Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06 F |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gleichzeitiges Inkrafttreten des Abzugsverbots für Teilwertabschreibungen auf ausländische Beteiligungen mit der Anwendung der Neuregelung bei Inlandsbeteiligungen; Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen; Abzugsverbot; Teilwertabschreibungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06 F
- BFH, 08.06.2010 - I B 199/09
Papierfundstellen
- EFG 2010, 591
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.06.2010 - I B 199/09
Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG 1999 n. F. bei Auslandsbeteiligungen im VZ 2001
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der dagegen gerichteten Klage durch Urteil vom 27. Oktober 2009 6 K 2724/06 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 591) unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. April 2009 I R 57/06 (…BFH/NV 2009, 1460) und dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts statt. - FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
EU-Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 7 Satz 3 und 4 KStG 2002
Hieraus wird in der Rechtsprechung hergeleitet, § 8b Abs. 3 KStG 1999 idF vom 20. Dezember 2001 sei europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf ausländische Beteiligungen zeitgleich mit der Anwendung der Neuregelung bei Inlandsbeteiligungen in Kraft trete und deshalb erstmals im Veranlagungszeitraum 2002 anwendbar sei (Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Oktober 2009 6 K 2724/06 F, EFG 2010, 591; die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BFH vom 8. Juni 2010 I B 199/09 als unbegründet zurückgewiesen).