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   FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15 E   

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https://dejure.org/2016,58543
FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15 E (https://dejure.org/2016,58543)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2016 - 7 K 3227/15 E (https://dejure.org/2016,58543)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2016 - 7 K 3227/15 E (https://dejure.org/2016,58543)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Ansetzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 13a
    Voraussetzungen für die Ansetzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pferdehaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kann bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Liebhaberei vorliegen? -

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 829
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87

    1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Ein Landwirt, der den Gewinn nach § 13 a EStG ermittle, könne sich nach BFH IV R 72/87 nicht auf Liebhaberei berufen.

    Die Kläger wiederholen und vertiefen ihr Vorbringen aus dem Einspruchsverfahren und tragen ergänzend vor, das Urteil BFH BStBl II 1989, 234 sei nicht einschlägig, da vorliegend niemals Einkünfte aus LuF vorgelegen hätten.

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Entscheidungen vom 1.12.1988 IV R 72/87 BStBl II 1989, 234; vom 24.05.2007 IV B 41/06 BFH/NV 2007, 2049) kann sich ein Landwirt, der den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln hat, nicht auf das Vorliegen eines Liebhabereibetriebs berufen.

  • BFH, 23.09.1988 - III R 182/84

    Pensionsreitpferdehaltung ist auch dann landwirtschaftliche Tierhaltung, wenn den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23.9. 1988 III R 182/84 BStBl II 1989, 111) unterfällt grundsätzlich auch die nicht mit einer Zucht verbundene Haltung von Pferden unter der Voraussetzung der Flächendeckung der Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

    Die Zuordnung zur landwirtschaftlichen Nutzung hängt bei solchen Tierbeständen grundsätzlich nur davon ab, ob die im Betrieb gehaltenen Tiere -gemessen am gesetzlichen Flächenschlüssel-- eine ausreichende Futtergrundlage haben (BFH vom 23. September 1988 III R 182/84 BStBl II 1989, 111).

  • FG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 4587/12

    Verpachtung einer Hofstelle zur privaten Reitpferdehaltung und Nutzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Im Urteil des FG Düsseldorf 11 K 4587/12 BG sei zur bewertungsrechtlichen Abgrenzung dargelegt, dass allein das Halten von Pferden zu Hobbyzwecken und die Erzeugung von Futter für diese Pferde keine land- und forstwirtschaftliche Nutzung darstelle.
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 34/06

    Zukauf, Ausbildung und Weiterverkauf von Reitpferden als landwirtschaftliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Daraus ergibt sich, dass Einkünfte aus der Pferdezucht und der Pferdehaltung zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen, wenn die Vieheinheiten-Grenze nicht überschritten wird (BFH vom 17.12.2008 IV R 34/06 BStBl II 2009, 453).
  • BFH, 16.12.2004 - IV R 4/04

    Kleintierzucht als Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Flächenabhängige Tierbestände hat der BFH der landwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet, wenn sie nach der Verkehrsanschauung der Land- und Forstwirtschaft angehören; dazu hat er auf die beispielhafte Aufzählung in Anlage 1 zu § 51 Abs. 4 BewG verwiesen (BFH vom 16.12.2004 IV R 4/04 BStBl II 2005, 347).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Die Art und Weise der Gewinnermittlung hat dabei Vorrang gegenüber der Frage, ob der Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht unterhalten wird (BFH vom 17.3. 2010 IV R 60/07 BFH/NV 2010, 1446).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht sowie die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (§ 13 Abs. 7 i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG), dazu treten müssen die die jeweilige land- und forstwirtschaftliche Erwirtschaftungsart kennzeichnenden Merkmale des § 13 Abs. 1 und 2 EStG (vgl. BFH vom 5.5. 2011 IV R 48/08 BStBl II 2011, 792; Blümich/Nacke § 13 EStG Rz. 56; Hiller in Lademann EStG § 13 Rz. 121).
  • FG Niedersachsen, 17.07.1989 - XII 752/85
    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Nach der Entscheidung des FG Niedersachsen vom 17.7.1989 XII 752/85 könne zwar der pauschale Durchschnittsgewinn fingiert werden, nicht aber die Gewinnerzielungsabsicht.
  • BFH, 24.05.2007 - IV B 41/06

    Kein Vorliegen eines Liebhabereibetriebs, wenn Gewinn aus Land- und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Entscheidungen vom 1.12.1988 IV R 72/87 BStBl II 1989, 234; vom 24.05.2007 IV B 41/06 BFH/NV 2007, 2049) kann sich ein Landwirt, der den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln hat, nicht auf das Vorliegen eines Liebhabereibetriebs berufen.
  • BFH, 08.05.2019 - VI R 8/17

    Unterhaltung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 02.03.2016 - 7 K 3227/15 E aufgehoben.

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 829 veröffentlichten Gründen weitgehend ab.

    Sie beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Düsseldorf vom 2. März 2016 - 7 K 3227/15 E und die Einspruchsentscheidung vom 22. September 2015 aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für 2013 vom 1. Juni 2015 und für 2014 vom 2. Dezember 2016 dahingehend zu ändern, dass keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angesetzt werden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 6 K 1990/19

    Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdehaltung bei Vereinnahmung von EU-Fördermitteln

    Dementsprechend entschied das Finanzgericht Düsseldorf (in dem im ersten Rechtsgang ergangenen Urteil), die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG führe zum Ansatz von Einkünften, es sei weder einen Antrag auf Wechsel der Gewinnermittlungsmethode gestellt noch eine Aufgabe des Betriebs erklärt worden (FG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2016, 7 K 3227/15 E, Rn. 2; im zweiten Rechtsgang wurde der Klage stattgegeben).
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