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   FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 15 K 2439/18 E   

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https://dejure.org/2018,51224
FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 15 K 2439/18 E (https://dejure.org/2018,51224)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2018 - 15 K 2439/18 E (https://dejure.org/2018,51224)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 15 K 2439/18 E (https://dejure.org/2018,51224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung einer als Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Sohnes erhaltenen Einmalzahlung nach § 22 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 3 Nr. 63 ; EStG § 22 Nr. 5 S. 1; EStG § 35b
    Besteuerung einer als Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Sohnes erhaltenen Einmalzahlung nach § 22 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Besteuerung einer Einmalzahlung aus einer Altersvorsorgeversicherung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ist Sterbegeld der Besteuerung unterworfen?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Sterbegeld ´mal steuerpflichtig, ´mal steuerfrei

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unterliegen Sterbegeldzahlungen einer Pensionskasse an Erben, die nicht zu den Hinterbliebenen zählen, der Einkommensteuerpflicht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sterbegeldauszahlung an einen nicht als "Hinterbliebenen" anzusehenden Erben unterliegt der Einkommensteuer - Auszahlung ist als Leistung aus einem Altersvorsorgevertrag zu besteuern

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen als sonstige Einkünfte - Auszahlung von Sterbegeld aus der betrieblichen Altersversorgung an die Erben - Zufluss nachträglicher Einkünfte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 15 K 2439/18
    Der Wille des Gesetzgebers kann bei der Auslegung des Gesetzes nur insoweit berücksichtigt werden, als er in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23.10.2013 X R 3/12, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 58; bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2017, 445).

    Mit obigem Urteil X R 3/12 hat der BFH (sogar) den Wortlaut des § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG "Leibrenten und sonstige Leistungen" dahin ausgelegt, dass der dortige Begriff "sonstige Leistungen" autonom zu erfassen sei - mit der Folge, dass sich die Besteuerung nicht etwa auf wiederkehrende Leistungen beschränke.

  • BFH, 24.01.1996 - X R 14/94

    Dem Erben nachträglich zugeflossene Rentenzahlungen auch bei Verwendung zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 15 K 2439/18
    Dies wird bestätigt durch die Steuerermäßigung des § 35b EStG, der die Beseitigung einer Doppelbelastung des Rechtsnachfolgers mit Einkommen- und Erbschaftsteuer bezweckt (BFH-Urteil vom 24.01.1996 X R 14/94, BStBl II 1996, 287).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 13/14

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 15 K 2439/18
    Der Wille des Gesetzgebers kann bei der Auslegung des Gesetzes nur insoweit berücksichtigt werden, als er in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23.10.2013 X R 3/12, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 58; bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2017, 445).
  • BFH, 05.11.2019 - X R 38/18

    Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 06.12.2018 - 15 K 2439/18 E aufgehoben.
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