Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 04.11.2016 - 1 K 2470/14 L |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Führen der Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens angestellter Paketzusteller zu Arbeitslohn
- Betriebs-Berater
Die Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Führen der Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens angestellter Paketzusteller zu Arbeitslohn
- rechtsportal.de
StVO § 46
Führen der Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens angestellter Paketzusteller zu Arbeitslohn - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch Paketzustelldienst - Halterhaftung - Eigenbetriebliches Interesse - Zufluss bei Tilgung einer eigenen Verbindlichkeit - Verzichts auf Rückgriff- oder Schadensersatzanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber
- beck-blog (Kurzinformation)
Arbeitgeber zahlt Geldbußen. Aber: Was ist da steuerrechtlich los???
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Arbeitgeber zahlt Knolle - und die Lohnsteuer?
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Anrechnung: Knöllchen-Übernahme für Mitarbeiter kein Arbeitslohn
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Übernommene Bußgelder sind kein Arbeitslohn!
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens des Paketzustellers durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber kein Lohn
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Die Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Übernahme von Bußgeldern für Paketzusteller
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber bezahlt Knöllchen - ist das zu versteuernder Arbeitslohn?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Knöllchen sind kein Arbeitslohn
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Falschparker: Vom Arbeitgeber bezahltes Ordnungsgeld ist kein Arbeitslohn
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Kein eigenbetriebliches Interesse bei der Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitslohn
- Vorteile, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind und Arbeitslohn darstellen
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.11.2016 - 1 K 2470/14 L
- BFH, 13.08.2020 - VI R 1/17
Papierfundstellen
- BB 2017, 598
Wird zitiert von ...
- BFH, 13.08.2020 - VI R 1/17
Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.11.2016 - 1 K 2470/14 L aufgehoben.