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   FG Düsseldorf, 04.12.2009 - 1 K 4986/05 U   

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https://dejure.org/2009,22513
FG Düsseldorf, 04.12.2009 - 1 K 4986/05 U (https://dejure.org/2009,22513)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2009 - 1 K 4986/05 U (https://dejure.org/2009,22513)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 1 K 4986/05 U (https://dejure.org/2009,22513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Lieferung von orthopädischen Apparaten und anderen orthopädischen Vorrichtungen; Eintarifierung von verschiedenen Hilfsmitteln in den Code der Kombinierten Nomenklatur (CN-Code) des Zolltarifs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für orthopädische Bandagen; Ermäßigter Umsatzsteuersatz; Orthopädische Bandagen; Maßgeblichkeit des Zolltarifs

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für orthopädische Bandagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02

    Tarifierung eines Vitamine und Mineralstoffe enthaltenden Präparats als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.12.2009 - 1 K 4986/05
    Dazu gibt es die Erläuterungen (Erl), die für das Harmonisierte System (HS) vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesen sowie für die Kombinierte Nomenklatur -KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (BFH, Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454).

    Wie bereits ausgeführt, wird die Eintarifierung der Ware bestimmt durch ihre objektiven Merkmale und Eigenschaften, wie sie im Wortlaut der Positionen und den sonstigen Bestandteilen des Gemeinsamen Zolltarifs und des Harmonisierten Systems festgelegt sind (BFH, Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454).

  • EuGH, 07.11.2002 - C-260/00

    Lohmann

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.12.2009 - 1 K 4986/05
    Hinzu käme, dass die streitigen Bandagen unter Berücksichtigung der Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs -EuGH im Urteil vom 7.11.2002 C-260/00 (Lohmann und Medi Bayreuth in BFH/NV 2003, Beilage 1, 44 - 49) die Voraussetzungen des KN-Codes 9021 10 erfüllten, weil ihre Wirkung nicht ausschließlich auf die Elastizität des Materials, sondern auch auf weitere Verstärkungselemente zurückzuführen sei.

    Dies ist der Fall bei Komponenten, deren stabilisierende Wirkung sich nur auf den Gürtel oder die Bandage selbst erstreckt, namentlich um zu verhindern, dass sie nachgeben oder sich aufrollen (EuGH, Urteil vom 7.11.2002 C-260/00 -Lohmann und Medi Bayreuth- , BFH/NV Beilage 1, 44 - 49).

  • BFH, 11.04.2002 - V R 26/01

    Vorsteuerabzug bei Teilabzug aus Abschlagsrechnung?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.12.2009 - 1 K 4986/05
    Auch beim Vorsteuerabzug aus Endrechnungen ist nur die für den berechneten Umsatz tatsächlich geschuldete Steuer abziehbar (BFH, Urteil vom 11. April 2002 V R 26/01, BStBl II 2004, 317).
  • BFH, 01.04.2008 - VII R 8/07

    Einfuhrumsatzsteuer: ermäßigter Steuersatz für künstliche Gelenke

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.12.2009 - 1 K 4986/05
    Erhält eine bestimmte Ware lediglich einen anderen KN-Code, während der alte KN-Code unbesetzt bleibt, kann nicht angenommen werden, dass diese Ware während des Zeitraums, in welchem die Anlage zu § 12 Abs. 2 UStG lediglich noch nicht an die Änderungen der KN angepasst worden ist, nicht dem ermäßigten, sondern dem Regelsteuersatz unterliegt (BFH, Urteil vom 1. April 2008 VII R 8/07, BStBl II 2008, 898).
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