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FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05 An |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 210 Abs. 2 Satz 1
Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung einer Verdachtsnachschau - Verdachtsnachschau; Privatwohnung; PKW; anonyme Anzeige; konkreter Verdacht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung einer Verdachtsnachschau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bezugspunkte einer Verdachtsnachschau; Voraussetzung der Anordnung einer solchen Maßnahme; Telefonische Mitteilung eines steuerrechtlich zweifelhaften Sachverhalts als nicht ausreichender Verdacht
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1742
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Auszug aus FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05
Die Entscheidung des BVerfG vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 geht im Zusammenhang mit dem Betretungs- und Prüfungsrecht nach §§ 17 Abs. 2 und 20 der Handwerksordnung (in der damals geltenden Fassung) von einer weiten Auslegung des Wohnungsbegriffs aus, der auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasse, und steht nicht in Widerspruch zu der hier vertretenen Auffassung. - BVerwG, 12.12.1967 - I C 112.64
Auszug aus FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05
Im Urteil des BVerwG vom 12.12.1967 - I C 112.64 - BVerwGE 28, 285 (= NJW 1968, 563) ging es um die Frage, ob die Durchsuchung einer Wohnung auf der Grundlage des baden-württembergischen Polizeigesetzes - wie geschehen - ohne vorherige richterliche Anordnung durchgeführt werden durfte, was verneint wurde, weil eine "Gefahr im Verzug" nicht vorlag; dieser Fallgestaltung entspricht in § 210 Abs. 2 AO die in Satz 2 getroffene Regelung. - BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97
Wanzen im PKW - Art. 13 GG, PKW ist keine 'Wohnung', § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO …
Auszug aus FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05
Ein PKW ist in diesem Sinne kein Raum, sondern ein Fortbewegungsmittel (vgl. hierzu auch den Beschluß des BGH-Ermittlungsrichters vom 11.04.1997 in NJW 1997, 2189 sowie Trzaskalik a. a. O.).