Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19 A(U,KV,AO)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10580
FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19 A(U,KV,AO) (https://dejure.org/2020,10580)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2020 - 5 V 2487/19 A(U,KV,AO) (https://dejure.org/2020,10580)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 5 V 2487/19 A(U,KV,AO) (https://dejure.org/2020,10580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,10580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Aussetzung der Vollziehung diverser Umsatzsteuerbescheide sowie einzelner Vollstreckungsmaßnahmen in Bezug auf Steuerrückstände; Zwangsvollstreckung des Finanzamts gegen einen Rechtsanwalt wegen Steuerrückständen; Zweifel an der Rechtmäßigkeit von ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vollstreckungsverbot nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.11.2017 - VII R 1/16

    Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des BFH in dessen Urteil vom 28. November 2017 - VII R 1/16 - (BFHE 260, 26, BStBl II 2018, 457), wonach Steuerschulden, die als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen den ehemaligen Insolvenzschuldner vollstreckt werden können, ohne dass eine dem Insolvenzverfahren immanente sogenannte Haftungsbeschränkung bzw. eine Einrede der beschränkten Haftung des Insolvenzschuldners entgegenstünde.

    Der BFH hat sich in dieser Entscheidung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - BGH - u.a. in dessen Teilurteil vom 24.9.2009 - IX ZR 234/07 - (NJW 2010, 69) auseinandergesetzt, wonach die Nachhaftung des Insolvenzschuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten gegenständlich beschränkt sei auf Gegenstände, die der Insolvenzschuldner aus der Masse zurückerhalten habe, und sich dahingehend vom BGH abgegrenzt, dass diese Rechtsprechung nicht für Einkommensteuerschulden gelten könne, weil deren Entstehung nur mittelbar durch Handlungen des Insolvenzverwalters beeinflusst werde; insofern fehle es an einem zurechenbaren Handlungsbeitrag des Insolvenzverwalters (BFH, Urteil vom 28. November 2017 - VII R 1/16 -, BFHE 260, 26, BStBl II 2018, 457).

    Das Gericht verweist diesbezüglich auf die umfangreichen Ausführungen des BFH in seiner Entscheidung VII R 1/16 (a.a.O.) sowie auf die zutreffenden Ausführungen des Finanzamts in dessen Antragserwiderung vom 10.10.2019 (siehe dort unter 4.).

  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Auf diesem Wege kann die Verwirkung von Säumniszuschlägen, die kraft Gesetzes erfolgt, rückwirkend - ggf. ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerschuld - aufgehoben werden (BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4 m. w. N.; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn 32).

    Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2009 und 2010 wird daher mit der Maßgabe aufgehoben, dass in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4; BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389; vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670).

  • BFH, 18.10.1994 - VII R 20/94

    Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags bedingt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Diese das Leistungsgebot bloß wiederholende Zahlungsaufforderung stellt nach der Rechtsprechung des BFH keinen Verwaltungsakt dar und ist damit mit Rechtsbehelfen selbst nicht angreifbar (vgl. BFH-Urteil vom 18.10.1994 VII R 20/94, BStBl II 1995, 42).
  • FG Düsseldorf, 28.09.2015 - 9 V 2588/15

    Aussetzung der Vollziehung der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft:

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Da die Möglichkeit der Existenzgefährdung im Rahmen des § 284 AO gerade keine außergewöhnliche, sondern eine typische Folge ist, ist dieser Gesichtspunkt ungeeignet, eine "unbillige Härte" zu begründen, zumal die gesetzgeberische Vorgabe, dass ein Rechtsbehelf gegen die Anordnung der Abgabe der Vermögensauskunft keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. § 284 Abs. 6 Satz 3 AO), ansonsten unterlaufen würde (siehe FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. September 2015 - 9 V 2588/15 A(KV) -, juris).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 234/07

    Keine persönliche Haftung der oHG-Gesellschafter für Insolvenzverfahrenskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Der BFH hat sich in dieser Entscheidung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - BGH - u.a. in dessen Teilurteil vom 24.9.2009 - IX ZR 234/07 - (NJW 2010, 69) auseinandergesetzt, wonach die Nachhaftung des Insolvenzschuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten gegenständlich beschränkt sei auf Gegenstände, die der Insolvenzschuldner aus der Masse zurückerhalten habe, und sich dahingehend vom BGH abgegrenzt, dass diese Rechtsprechung nicht für Einkommensteuerschulden gelten könne, weil deren Entstehung nur mittelbar durch Handlungen des Insolvenzverwalters beeinflusst werde; insofern fehle es an einem zurechenbaren Handlungsbeitrag des Insolvenzverwalters (BFH, Urteil vom 28. November 2017 - VII R 1/16 -, BFHE 260, 26, BStBl II 2018, 457).
  • BFH, 06.09.1989 - II B 33/89

    Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2009 und 2010 wird daher mit der Maßgabe aufgehoben, dass in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4; BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389; vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2009 und 2010 wird daher mit der Maßgabe aufgehoben, dass in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4; BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389; vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 58/06

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Es schränkt die Befugnis des Finanzamts ein, einen Verwaltungsakt zu vollstrecken, nicht aber, ihn zu erlassen (BFH, Urteil vom 29. August 2007 - IX R 58/06 -, BFHE 218, 432, BStBl II 2008, 322).
  • BFH, 14.06.1988 - VII B 15/88

    Zulässigkeit einer Umdeutung des ausdrücklichen Antrags auf Aussetzung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Bei der Ankündigung der Vollstreckung gemäß Schreiben vom 22.08.2019 handelt es sich ebenfalls nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (vgl. BFH-Beschluss vom 14.6.1988 VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 189/95

    Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 5 V 2487/19
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte muss ausscheiden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit fast ausgeschlossen sind (vgl. BFH, Beschluss vom 09.01.1996 - VII B 189/95, BFH/NV 1996, 589 m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1977 - V B 41/73

    Verwirkung von Säumniszuschlägen - Aufhebung der Vollziehung angefochtener

  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht