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   FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17 U   

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https://dejure.org/2020,22788
FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17 U (https://dejure.org/2020,22788)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2020 - 5 K 2912/17 U (https://dejure.org/2020,22788)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 5 K 2912/17 U (https://dejure.org/2020,22788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Lieferung von Kunstgegenständen durch eine zwischen dem Künstler und dem Galeristen bestehende GbR

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 121/13

    Verletzung urheberrechtlicher Verwertungsrechte an einem Online-Stadtplan:

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hängt die Schöpfereigenschaft dann, wenn mehrere Personen an der Entstehung des Werkes beteiligt sind, davon ab, welche Person einen schöpferischen Beitrag gemäß § 2 Abs. 2 UrhG geleistet und welche Person lediglich einen nichtschöpferischen Gehilfenbeitrag geleistet hat (vgl. BGH-Beschluss vom 26.2.2014 I ZR 121/13, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht --GRUR-- 2014, 772).

    Solange Gehilfen sich lediglich auf die nichtschöpferische mechanische Durchführung oder Ausgestaltung der Vorgabe des Urhebers halten und kein Spielraum für eine eigene individuelle schöpferische Gestaltung bleibt, sind sie keine Urheber (vgl. BGH-Beschluss vom 26.2.2014 I ZR 121/13, GRUR 2014, 772 m.w.N.).

  • OLG Köln, 04.03.1983 - 6 U 212/82

    Rechtsgrund für einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der von einem Urheber

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17
    Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 4.3.1983 6 U 212/82 (Film und Recht 1983, 348) entschieden, dass Urheber einer Bronzeplastik nur der Bildhauer, nicht aber der Metallgießer sei, der die für den Guss erforderlichen Metallformen herstelle.
  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17
    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn denn bedacht hätte (vgl. etwa den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.9.2008 2 B 43/08, abrufbar in juris).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17
    Eine Gesetzeslücke liegt dann vor, wenn der bloße Wortlaut des Gesetzes, gemessen an dessen eigener Absicht und der ihm innewohnenden Teleologie, unvollständig und damit ergänzungsbedürftig ist und seine Ergänzung auch nicht einer vom Gesetzgeber bewusst gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände entspricht (vgl. Larenz, a.a.O, 373 ff; ebenso die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. etwa BFH-Urteil vom 25.7.1995 VIII R 25/94, BStBl II 1996, 684).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17
    Der EuGH hat hierzu in der Entscheidung "Infopaq International" (EuGH-Urteil vom 16.7.2009 C-5/08, EU:C:2009:465) entschieden, dass das Urheberrecht im Sinne des Art. 2 Buch.
  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17
    Bei der Veräußerung der im Streitfall maßgeblichen Kunstgegenstände handelt es sich dagegen gerade nicht um Hilfs-, sondern um Grundgeschäfte (vgl. zur Abgrenzung von Grund- und Hilfsgeschäften BFH-Urteil vom 24.2.1988 X R 67/82, BStBl II 1988, 622; Probst in Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Rn. 187 ff.), da der eigentliche Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit der Klägerin im Verkauf der bereits hergestellten und der noch herzustellenden Kunstwerke besteht.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 41/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17
    Das ergebe sich zum einen aus dem allgemeinen rechtspolitischen Charakter der Steuerermäßigungen, die als Ausnahmevorschriften grundsätzlich eng und präzise auszulegen seien (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.8.2016 X R 41/14, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2017, 590).
  • BFH, 18.10.2023 - XI R 15/20

    Steuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen durch den Urheber oder

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.05.2020 - 5 K 2912/17 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
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