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   FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06 A(AO)   

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https://dejure.org/2007,74615
FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06 A(AO) (https://dejure.org/2007,74615)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2007 - 16 V 3454/06 A(AO) (https://dejure.org/2007,74615)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2007 - 16 V 3454/06 A(AO) (https://dejure.org/2007,74615)
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  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung; Bestimmung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06
    Es sei vielmehr Sache des Steuerpflichtigen, für eine entsprechende Trennung der Datenbestände zu sorgen (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts --FG-- Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 667).

    Es ist aber die Aufgabe der Astin, ihre Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 669, BMF-Schreiben betreffend die "GDPdU" vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01, BStBl I 2001, 415, Abschn. I 2 a).

  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06
    Systematisch ist diese Ergänzung des § 147 Abs. 2 Nr. 2 AO - wie bereits dargestellt - als Verweis auf § 147 Abs. 6 AO zu verstehen (so auch die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 14/2683, 130).

    Auf diese Weise sollten die Voraussetzungen für rationellere Prüfungsmethoden geschaffen werden (vgl. BT-Druck. 14/2683, 129).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06
    Erst jüngst habe zudem das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 1 K 1743/05 (EFG 2006, 1634) entschieden, dass der Umstand, dass eine Ermittlung der Daten über den Weg der Finanzbuchhaltung umständlicher und zeitaufwendiger sei, die Gewährung des Datenzugriffs nicht notwendig im Sinne der vorzunehmenden Ermessensentscheidung mache.
  • BFH, 06.06.2002 - V B 110/01

    Vorsteuerrückforderungsanspruch bei Organschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2002 V B 110/01, Sammlung amtlich nicht zur Veröffentlichung bestimmter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2002, 1736, unter II. 1., m.w.N.).
  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05

    Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06
    Wie sich zudem aus dem ebenfalls im § 147 Abs. 6 Satz 1 AO verwendeten Begriff der "gespeicherten Daten" ergibt, können mit der Verweisung auf § 147 Abs. 1 AO daher nur die Unterlagen gemeint sein, die der Steuerpflichtige aufgrund seines Wahlrechtes gem. § 147 Abs. 2 AO tatsächlich in digitaler Form aufbewahrt (gleiches gilt bei gleichzeitiger Aufbewahrung in herkömmlicher und digitaler Form, vgl. Urteil des FG Hamburg vom 13. November 2006 2 K 198/05, zitiert nach juris).
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