Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 08.06.2011 - 2 K 4011/10 StB |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigung der Vorstandsmitgliedschaft einer Steuerberatungsgesellschaft durch die Steuerberaterkammer wegen Befähigung durch Sparkassenausbildung und Unternehmensberaterpraxis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorstand einer Steuerberatungsgesellschaft: Ausbildung zum Bankkaufmann und Weiterbildung zum Sparkassenfachwirt bzw. Sparkassenbetriebswirt nicht ausreichend für Genehmigung der Vorstandstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 08.06.2011 - 2 K 4011/10 StB
- BFH, 18.09.2012 - VII R 45/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.06.1997 - VII R 101/96
Zulassung eines indischen "chartered accountant" als besonders befähigte Person …
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.06.2011 - 2 K 4011/10
Der Kläger ist der Auffassung, die angefochtene Entscheidung stehe im Widerspruch zum BFH-Urt. v. 13.6.1997 VII R 101/96, BStBl. II 1997, 549.Die Ausbildung zum Bankkaufmann stellt keine "andere Ausbildung" im Sinne des § 50 Abs. 3 S. 1 StBerG dar (…ebenso Finanzgericht Hamburg Urt. v. 3.9.2009 1 K 93/08, DStRE 2010, 711; offen gelassen im BFH-Urt. v. 13.6.1997, a.a.O., S. 551).
Allerdings hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13.6.1997 (a.a.O. S. 552) bei einem Bewerber mit einer besonderen Fachkunde auf dem Gebiet des ausländischen Steuer- und Wirtschaftssystems entschieden, dass es dem Bewerber nicht zumutbar sei, vor der Zulassung zur Prüfung zehn Jahre praktisch auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig zu werden.
- FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3