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   FG Düsseldorf, 07.05.2014 - 15 K 14/14 E, F   

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https://dejure.org/2014,21182
FG Düsseldorf, 07.05.2014 - 15 K 14/14 E, F (https://dejure.org/2014,21182)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2014 - 15 K 14/14 E, F (https://dejure.org/2014,21182)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 15 K 14/14 E, F (https://dejure.org/2014,21182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Verlustvortrages - Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG i.d.F des JStG 2010

  • rechtsportal.de

    Feststellung eines Verlustvortrages - Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG i.d.F des JStG 2010

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellung eines Verlustvortrages - Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG i.d.F des JStG 2010

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu Bindungswirkungen im Rahmen der Feststellung eines Verlustvortrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung und Feststellung eines Verlustvortrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1879
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.05.2014 - 15 K 14/14
    Das Einspruchsverfahren möge ruhen bis zum Abschluss der beim Bundesfinanzhof -BFH- anhängigen Revisionsverfahren VI R 2/12 und VI R 6/12 zur Frage des Werbungskostenabzugs für ein Erststudium.

    Die Klägerin beantragt, die Einspruchsentscheidung vom 05.12.2013 aufzuheben, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bis zur Entscheidung des BFH über die Revisionsverfahren VI R 2/12 und VI R 8/12 ruhen zu lassen.

    Soweit die Klägerin darüber hinaus mit dem gestellten Klageantrag auch ein Ruhen des Einspruchsverfahrens geltend gemacht hat, bedurfte die Stattgabe nicht einer gesonderten Erwähnung im Tenor des Urteils, denn das Ruhen erfolgt gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bis zur Entscheidung über die Revisionen VI R 2/12 und VI R 8/12 automatisch (sog. Zwangsruhe).

  • BFH, 28.02.2013 - VI R 6/12

    Berufsausbildung i. S. der §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5 EStG - Werbungskostenabzug bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.05.2014 - 15 K 14/14
    Das Einspruchsverfahren möge ruhen bis zum Abschluss der beim Bundesfinanzhof -BFH- anhängigen Revisionsverfahren VI R 2/12 und VI R 6/12 zur Frage des Werbungskostenabzugs für ein Erststudium.
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 70/06

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.05.2014 - 15 K 14/14
    Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. September 2008 IX R 70/06 (BFHE 223, 50, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 897) die Grundlage entzogen; nach diesem Urteil durfte ein Verlustfeststellungsbescheid auch noch nach Bestandskraft des (keinen Verlust ausweisenden) Einkommensteuerbescheides ergehen, wodurch erhebliche zeitliche Verzögerungen eintreten konnten.
  • BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2014  15 K 14/14 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hob mit der in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1879 veröffentlichten Entscheidung die Einspruchsentscheidung auf.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 7. Mai 2014  15 K 14/14 E,F aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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