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   FG Düsseldorf, 03.09.2020 - 9 K 3300/18 G, F   

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https://dejure.org/2020,26438
FG Düsseldorf, 03.09.2020 - 9 K 3300/18 G, F (https://dejure.org/2020,26438)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2020 - 9 K 3300/18 G, F (https://dejure.org/2020,26438)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2020 - 9 K 3300/18 G, F (https://dejure.org/2020,26438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss der erweiterten Kürzung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG gilt auch, wenn der Gesellschafter nicht gewerbesteuerpflichtig ist

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei Grundstücksunternehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hessen, 29.05.2019 - 8 K 291/18

    Einschränkung oder Ausschluss der erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2020 - 9 K 3300/18
    Gleichwohl ist im Rahmen der dem Steuergesetzgeber zustehenden Typisierung der steuerlichen Behandlung von Sachverhalten die überschießende Auswirkung der Norm insbesondere und auch in Bezug auf den Mehrheitskommanditisten angesichts des eindeutigen Regelungstextes hinzunehmen (ebenso: FG Hessen Urteil vom 29.5.2019 8 K 291/18, EFG 2019, 1695, ohne nähere Begründung; Gosch in Blümich, Kommentar zum GewStG § 9 Rz. 109b-109d; Schnitter in Frotscher/Drüen, Kommentar zum GewStG § 9 Rz. 91a; a.A. Glanegger/Düroff, Kommentar zum GewStG § 9 Nr. 1 Rz. 34; Roser in Lenski/Steinberg, Kommentar zum GewStG § 9 Nr. 1 Rz. 212, 213; Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, Kommentar zum GewStG § 9 Nr. 1 Rz. 132).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 9/05

    GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2020 - 9 K 3300/18
    Zutreffend hat die Klägerin darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 26.6.2007 (Az. IV R 9/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 893, Streitjahr 1990) eine teleologischen Reduktion des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG in der Weise vorgenommen hat, dass dem Grundstücksunternehmen die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann zu gewähren ist, wenn das überlassene Grundstück zwar dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient, dieses den Grundbesitz nutzende Unternehmen jedoch mit allen seinen Einkünften von der Gewerbesteuer befreit ist.
  • FG Düsseldorf, 10.04.2018 - 10 K 3782/14

    Änderung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2020 - 9 K 3300/18
    Zwar ist die Bezeichnung eines Kontos für dessen Einordnung als Eigenkapital ausweisendes Konto nicht maßgeblich (vgl. Finanzgericht -FG- Düsseldorf Urteil vom 10.4.2018 10 K 3782/14 F, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2018, 1109 m.w.N.), jedoch spricht die Auslegung des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung der von den Gesellschaftern beabsichtigten Folgen dafür, die Klägerin "beim Wort zu nehmen" und die Zinsen -wie geschehen-- als Ergebnis von Darlehenshingaben zu behandeln.
  • BFH, 09.03.2023 - IV R 25/20

    Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.09.2020 - 9 K 3300/18 G,F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 03.09.2020 - 9 K 3300/18 G,F und die Einspruchsentscheidung vom 08.11.2018 aufzuheben sowie den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2016 vom 20.07.2018 und den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2016 vom 12.07.2018 dahingehend zu ändern, dass die Sondervergütungen in Höhe von 72.126 EUR in die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einbezogen werden.

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