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   FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08 StB   

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https://dejure.org/2010,8448
FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08 StB (https://dejure.org/2010,8448)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 K 4450/08 StB (https://dejure.org/2010,8448)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 K 4450/08 StB (https://dejure.org/2010,8448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft wegen Verstoßes gegen Kapitalbindungsvorschriften des § 50a Steuerberatungsgesetz (StBerG); Auswirkungen des Besitzes von großen Anteilen an einer Steuerberatungsgesellschaft durch eine berufsfremde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft; Widerruf; Steuerberatungsgesellschaft; Mittelbare Minderheitsbeteiligung; Holdinggesellschaft; Kapitalbindungsvorschriften; Gemeinschaftsrecht; Verfassungsrecht; Kapitalverkehrsfreiheit; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Für den Bereich der Niederlassungsfreiheit hat der EuGH in der DocMorris-Entscheidung vom 19.5.2009 (Rechtssache C-171/07, Slg. 2009, I-4171) das Fremdbesitzverbot des deutschen Apothekengesetzes als Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherung der Sozialversicherungssysteme als gerechtfertigt und verhältnismäßig angesehen und insoweit dem nationalen Gesetzgeber einen Wertungsspielraum hinsichtlich der Frage des Niveaus des Schutzes eingeräumt.

    Für den EuGH waren die Fälle deshalb nicht vergleichbar, weil die Gefahren für die Gesundheit im Zusammenhang mit dem Verkauf von Arzneimitteln sehr viel größer sind als bei dem Verkauf von Optiker-Produkten (EuGH-Urt. v. 19.5.2009 a.a.O. Rn. 59 f.).

    Unter Berücksichtigung der sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung ergebenden Bedeutung des Rechtsguts der Steuerrechtspflege sowie der mit einer Beteiligung Berufsfremder verbundenen Gefahren muss dem Gesetzgeber für den Bereich des Steuerberatungsrechts ein vergleichbarer Wertungsspielraum wie im Recht der Apotheken zugebillig werden (so ebenfalls Singer, DStR 2010, 78; Preske/Reibel, Stbg 2009, 423, 424; Hartung, AnwBl. 2009, 704).

    (4) Die konkreten Gefahren, die mit der Beteiligung berufsfremder Gesellschafter oder Anteilseigner an Steuerberatergesellschaften verbunden sein können, sind zunächst darin zu sehen, dass die Sorge besteht, ein Steuerberater könnte sich bei Interessenkonflikten nicht für die Interessen seiner Mandanten, sondern für die Interessen der Kapitalgeber einsetzen (vgl. Singer, DStR 2010, 78, 79).

    Jedoch muss der nationale Gesetzgeber nach den Grundsätzen der DocMorris-Entscheidung nicht abwarten, bis der Beweis für das tatsächliche Bestehen der Gefahr erbracht ist (Urt. v. 19.5.2009 a.a.O. Rn. 30).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Den Verbraucherschutz und ein wirksame steuerliche Kontrolle hat der EuGH bereits in der Cassis-Entscheidung vom 20.2.1979 (Rechtssache C-120/78, Rn. 8, Slg. 1979, 649) jeweils als ein Allgemeininteresse anerkannt, das eine Einschränkung des freien Warenverkehrs rechtfertigen könnte (siehe Ress/Ukrow a.a.O. Art. 56 EGV Rn. 205 ff.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Nach der sog. Stufentheorie des Bundesverfassungsgerichts (Apothekenurteil vom 11.6.1958 1 BvR 598/56, BVerfGE 7, 377) kann die Freiheit der Berufs ausübung beschränkt werden, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen; der Grundrechtsschutz beschränkt sich auf die Abwehr übermäßig belastender und nicht zumutbarer Auflagen.
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit mit Blick auf das übergeordnete Gemeinwohlziel einer funktionierenden Rechtspflege als legitimen Zweck bezeichnet und die Wahrung der Unabhängigkeit als unverzichtbare Voraussetzung dafür bezeichnet, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege und berufene Berater und Vertreter der Rechtssuchenden durch ihre berufliche Tätigkeit zu einer funktionierenden Rechtspflege beitragen können (BVerfG-Beschl. v. 12.12.2006 1 BvR 2576/04, BVerfGE 117, 163); dabei hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen Beurteilungsspielraum eingeräumt.
  • EuGH, 18.01.1979 - 110/78

