Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 07.03.2014 - 12 K 3221/10 G, F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhöhung des Gewerbeertrags durch die § 8a KStG unterfallenden Zinszahlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8a Abs. 1
Erhöhung des Gewerbeertrags durch die § 8a KStG unterfallenden Zinszahlungen
- rechtsportal.de
Gesellschafterfremdfinanzierung: Einschaltung einer Personengesellschaft in die Darlehensgewährung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft - Hinzurechnung der Zinszahlungen als vGA der als Mitunternehmer beteiligten Tochterkapitalgesellschaft auf der Ebene der ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gesellschafterfremdfinanzierung: Einschaltung einer Personengesellschaft in die Darlehensgewährung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft - Hinzurechnung der Zinszahlungen als vGA der als Mitunternehmer beteiligten Tochterkapitalgesellschaft auf der Ebene der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.03.2014 - 12 K 3221/10 G, F
- FG Düsseldorf, 21.08.2014 - 12 K 3221/10
- BFH, 07.06.2016 - I R 51/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.10.1991 - VIII R 2/86
- Verdeckte Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eines Anteils an …
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2014 - 12 K 3221/10
Nach der zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ergangenen Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH- Urteil vom 29. Oktober 1991, VIII R 2/86, BStBl. II 1992, 832; vom 24. März 1998 I R 79/97, BStBl. II 1998, 578; beide mit weiteren Nachweisen) ist über die Hinzurechnung der vGA einer an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligten Kapitalgesellschaft zwar grundsätzlich erst im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung zu befinden, eine Entscheidung aber bereits im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft zu treffen, wenn die Frage nach der vGA untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils der Kapitalgesellschaft bei der Personengesellschaft verbunden ist. - BFH, 24.03.1998 - I R 79/97
VGA einer Komplementär-GmbH
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2014 - 12 K 3221/10
Nach der zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ergangenen Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH- Urteil vom 29. Oktober 1991, VIII R 2/86, BStBl. II 1992, 832; vom 24. März 1998 I R 79/97, BStBl. II 1998, 578; beide mit weiteren Nachweisen) ist über die Hinzurechnung der vGA einer an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligten Kapitalgesellschaft zwar grundsätzlich erst im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung zu befinden, eine Entscheidung aber bereits im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft zu treffen, wenn die Frage nach der vGA untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils der Kapitalgesellschaft bei der Personengesellschaft verbunden ist.