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   FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05 An   

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https://dejure.org/2005,16522
FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05 An (https://dejure.org/2005,16522)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.2005 - 4 S 3702/05 An (https://dejure.org/2005,16522)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 2005 - 4 S 3702/05 An (https://dejure.org/2005,16522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 210 Abs. 2 Satz 1
    Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung einer Verdachtsnachschau - Verdachtsnachschau; Privatwohnung; PKW; anonyme Anzeige; konkreter Verdacht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung einer Verdachtsnachschau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    § 210 AO
    Die Verdachtsnachschau nach § 210 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bezugspunkte einer Verdachtsnachschau; Voraussetzung der Anordnung einer solchen Maßnahme; Telefonische Mitteilung eines steuerrechtlich zweifelhaften Sachverhalts als nicht ausreichender Verdacht

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1742
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05
    Die Entscheidung des BVerfG vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 geht im Zusammenhang mit dem Betretungs- und Prüfungsrecht nach §§ 17 Abs. 2 und 20 der Handwerksordnung (in der damals geltenden Fassung) von einer weiten Auslegung des Wohnungsbegriffs aus, der auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasse, und steht nicht in Widerspruch zu der hier vertretenen Auffassung.
  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 112.64
    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05
    Im Urteil des BVerwG vom 12.12.1967 - I C 112.64 - BVerwGE 28, 285 (= NJW 1968, 563) ging es um die Frage, ob die Durchsuchung einer Wohnung auf der Grundlage des baden-württembergischen Polizeigesetzes - wie geschehen - ohne vorherige richterliche Anordnung durchgeführt werden durfte, was verneint wurde, weil eine "Gefahr im Verzug" nicht vorlag; dieser Fallgestaltung entspricht in § 210 Abs. 2 AO die in Satz 2 getroffene Regelung.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97

    Wanzen im PKW - Art. 13 GG, PKW ist keine 'Wohnung', § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05
    Ein PKW ist in diesem Sinne kein Raum, sondern ein Fortbewegungsmittel (vgl. hierzu auch den Beschluß des BGH-Ermittlungsrichters vom 11.04.1997 in NJW 1997, 2189 sowie Trzaskalik a. a. O.).
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