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Die Notwendigkeit bestimmter Berufsregelungen hat der EuGH als Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit anerkannt (Urt. v. 18.1.1979 in der Rechtssache C-110/78, van Wesemael, Slg. 1979, 35).
  • FG Berlin, 16.08.1996 - III 386/93
    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Die Klägerin ist eine solche inländische juristische Person, nicht jedoch die B. Insoweit ist nicht ersichtlich, inwieweit § 50a StBerG eine subjektive Zulassungsbeschränkung beinhalten sollte (vgl. auch FG Berlin Urt. v. 16.8.1996 III 386/93, EFG 1997, 909, 910).
  • BFH, 26.03.1981 - VII R 14/78

    Steuerberater - Gesellschaft - Anforderungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat schon vor der Einführung des § 50a StBerG im Zusammenhang mit § 32 Abs. 3 S. 2 StBerG - dem Nachweis der unabhängigen, eigenverantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater - grundsätzliche Bedenken gegen die Beteiligung berufsfremder Personen und Vereinigungen an Steuerberatungsgesellschaften geäußert und die Prüfung verlangt, ob die Gesellschafter bzw. Anteilseigner Einfluss auf die im Dienste der Gesellschaft stehenden Steuerberater nehmen können, z.B. wenn die Gesellschaft Teil eines Konzerns mit eindeutig gewerblicher Zielsetzung ist und die Gesellschaft bei der Verwirklichung dieser Zielsetzung eingesetzt werden soll (BFH-Urt. v. 26.3.1981 VII R 14/78, BStBl. II 1981, 586, 590).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Die Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft berührt dann die Niederlassungsfreiheit, wenn mit ihr die Kontrolle oder Leitung eines Unternehmens verbunden ist (EuGH-Urt. v. 13.4.2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Rn. 20 ff.; Urt. v. 5.11.2002 in der Rechtssache C-208/00, Überseering, Slg. 2002, I-9919, Rn. 77; Urt. v. 21.11.2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y gegen Riksskatteverket, Slg. 2002, I-10829, Rn. 37; Randelzhofer/Forsthoff in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 43 EGV Rn. 115).
  • EuGH, 03.02.1993 - C-148/91

    Veronica Omroep Organisatie / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt auch bei der Kapitalverkehrsfreiheit - über die in Art. 65 AEUV genannten Beschränkungen hinaus - eine Beschränkung der Grundfreiheit in Betracht, wenn sie im Allgemeininteresse liegenden Zielen dient (vgl. EuGH-Urt. v. 3.2.1993 in der Rechtssache C-148/91, Veronica, Slg. 1993, I-487; Urt. v. 15.3.2003 in der Rechtssache C-300/01, Salzmann, Slg. I-4899, Rn. 42; Ress/Ukrow in Grabitz/Hilf a.a.O. Art. 56 EGV Rn. 203 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 K 4450/08
    Demgegenüber hat der EuGH in dem Urt. vom 21.4.2005 (Rechtssache C-140/03, Kommission/Griechenland, Slg. 2005, I-3177) entschieden, dass Griechenland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 43 EGV und 48 EGV (entspricht Art. 49 und 54 AEUV) verstoßen hat, dass es nationale Bestimmungen erlassen und aufrechterhalten hat, die die Möglichkeit, dass eine juristische Person ein Optikergeschäft eröffnet, u. a. von der Voraussetzung abhängig machen, dass die Person, die die Erlaubnis für den Betrieb des Geschäfts besitzt, mit mindestens 50 % am Gesellschaftskapital der Gesellschaft beteiligt sein muss.
  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

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