewerbesteuer ausgeschlossen sei, verweist er auf finanzgerichtliche Rechtsprechung (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 - 2 K 1375/05 -, EFG 2008, 821; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 - 7 K 4565/04 F -, EFG 2007, 698 ).
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