Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30409
FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08 E (https://dejure.org/2012,30409)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2012 - 9 K 4673/08 E (https://dejure.org/2012,30409)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 9 K 4673/08 E (https://dejure.org/2012,30409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzuschätzungen bzgl. Einnahmen von Praxisgebühren bei einem Arzt wegen Verstößen gegen Auszeichnungspflichten und Ungereimtheiten bei der Aufzeichnung der vereinnahmten Praxisgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schuldzinsen bei Umqualifizierung Vermietung zur Liebhaberei

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Auch die Überschussrechnung setzt voraus, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen werden (BFH-Beschluss vom 07.02.2008, X B 189/07, n. v.; BFH-Urteil vom 15.04.1999, IV R 68/98, BStBl II 1999, 481; Schmidt/Heinicke, EStG, 31. Aufl., § 4 Anm. 374 f.).

    Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität (Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert) besteht die Pflicht zur Einzelaufzeichnung jedoch nicht für Einzelhändler (und vergleichbare Berufsgruppen), die im Allgemeinen Waren an ihnen der Person nach unbekannte Kunden über den Ladentisch gegen Barzahlung verkaufen (BFH-Beschluss vom 07.02.2008, X B 189/07, a.a.O.; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz. D 53).

    Eine solche Aufbewahrungspflicht ergibt sich in der Regel aus § 147 AO, aber auch aus der den Steuerpflichtigen obliegenden Feststellungslast (BFH-Beschluss vom 07.02.2008, X B 189/07, a.a.O.; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rz. D 54).

  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Bleiben Versuche zur Sachaufklärung erfolglos, weil ein Beteiligter, der über eine besondere Beweisnähe verfügt, die ihm zumutbare Mitwirkung an der Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO) verweigert, kommt eine Beweismaßreduzierung gegenüber dem Regelbeweismaßstab dahingehend in Betracht, dass sich das Beweismaß auf die "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringert (BFH-Urteil vom 23.03.2011, X R 44/09, Betriebs-Berater BB 2011, 1813 zu § 173 AO, Vorinstanz FG Düsseldorf 1. Senat).

    Dadurch werden Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten nicht etwa selbst zur Tatsache; sie können aber - in der gesteigerten Form der "größtmöglichen Wahrscheinlichkeit" - in den dargestellten prozessualen Ausnahmekonstellationen den Schluss auf das tatsächliche Vorliegen oder Nichtvorliegen konkreter Tatsachen ermöglichen (vgl. BFH vom 23.03.2011, X R 44/09, BB 2011, 1813 sowie BFH in BFH/NV 2007, 395).

  • BFH, 01.12.2004 - X R 4/03

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (BFH-Urteil vom 01.12.2004, X R 4/03, BFH/NV 2005, 549 m.w.N.).

    Entsprechen sowohl der Inhalt des Vertrags als auch seine Durchführung dem unter Fremden Üblichen, ist er steuerrechtlich anzuerkennen (BFH-Urteil vom 01.12.2004, X R 4/03, a.a.O.).

  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Dies sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.11.1999, IV R 44/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV 2000, 699) indes allein kein Ablehnungsgrund, wenn die Arbeitszeit von den betrieblichen oder beruflichen Erfordernissen des Steuerpflichtigen abhänge.

    Geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch der Vertragsdurchführung führen für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.1999, IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699).

  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Auch die Überschussrechnung setzt voraus, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen werden (BFH-Beschluss vom 07.02.2008, X B 189/07, n. v.; BFH-Urteil vom 15.04.1999, IV R 68/98, BStBl II 1999, 481; Schmidt/Heinicke, EStG, 31. Aufl., § 4 Anm. 374 f.).

    Nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Einnahmen-Überschussrechnung Vertrauen und kann für sich die Vermutung der Richtigkeit in Anspruch nehmen (vgl. BFH-Urteile vom 15.04.1999, IV R 68/98, BStBl II 1999, 481 und vom 26.02.2004, XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 m.w.N.).

  • FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05

    Abgrenzung zwischen Betriebsverlegung und Betriebsaufgabe bei Neueröffnung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Dies gilt auch für die Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, die - zur Vermeidung einer Schätzung - mit der gebotenen Klarheit und Nachvollziehbarkeit aufzuzeichnen sind (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2010, 772 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06

    Arbeitsverträge unter Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Unabhängig davon sind in derartigen Fällen regelmäßig zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung Belege wie z. B. Stundenzettel üblich (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 03.04.2008 VI 140/2006, EFG 2008, 1013; FG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.1996, 15 K 1449/93 E, EFG 1996, 1152).
  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 910/08

    Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht nach Aufhebung eines Mietvertrags

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Entgegen der Auffassung des FA kann dem Kläger jedoch für die Dauer des Bestehens des Mietvertrages mit der M GmbH, d. h. bis Ende März 2003, eine Einkünfteerzielungsabsicht nicht abgesprochen werden (vgl. auch Urteil des FG Nürnberg vom 16.06.2010, 3 K 910/2008, n.v.) Der Senat schätzt die Einkünfte des Klägers aus Vermietung und Verpachtung von Januar bis März 2003 auf - 10.682 EUR.
  • FG Düsseldorf, 30.05.2011 - 9 V 1474/11

    Nachträgliche Schuldzinsen bei VuV-Einkünften als Werbungskosten absetzbar?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    In Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des BFH und der FG, wonach Schuldzinsen eines Kredits zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes nach dessen Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 04.09.2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 01.07.2010, 13 K 136/07, EFG 2011, 1052; Spindler in: Spiegelberger/Spindler/Wälz-holz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, S. 677 ff., mit weiteren Nachweisen) geht der Senat davon aus, dass der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und aufgenommenem Fremdkapital in den Fällen, in denen der Veräußerungserlös zur Schuldentilgung nicht ausreicht, ebenso wenig beendet wird, wie bei den Gewinneinkunftsarten (Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 24 Rn. 43 m.w.N.; Jachmann/Schallmoser, Deutsches Steuerrecht 2011, 1245; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30.05.2011, 9 V 1474/11 A, BB 2011, 1878).
  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5150/97

    Absetzbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
    Das ist etwa der Fall, wenn wie im Streitfall die Möglichkeit besteht, dass durch sog. Arbeitslohn verdeckter Unterhalt an den Ehepartner geleistet wird (vgl. FG Köln, Urteil vom 22.11.2001, 10 K 5150/97, EFG 2002, 246).
  • FG Baden-Württemberg, 28.09.1998 - 14 K 28/97

    Beurteilung der Vermietung von 20 Ferienwohnungen als Vermögensverwaltung oder

  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 13 K 136/07

    Nach der Veräußerung einer Immobilie gezahlte Schuldzinsen sind keine

  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die

  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - 10 K 55/95

    Betriebsausgabenabzug eines Bußgeldes des Bundeskartellamtes; Abzugsverbot für

  • BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb - Grundsätzliche Bedeutung -

  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

  • BFH, 22.11.2006 - II B 6/06

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • BFH, 15.05.2002 - X R 3/99

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb

  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

  • BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97

    Anlage des Kaufpreises auf dem Notaranderkonto

  • BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97

    Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

  • BFH, 19.05.1998 - I R 140/97

    Beweislast bei neuen Tatsachen

  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

  • BFH, 25.05.2011 - IX R 36/10

    Zur nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG einschränkenden Anwendung des § 181 Abs. 5 AO

  • FG Hessen, 07.04.2000 - 13 K 7057/98

    Arbeitsverhältnis; Angehöriger; Arbeitszeit; Stundennachweis - Arbeitsverhältnis

  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 16.02.1990 - III R 81/87

    Anforderungen an den Nachweis einer vom Unterbevollmächtigten unterzeichneten

  • BFH, 31.08.1967 - V 241/64

    Orientierung an der Wirklichkeit bei Schätzung eines unklaren Sachverhaltes

  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 95/81

    Zu den Voraussetzungen für eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus

  • SG Aachen, 09.08.2016 - S 14 AS 175/16

    Nichtabsetzbarkeit der Verluste aus einer selbständigen Tätigkeit als

    Zunächst konnte die Klägerin selbst keine genauen Angaben dazu machen, in welchem Umfang sie das Ticket privat genutzt hat (vgl. Situation FG Düsseldorf, Urteil vom 04. Juli 2012 - 9 K 4673/08 E, Rn. 68, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht