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   FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18 AO   

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FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18 AO (https://dejure.org/2020,45996)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2020 - 4 K 1580/18 AO (https://dejure.org/2020,45996)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 4 K 1580/18 AO (https://dejure.org/2020,45996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung: Aufhebung eines Steuerbescheids mit Leistungsgebot, kein rückwirkender Wegfall der Unterbrechung - Auswirkung auf Unterbrechung durch Aussetzung der Vollziehung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem BFH-Urteil v. 21.06.2010, VII R 27/08, das einen anderen, hier nicht einschlägigen Fall betreffe.

    Die sich daraus ergebende Rechtsfolge der Verjährungsunterbrechung kann ohne gesetzliche Grundlage nicht rückwirkend beseitigt werden (Heuermann in HHSp AO § 231 Rz. 10a; Hoffmann in Koch/Scholz 5. Aufl. AO § 231 Rz. 4; ähnlich Klein/Rüsken AO 15. Aufl. § 231 Rz. 2; AEAO zu § 131 Nr. 2; BFH Urteil v. 21.06.2010, VII R 27/08, Rz. 14 f., BFHE 229, 492.331).

    Dies folgt nicht aus § 124 Abs. 2 AO, denn auch die (rückwirkende) Aufhebung des Einkommensteuerbescheids vom 29.10.2015 beseitigt nicht die in ihm enthaltene schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (s. Klein/Ratschow AO 15. Aufl. § 124 Rz. 10 mit Verweis auf BFH Urteil v. 21.06.2010, VII R 27/08, aaO.).

  • FG Sachsen, 06.12.2007 - 2 K 1818/07

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Eigenheimzulage; Eine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18
    Da diese Norm bei einheitlicher Aufhebung des gesamten Steuerbescheids auch die Aufhebung der mit der Steuerfestsetzung verbundenen sonstigen Verwaltungsakte umfasse, sei entgegen der Annahme des Beklagten auch das im Bescheid vom 29.10.2015 enthaltene Leistungsgebot rückwirkend aufgehoben worden (s. Sächsisches FG v. 06.12.2007.2 K 1818/07, EFG 2008, 1682; BFH v. 28.11.2006, VII R 3/06).

    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 06.12.2007, 2 K 1818/07, EFG 2008, 1682, betraf einen völlig anders gelegenen Sachverhalt.

  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18
    Da diese Norm bei einheitlicher Aufhebung des gesamten Steuerbescheids auch die Aufhebung der mit der Steuerfestsetzung verbundenen sonstigen Verwaltungsakte umfasse, sei entgegen der Annahme des Beklagten auch das im Bescheid vom 29.10.2015 enthaltene Leistungsgebot rückwirkend aufgehoben worden (s. Sächsisches FG v. 06.12.2007.2 K 1818/07, EFG 2008, 1682; BFH v. 28.11.2006, VII R 3/06).

    Dem BFH-Urteil vom 28.11.2006, VII R 3/06, BFHE 216, 4 ist nichts zu entnehmen, was dem hier gefundenen Ergebnis widersprechen könnte.

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 2/08

    Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen Auszahlung von Eigenheimzulage auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18
    Gegenstand des Urteils war ein Erstattungsanspruch des beklagten Finanzamts, der sich ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein aus der ungerechtfertigten Auszahlung ergeben hatte (s. BFH Urteil v. 12.05.2009, IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404).
  • BFH, 13.08.1981 - IV R 72/77

    Örtliche Zuständigkeit des FA - Verjährung - Handlung eines FA in Berlin

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18
    Soweit sich die Gegenmeinung (Loose in Tipke/Kruse AO/FGO § 231 Rz. 4; Jaeschke in Pump/Leibner AO § 231 Rz. 2; Kögel in Gosch AO/FGO § 231 AO Rz. 5) auf den BFH-Beschluss vom 13.08.1981, IV R 72/77, BStBl. II 1981, 787) beruft, betrifft dieser eine völlig andere, nunmehr durch § 231 Abs. 1 Satz 2 AO in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Satz 3 AO gesetzlich geregelte Frage des Handelns einer örtlich unzuständigen Behörde im Rahmen der Anwendung von § 147 Abs. 1 RAO in der Fassung vor Geltung des AOÄG vom 15.09.1965 (s. Heuermann in HHSp AO § 231 Rz. 10a).
  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 177/84

    Steueranspruch - Verjährung - Unterbrechung - Schriftliche Zahlungsaufforderung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18
    Die Unterbrechungswirkung trat nur dann nicht ein, wenn die Zahlungsaufforderung einem unwirksamen Steuerbescheid beigefügt war (s. BFH Urteil v. 26.11.1974, VII R 45/72, Rz. 9, BFHE 114, 522; zuletzt Urteil v. 12.04.1988, VIII R 177/84, Rz. 11, BFHE 153, 203 mwN.).
  • BFH, 26.11.1974 - VII R 45/72

    Verjährung - Abschließende Regelung - Anwendbarkeit - Schriftliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18
    Die Unterbrechungswirkung trat nur dann nicht ein, wenn die Zahlungsaufforderung einem unwirksamen Steuerbescheid beigefügt war (s. BFH Urteil v. 26.11.1974, VII R 45/72, Rz. 9, BFHE 114, 522; zuletzt Urteil v. 12.04.1988, VIII R 177/84, Rz. 11, BFHE 153, 203 mwN.).
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