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   FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14 E   

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FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14 E (https://dejure.org/2015,11877)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2015 - 9 K 962/14 E (https://dejure.org/2015,11877)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2015 - 9 K 962/14 E (https://dejure.org/2015,11877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösungsverlust aus einer GmbH-Beteiligung sowie gesellschaftsrechtlich veranlasste Bürgschaftsübernahme vor Eintritt als Gesellschafter bei Wegfall der Voraussetzung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Bürgschaft durch das MoMiG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auflösungsverlust aus einer GmbH-Beteiligung sowie gesellschaftsrechtlich veranlasste Bürgschaftsübernahme vor Eintritt als Gesellschafter bei Wegfall der Voraussetzung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Bürgschaft durch das MoMiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bürgschaftsinanspruchnahme als Verlust gemäß § 17 EStG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme aus Bürgschaft als Verlust bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Ein fremder Dritter hätte ohne Entgelt und ohne gesicherten Rückgriffsanspruch das Bürgschaftsrisiko nicht übernommen (vgl. hierzu die Nachweise in der Entscheidung des BFH vom 06.07.1999, VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817 Tz. 18).

    Der BFH hat in der Vergangenheit bei der Frage, ob eine Bürgschaftsübernahme gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, darauf abgestellt, ob die Finanzierungsmaßnahme in Form der Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter hat (BFH vom 06.07.1999 - VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817; vom 04.03.2008 - IX R 80/06, BStBl II 2008, 577).

    Einen eigenkapitalersetzenden Charakter hat der BFH bejaht, wenn die Bürgschaft in der Krise übernommen wird, für den Fall der Krise bestimmt ist oder aber in der Krise bestehen gelassen wird (vgl. BFH vom 06.07.1999, VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817; vom 24.04.1997 - VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339; vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 728; vom 03.05.2000 - VIII R 3/99, BFH/NV 2001, 22).

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 34/10

    Darlehensgewährung in der Krise

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    aa) Nach der Entscheidung des BFH vom 24.01.2012 (IX R 34/10, DStR 2012, 854) ist eine Bürgschaft eigenkapitalersetzend, wenn sie in einer Situation übernommen wird, in der bei objektiver Betrachtung ex ante ein ordentlicher Kaufmann angesichts der Risikobehaftung der Rückzahlung der gesicherten Bankdarlehen durch die GmbH dieser Eigenkapital zugeführt hätte.

    Der Kläger hat zwar weder gegenüber der Bank und der Sparkasse noch gegenüber der GmbH auf seinen Freistellungsanspruch gegen die GmbH nach § 775 BGB verzichtet (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz vom 25.09.2008 - 5 K 1225/06, juris; FG Düsseldorf vom 30.06.2010 - 15 K 1566/09 E, EFG 2010, 1502 zu Rz. 24; vgl. allerdings die Revisionsentscheidung: BFH vom 24.01.2012 - IX R 39/10, DStR 2012, 854).

  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Als in diesen Verlust einzubeziehende nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung kommen - bezogen auf den Streitfall - Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung in Betracht, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist (BFH vom 20.11.2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378; vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 728; vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).

    Einen eigenkapitalersetzenden Charakter hat der BFH bejaht, wenn die Bürgschaft in der Krise übernommen wird, für den Fall der Krise bestimmt ist oder aber in der Krise bestehen gelassen wird (vgl. BFH vom 06.07.1999, VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817; vom 24.04.1997 - VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339; vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 728; vom 03.05.2000 - VIII R 3/99, BFH/NV 2001, 22).

  • FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 11 K 4602/10

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Wie vom Finanzgericht (FG) Düsseldorf zu Aktenzeichen 11 K 4602/10 F entschieden, würden auch die vor Erwerb der Anteile an einer Kapitalgesellschaft hingegebenen Mittel als nachträgliche Anschaffungskosten anerkannt, wenn diese in einem konkreten Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung stehen und diese nach dem endgültigen Entschluss zum Erwerb der Kapitalanlage entstanden sind.

    Der Kläger übernahm die Darlehen insoweit als zukünftiger Gesellschafter und damit gesellschaftsrechtlich veranlasst (vgl. insoweit auch FG Düsseldorf vom 05.07.2012 11 K 4602/10 F, EFG 2012, 1839).

