Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19 Erb |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb des von der Erblasserin genutzten Teils des Grundvermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Einzug in des ererbte Familienheim sollte zur Vermeidung von Erbschaftsteuer zügig erfolgen
- IWW (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer | Steuerbefreiung trotz Selbstnutzung nach mehrmonatiger Renovierung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Das Haus der Mutter geerbt - Immobilien-Erben müssen bald nach dem Erbfall selbst einziehen, sonst wird Erbschaftssteuer fällig
- haufe.de (Kurzinformation)
Bezug des Familienheims erst 1 1/2 Jahre nach Tod des Erblassers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Steuerbefreiung bei Einzug in geerbtes Familienheim 18 Monate nach Tod des Erblassers - Kein unverzüglicher Bezug des Familienheims gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 c) ErbStG
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbsteuerbefreiung eines Familienheims: Aufnahme der Selbstnutzung der Wohnung nach Ablauf von sechs Monaten - Bestimmung zur Selbstnutzung bei Verzögerung durch vorhersehbare Renovierungsarbeiten
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17
- FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19 Er
- BFH, 06.05.2021 - II R 46/19
- BFH, 16.03.2022 - II R 6/21
- FG Münster, 30.06.2022 - 3 K 3184/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.05.2019 - II R 37/16
Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim
Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19
Um die Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke zu bestimmen, muss der Erwerber innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung der Wohnung fassen und durch den Einzug in die Wohnung tatsächlich umsetzen (Bundesfinanzhof -BFH -, Urteile v. 23.6.2015 - II R 39/13, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2016, 295, Rn. 23 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 17).Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen (BFH, Urteile vom 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 295, Rn. 26 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 22).
Zudem ist eine restriktive Auslegung der Vorschrift geboten, um im Hinblick auf bestehende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Steuerbefreiung eine Überbegünstigung zu vermeiden (BFH, Urteil v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 23, m.w.N.;… FG Nürnberg, Urteil v. 4.4.2018 - 4 K 476/16, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 2018, 264, Rn. 53).
Solche besonderen Voraussetzungen, wie ein erst nach Beginn der Renovierungsarbeiten entdeckter gravierender Mangel der Wohnung (BFH, Urteile v. 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 295, Rn. 26 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 22), lagen hier nicht vor.
- BFH, 23.06.2015 - II R 39/13
Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes …
Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19
Um die Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke zu bestimmen, muss der Erwerber innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung der Wohnung fassen und durch den Einzug in die Wohnung tatsächlich umsetzen (Bundesfinanzhof -BFH -, Urteile v. 23.6.2015 - II R 39/13, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2016, 295, Rn. 23 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 17).Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen (BFH, Urteile vom 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 295, Rn. 26 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 22).
Solche besonderen Voraussetzungen, wie ein erst nach Beginn der Renovierungsarbeiten entdeckter gravierender Mangel der Wohnung (BFH, Urteile v. 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 295, Rn. 26 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 22), lagen hier nicht vor.
- FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17
Erbschaftsteuer: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim bei dreijähriger …
Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19
Die bloße Absicht der Selbstnutzung ist ebenso unzureichend wie die Vornahme von Vorbereitungshandlungen, etwa Renovierungsarbeiten (Finanzgericht - FG - Münster, Urteil v. 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2020, 214, Rev. anh. II R 46/19, Rn. 22, 28).Die Revision war zur Fortbildung des Rechts nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen (vgl. bereits FG Münster, Urteil v. 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb, EFG 2020, 214, Rev. anh. II R 46/19, Rn. 30).
- BFH, 06.05.2021 - II R 46/19
Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb
Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19
Die bloße Absicht der Selbstnutzung ist ebenso unzureichend wie die Vornahme von Vorbereitungshandlungen, etwa Renovierungsarbeiten (Finanzgericht - FG - Münster, Urteil v. 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2020, 214, Rev. anh. II R 46/19, Rn. 22, 28).Die Revision war zur Fortbildung des Rechts nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen (vgl. bereits FG Münster, Urteil v. 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb, EFG 2020, 214, Rev. anh. II R 46/19, Rn. 30).
- FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 476/16
Pflichtteilsanspruch, Eigene Wohnzwecke, Selbstnutzungsdauer, Steuerbefreiung, …
Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19
Zudem ist eine restriktive Auslegung der Vorschrift geboten, um im Hinblick auf bestehende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Steuerbefreiung eine Überbegünstigung zu vermeiden (…BFH, Urteil v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 23, m.w.N.; FG Nürnberg, Urteil v. 4.4.2018 - 4 K 476/16, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 2018, 264, Rn. 53).Eine solche ist darüber hinaus auch deshalb erforderlich, weil der Erwerber es andernfalls in der Hand hätte, den durch die Behaltensfrist des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG vorgesehenen Zeitraum der Eigennutzung von mindestens zehn Jahren durch eine erheblich verzögerte Selbstnutzung zu verkürzen (FG Nürnberg, Urteil v. 4.4.2018 - 4 K 476/16, UVR 2018, 264, Rn. 52).
- BFH, 05.10.2016 - II R 32/15
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne …
Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19
Während der Miteinzug des Ehemannes der Klägerin unschädlich ist (vgl. BFH, Urteil v. 5.10.2016 - II R 32/15, BStBl. II 2017, 130, Rn. 16), ist das Merkmal der Unverzüglichkeit nicht erfüllt.
- BFH, 16.03.2022 - II R 6/21
Verzögerter Einzug in ein Familienheim
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.03.2021 - 4 K 2245/19 Erb aufgehoben.