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   FG Düsseldorf, 08.02.2012 - 7 K 1530/11 Kg   

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https://dejure.org/2012,52615
FG Düsseldorf, 08.02.2012 - 7 K 1530/11 Kg (https://dejure.org/2012,52615)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2012 - 7 K 1530/11 Kg (https://dejure.org/2012,52615)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 7 K 1530/11 Kg (https://dejure.org/2012,52615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Vaters - Berechtigung bei Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt der Kindesmutter in Polen - Anspruchskonkurrenz nach Art.68 EGV Nr. 883/2004

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Vaters - Berechtigung bei Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt der Kindesmutter in Polen - Anspruchskonkurrenz nach Art.68 EGV Nr. 883/2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2012 - 7 K 1530/11
    Die Auszahlung des Kindergeldes an einen Elternteil gemäß den §§ 64 EStG, 3 BKGG kommt nur dann in Betracht, wenn dieser Elternteil selbst kindergeldberechtigt ist (vgl. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.3.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323; ebenso: FG München Urteil vom 21.11.2011 5 K 2527/10, juris-Dokument).

    Hierfür muss aber eine der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 4 BKGG erfüllt sein, woran es im Streitfall fehlt (vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.3.2011 2 K 2248/10 a.a.O.).

  • FG München, 21.11.2011 - 5 K 2527/10

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland selbständig erwerbstätigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2012 - 7 K 1530/11
    Die Auszahlung des Kindergeldes an einen Elternteil gemäß den §§ 64 EStG, 3 BKGG kommt nur dann in Betracht, wenn dieser Elternteil selbst kindergeldberechtigt ist (vgl. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.3.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323; ebenso: FG München Urteil vom 21.11.2011 5 K 2527/10, juris-Dokument).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 16 K 291/11

    Kindergeld eines in Deutschland wohnenden und als Arbeitnehmer beschäftigten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2012 - 7 K 1530/11
    Daher kommt es auch nicht auf § 60 EWGV 997/2009 an (vgl. hierzu auch ausführlich: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.12.2011 16 K 291/11, juris- Dokument m.w.N.) .
  • BFH, 26.10.2016 - III R 27/13

    Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. Februar 2012  7 K 1530/11 Kg aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der hiergegen gerichteten Klage mit Urteil vom 8. Februar 2012  7 K 1530/11 Kg statt.

    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 8. Februar 2012  7 K 1530/11 Kg aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Bremen, 27.02.2017 - 3 K 77/16

    Berücksichtigung der polnischen Bestimmungen bei der Gewährung von Kindergeld an

    Hieraus schließen die ganz einhellige Rechtsprechung der Finanzgerichte (z.B. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. November 2013 5 K 5145/13, [...] Rz 1, 22 f., zwischenzeitlich wegen vorrangiger Anwendung des Art. 67 Satz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) Nr. 987/2009 durch den BFH aufgehoben mit Urteil vom 23. August 2016 V R 2/14, BFH/NV 2016, 1725 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2012 7 K 1530/11 Kg, [...] Rz 9, zwischenzeitlich wegen vorrangiger Anwendung des Art. 67 Satz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) Nr. 987/2009 durch den BFH aufgehoben mit Urteil vom 26. Oktober 2016 III R 27/13, [...]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. Februar 2012 9 K 353/10, EFG 2012, 1284 , [...] Rz 15, rechtskräftig) - der sich das erkennende Gericht anschließt - und auch die Literatur (z.B. Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich - Kommentar - Fach D I. Kommentierung Europarecht VO Nr. 883/2004, Art. 68 Rz 36), dass dann, wenn Leistungen nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates z.B. wegen der Höhe des Einkommens oder des Alters des Kindes nicht zu gewähren sind, mangels Anspruchskonkurrenz zwischen Ansprüchen auf Familienleistungen für dasselbe Kind in zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Anwendungsbereich der Prioritätsregeln nicht eröffnet ist.
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