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   FG Düsseldorf, 05.06.2013 - 15 K 4597/12 E   

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FG Düsseldorf, 05.06.2013 - 15 K 4597/12 E (https://dejure.org/2013,40791)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2013 - 15 K 4597/12 E (https://dejure.org/2013,40791)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 15 K 4597/12 E (https://dejure.org/2013,40791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer Teileinspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist - Zulässigkeit eines erneuten Einspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass einer Teileinspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist - Zulässigkeit eines erneuten Einspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 621
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.2012 - X R 50/09

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.06.2013 - 15 K 4597/12
    Denn der frühzeitige Erlass einer Einspruchsentscheidung entbindet die Behörde nicht davon, die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids vollumfänglich zu überprüfen und so die Selbstkontrolle der Verwaltung sicherzustellen; zur Darstellung von Inhalt und Umfang dieser Prüfung in der Einspruchsentscheidung ist die Behörde - entgegen der Auffassung der Kläger - allerdings nicht verpflichtet (BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2012, 536).

    Lässt die Einspruchsbegründung - wie im Streitfall die Begründung vom 04.06.2012 - jedoch nicht erkennen, dass weiteres Vorbringen folgen soll, handelt die Behörde nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie ohne weitere Ankündigung eine Teileinspruchsentscheidung erlässt (Urteil des Finanzgerichts -FG- Hamburg vom 17.08.2009 5 K 208/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 374, bestätigt durch BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, a. a. O.).

    Der Zweck des Vorverfahrens, die Gerichte zu entlasten, wird dadurch nicht verfehlt, denn mittels (Teil-) Einspruchsentscheidung kann das Einspruchsverfahren nur hinsichtlich entscheidungsreifer Streitpunkte beendet werden; besteht weiterer Aufklärungsbedarf, haben die Ermittlungsmaßnahmen im Einspruchsverfahren stattzufinden (BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, a. a. O.).

    Lediglich nachrichtlich weist der Senat darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, a. a. O.) die Sachdienlichkeit regelmäßig gegeben ist, wenn eine Teileinspruchsentscheidung das Einspruchsverfahren - wie im vorliegenden Fall - hinsichtlich aller nicht ausdrücklich angegriffenen Bestandteile des Steuerbescheides beendet.

  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08

    Rechtmäßigkeit einer Teileinspruchsentscheidung über von den Einspruchsführern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.06.2013 - 15 K 4597/12
    Lässt die Einspruchsbegründung - wie im Streitfall die Begründung vom 04.06.2012 - jedoch nicht erkennen, dass weiteres Vorbringen folgen soll, handelt die Behörde nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie ohne weitere Ankündigung eine Teileinspruchsentscheidung erlässt (Urteil des Finanzgerichts -FG- Hamburg vom 17.08.2009 5 K 208/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 374, bestätigt durch BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, a. a. O.).
  • BFH, 09.02.2006 - VIII B 47/05

    Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.06.2013 - 15 K 4597/12
    Nach Ablauf der Frist können nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 09.02.2006 VIII B 47/05, BFH/NV 2006, 1119).
  • BFH, 18.01.2007 - III R 65/05

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.06.2013 - 15 K 4597/12
    Die den Antrag begründenden Tatsachen müssen innerhalb der Antragsfrist vorgetragen werden (vgl. § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 18.01.2007 III R 65/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 945 m. w. N.).
  • BFH, 18.09.2014 - VI R 80/13

    (Teil) Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist

    Nach Abschluss des Einspruchsverfahrens durch Teileinspruchsentscheidung stehe dem Steuerpflichtigen nur der Weg zum FG offen (Urteil des FG Düsseldorf vom 5. Juni 2013  15 K 4597/12 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 621).

    Sie beantragen, das Urteil des FG Düsseldorf vom 5. Juni 2013  15 K 4597/12 E und die Einspruchsentscheidung vom 15. November 2012 aufzuheben sowie die Einkommensteuerfestsetzung 2011 vom 4. Juni 2012 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit Fahrtkosten in Höhe von insgesamt 12.387,60 EUR als Werbungskosten berücksichtigt werden.

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