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   FG Düsseldorf, 09.02.2015 - 6 K 2167/12 K   

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https://dejure.org/2015,15421
FG Düsseldorf, 09.02.2015 - 6 K 2167/12 K (https://dejure.org/2015,15421)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2015 - 6 K 2167/12 K (https://dejure.org/2015,15421)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 6 K 2167/12 K (https://dejure.org/2015,15421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 341 h Abs. 2; RechVersV § 30 Abs. 2 Nr. 1
    Höchstbetragsberechnung nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 RechVersV bei Rückversicherungsunternehmen - Spartenbezogener oder anlagenbezogener Ausweis der Atomanlagenrückstellung für Sach- und Haftpflichtversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Höchstbetragsberechnung nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 RechVersV bei Rückversicherungsunternehmen - Spartenbezogener oder anlagenbezogener Ausweis der Atomanlagenrückstellung für Sach- und Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1746
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.10.2014 - IV R 61/11

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2015 - 6 K 2167/12
    Dieser Vertrauenstatbestand muss zudem ursächlich für Maßnahmen, Handlungen oder Dispositionen des Steuerpflichtigen gewesen sein (BFH, Urteil vom 30. Oktober 2014 - IV R 61/11 -, BFH/NV 2015, 262 Rn. 34 mN).
  • BFH, 07.09.2016 - I R 23/15

    Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen - Grundsatz von Treu und

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2015  6 K 2167/12 K wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Auch das Klageverfahren blieb ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2015  6 K 2167/12 K, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1746).

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Düsseldorf vom 9. Februar 2015  6 K 2167/12 K den Körperschaftsteuerbescheid vom 2. September 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Mai 2012 dahingehend zu ändern, dass die Berechnung der Atomanlagenrückstellung spartenbezogen erfolgt, also von einem gegenüber dem Ansatz des FA um 36.583,60 EUR geminderten Jahresüberschuss auszugehen ist.

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