  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 1566/09

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Auflösungsverlust; Wesentlicher

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Der Kläger hat zwar weder gegenüber der Bank und der Sparkasse noch gegenüber der GmbH auf seinen Freistellungsanspruch gegen die GmbH nach § 775 BGB verzichtet (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz vom 25.09.2008 - 5 K 1225/06, juris; FG Düsseldorf vom 30.06.2010 - 15 K 1566/09 E, EFG 2010, 1502 zu Rz. 24; vgl. allerdings die Revisionsentscheidung: BFH vom 24.01.2012 - IX R 39/10, DStR 2012, 854).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94

    Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Einen eigenkapitalersetzenden Charakter hat der BFH bejaht, wenn die Bürgschaft in der Krise übernommen wird, für den Fall der Krise bestimmt ist oder aber in der Krise bestehen gelassen wird (vgl. BFH vom 06.07.1999, VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817; vom 24.04.1997 - VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339; vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 728; vom 03.05.2000 - VIII R 3/99, BFH/NV 2001, 22).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Der BFH hat in der Vergangenheit bei der Frage, ob eine Bürgschaftsübernahme gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, darauf abgestellt, ob die Finanzierungsmaßnahme in Form der Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter hat (BFH vom 06.07.1999 - VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817; vom 04.03.2008 - IX R 80/06, BStBl II 2008, 577).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1225/06

    Zeitpunkt der Verlustrealisierung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Der Kläger hat zwar weder gegenüber der Bank und der Sparkasse noch gegenüber der GmbH auf seinen Freistellungsanspruch gegen die GmbH nach § 775 BGB verzichtet (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz vom 25.09.2008 - 5 K 1225/06, juris; FG Düsseldorf vom 30.06.2010 - 15 K 1566/09 E, EFG 2010, 1502 zu Rz. 24; vgl. allerdings die Revisionsentscheidung: BFH vom 24.01.2012 - IX R 39/10, DStR 2012, 854).
  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 3/99

    Wesentliche Beteiligung: Bürgschaft zugunsten eines Dritten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Einen eigenkapitalersetzenden Charakter hat der BFH bejaht, wenn die Bürgschaft in der Krise übernommen wird, für den Fall der Krise bestimmt ist oder aber in der Krise bestehen gelassen wird (vgl. BFH vom 06.07.1999, VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817; vom 24.04.1997 - VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339; vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 728; vom 03.05.2000 - VIII R 3/99, BFH/NV 2001, 22).
  • BFH, 21.08.2012 - IX R 39/10

    Verlustabzugsverbot sachlich unbillig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
    Der Kläger hat zwar weder gegenüber der Bank und der Sparkasse noch gegenüber der GmbH auf seinen Freistellungsanspruch gegen die GmbH nach § 775 BGB verzichtet (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz vom 25.09.2008 - 5 K 1225/06, juris; FG Düsseldorf vom 30.06.2010 - 15 K 1566/09 E, EFG 2010, 1502 zu Rz. 24; vgl. allerdings die Revisionsentscheidung: BFH vom 24.01.2012 - IX R 39/10, DStR 2012, 854).
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche

  • BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 16/88

    Keine ähnliche Beteiligung durch kapitalersetzende Maßnahmen (§ 17 Abs. 1 EStG

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. März 2015  9 K 962/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1271 veröffentlichten Urteil im hier streitigen Umfang stattgegeben.

    a) Die Finanzgerichte haben zum Teil an den bisherigen Grundsätzen festgehalten und --jedenfalls für noch während der Geltung des Eigenkapitalersatzrechts geleistete Finanzierungshilfen-- weiterhin an die durch das MoMiG aufgehobenen Regelungen des GmbHG a.F. angeknüpft (vgl. etwa Urteile des FG Köln vom 20. März 2014  3 K 2518/11, EFG 2014, 2136, rechtskräftig --rkr.--; vom 30. September 2015  3 K 706/12, EFG 2016, 195, rkr.; s. auch Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2015  4 K 7114/12, EFG 2015, 1934, Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit BFH-Beschluss vom 27. Januar 2016 IX B 91/15, nicht veröffentlicht, als unbegründet zurückgewiesen; Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Dezember 2014  11 K 3614/13 E, EFG 2015, 480, Revision anhängig unter IX R 6/15), zum Teil aber auch den Lösungsweg über die Figur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters eingeschlagen (so etwa die Vorinstanz Urteil des FG Düsseldorf vom 10. März 2015  9 K 962/14, EFG 2015, 1271).

  • BFH, 11.01.2017 - IX R 36/15

    Beitrittsaufforderung an BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten nach

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1271 veröffentlichten Urteil im hier streitigen Umfang statt.
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