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   FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08 AO   

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https://dejure.org/2009,14926
FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08 AO (https://dejure.org/2009,14926)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 K 137/08 AO (https://dejure.org/2009,14926)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 K 137/08 AO (https://dejure.org/2009,14926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer gemäß § 233a AO; Erlass von Nachzahlungszinsen; Liquiditätsvorteil; Kautionsgestellung; Arrestierung; Hinterziehungszinsen

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer gemäß § 233a AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlass von Nachzahlungszinsen für hinterzogene Einkommensteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erlass von Nachzahlungszinsen bei Anordnung eines dinglichen Arrests?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Ermessensausübung beim Erlass von Nachzahlungszinsen für hinterzogene Einkommensteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.03.2006 - V B 82/05

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ist gemäß § 233a AO grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH, Urteil vom 16.08.2001 - V R 72/00- Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2002, 545, unter II.2.b, m.w.N.; BFH, Beschluss vom 10.03.2006 V B 82/05 BFH/NV 2006, 1433; BFH, Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06 BFH/NV 2008, 753 ).
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Soweit allerdings zweifelsfrei feststeht, dass der Steuerpflichtige durch die verspätete Steuerfestsetzung keinen Vorteil oder Nachteil hatte, kann durch die Verzinsung der sich aus der verspäteten Steuerfestsetzung ergebenden Steuernachforderung oder Steuererstattung kein Vorteil oder Nachteil ausgeglichen werden ( vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1996 V R 18/95 BFHE 180, 524; BStBl II 1997, 259).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Soweit der Kläger die Vorstellung hat, dass es ihm wegen der Stellung der Kaution nicht möglich gewesen ist, Zins- oder Dividendeneinnahmen auf den Kapitalmärkten zu erzielen, ist dieser Umstand unbeachtlich ( vgl. BFH, Urteil vom 24.02.2005 V R 62/03 BFH/NV 2005, 1220 ).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 72/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ist gemäß § 233a AO grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH, Urteil vom 16.08.2001 - V R 72/00- Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2002, 545, unter II.2.b, m.w.N.; BFH, Beschluss vom 10.03.2006 V B 82/05 BFH/NV 2006, 1433; BFH, Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06 BFH/NV 2008, 753 ).
  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ist gemäß § 233a AO grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH, Urteil vom 16.08.2001 - V R 72/00- Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2002, 545, unter II.2.b, m.w.N.; BFH, Beschluss vom 10.03.2006 V B 82/05 BFH/NV 2006, 1433; BFH, Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06 BFH/NV 2008, 753 ).
  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    § 233a AO bezweckt einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden ( vgl. Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 11/2157, S. 194).
  • BFH, 08.10.2013 - X R 3/10

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO

    Die Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 549 veröffentlichten Gründen keinen Erfolg.
  • FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Schließlich kommt ein Erlass auch nicht vor dem Hintergrund der von den Klägern zitierten Urteile des FG Düsseldorf (Urteil vom 19.8.2010 14 K 364/8 AO, EFG 2010, 1968 und Urteil vom 9.12.2009 4 K 137/08 AO, EFG 2010, 549) in Betracht.
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