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   FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12 E   

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FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12 E (https://dejure.org/2013,63260)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2013 - 13 K 2560/12 E (https://dejure.org/2013,63260)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 13 K 2560/12 E (https://dejure.org/2013,63260)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zufluss durch Aufrechnung, Umwandlung einer Kaufpreisforderung in eine Einlage im Rahmen einer stillen Gesellschaft und Bildung einer Kapitalrücklage durch Forderungsverzicht

  • rechtsportal.de

    EStG § 11 Abs. 1
    Zufluss durch Aufrechnung, Umwandlung einer Kaufpreisforderung in eine Einlage im Rahmen einer stillen Gesellschaft und Bildung einer Kapitalrücklage durch Forderungsverzicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss durch Aufrechnung, Umwandlung einer Kaufpreisforderung in eine Einlage im Rahmen einer stillen Gesellschaft und Bildung einer Kapitalrücklage durch Forderungsverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1333
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist ein Zufluss in den Fällen der Novation darüber hinaus grundsätzlich nur anzunehmen, wenn der Schuldner in dem betreffenden Zeitpunkt zur Zahlung des Betrages in der Lage gewesen wäre, also nicht zahlungsunfähig war (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 VIII R 36/04, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2009, 190).

    Als Zahlungsunfähigkeit in dem oben genannten Sinne ist das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners anzusehen, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu berichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190).

    Dies ist vor dem "Zusammenbruch" des Schuldners im Regelfall zu verneinen, so lange ein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners noch nicht gestellt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190).

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 22/85

    Auslegung eines Einspruchsschreibens gegen Einkommensteuerveranlagung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    So kann ein Zufluss etwa durch Aufrechnung erfolgen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.9.1985 IX R 22/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 1986, 733).

    Nach der Rechtsprechung des BFH hat der Schuldner, der aufgrund eines Aufrechnungsvertrages eine Schuld mit einer noch nicht fälligen Forderung tilgt, aber erst im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Forderung eine Leistung bewirkt (vgl. BFH-Urteile vom 24.9.1985 IX R 22/85, BFH/NV 1986, 733 und IX R 9/80, abrufbar in juris).

  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 40/98

    Ausgabeaufgeld für eine stille Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Der Gesellschafter einer stillen Gesellschaft hat nur einen (laufenden) schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung des vereinbarten Gewinnanteils und bei Beendigung der Gesellschaft auf Rückzahlung des Auseinandersetzungsguthabens (vgl. BFH-Urteil vom 23.2.2000 VIII R 40/98, BStBl II 2001, 24).
  • BFH, 02.05.2007 - VI B 139/06

    Aufrechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Sie führt grds. im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung zum Zufluss (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 2.5.2007 VI B 139/06, BFH/NV 2007, 1315).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 63/03

    Schneeballsystem: Zufluss von Kapitalerträgen bei Novation

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Lag die Novation im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers, indiziert dies dessen Verfügungsmacht über den Gegenstand der Altforderung (BFH-Urteil vom 19.6.2007 VIII R 63/03, BFH/NV 2008, 194).
  • FG Hamburg, 30.08.2001 - VII 105/01

    Zur Bewertung einer verdeckten Einlage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Schließlich steht zur Überzeugung des Senats fest, dass der Kläger ebenfalls in 2003 auf einen weiteren Teilbetrag seiner Kaufpreisforderung gegen die C in Höhe von 120.000 EUR verzichtet hat, um eine Kapitalrücklage in dieser Höhe in die Bilanz der C zum 31.12.2003 einstellen zu können (vgl. zur Bildung einer Kapitalrücklage durch Forderungsverzicht den Beschluss des FG Hamburg vom 30.8.2001 VII 105/01, EFG 2002, 94).
  • BFH, 21.07.1987 - VIII R 211/82

    Erfolglosigkeit von Warentermingeschäften nach Erlaß oder Änderung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Die Verfügung über eine wertlose Forderung kann dagegen nicht als Zufluss gewertet werden, gleichgültig, ob darin zivilrechtlich eine Leistung erfüllungshalber oder an Erfüllungs Statt (§ 364 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu sehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.1987 VIII R 211/82, BFH/NV 1988, 224).
  • RG, 10.03.1922 - VI 541/21

    Darlehenskündigung; Aufrechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Auch eine noch nicht fällige Forderung kann Gegenstand eines Aufrechnungsvertrags sein (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 16.3.1922 VI 541/21, RGZ 104, 186).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 9/80
    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Nach der Rechtsprechung des BFH hat der Schuldner, der aufgrund eines Aufrechnungsvertrages eine Schuld mit einer noch nicht fälligen Forderung tilgt, aber erst im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Forderung eine Leistung bewirkt (vgl. BFH-Urteile vom 24.9.1985 IX R 22/85, BFH/NV 1986, 733 und IX R 9/80, abrufbar in juris).
  • RG, 16.03.1922 - VI 541/21

    1. Befreit die Vereinbarung "Rückzahlung in kürzester Frist" von der Einhaltung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
    Auch eine noch nicht fällige Forderung kann Gegenstand eines Aufrechnungsvertrags sein (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 16.3.1922 VI 541/21, RGZ 104, 186).
  • BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15

    Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 2013 13 K 2560/12 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 22. Juni 2012 aufgehoben.

    Das FG wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1333 mitgeteilten Gründen mit Urteil vom 3. Dezember 2013  13 K 2560/12 E ab.

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