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   FG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 257/14 U   

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https://dejure.org/2016,15997
FG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 257/14 U (https://dejure.org/2016,15997)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.2016 - 1 K 257/14 U (https://dejure.org/2016,15997)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 1 K 257/14 U (https://dejure.org/2016,15997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Einordnung von an das landwirtschaftliche Unternehmen des Vaters des Klägers erbrachten Dienstleistungen zur Regelbesteuerung oder zur Durchschnittssatzbesteuerung

  • rechtsportal.de

    UStG § 12 ; UStG § 24
    Umsatzsteuerliche Einordnung von an das landwirtschaftliche Unternehmen des Vaters des Klägers erbrachten Dienstleistungen zur Regelbesteuerung oder zur Durchschnittssatzbesteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für landwirtschaftliche Dienstleistungen - Einsatz der eigenen Arbeitskraft eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmers - Verhältnis der landwirtschaftlichen Dienstleistungen zur eigenen Erzeugertätigkeit - Erforderlichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Keine Umsatzgrenze bei Zuordnung landwirtschaftlicher Dienstleistungen zur Umsatzsteuerpauschalierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 20.01.2015 - 15 K 2845/13

    Frage der steuerlichen Erfassung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen gem.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 257/14
    Die verwaltungsseitige Normauslegung im UStAE, die das Gericht nicht bindet (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 20.01.2015 15 K 2845/13 U, EFG 2015, 782, Revision anhängig V R 5/16), wonach ein Landwirt landwirtschaftliche Dienstleistungen nicht in unbegrenztem Umfang unter Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung erbringen kann (vgl. A. 23.3 Abs. 2 und Abs. 2 UStAE, Umsatzgrenze 51.500,00 EUR), ist für den Streitfall unerheblich.
  • BFH, 10.09.2014 - XI R 33/13

    Keine Pauschalbesteuerung und kein ermäßigter Steuersatz für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 257/14
    Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben beider Richtlinien aber nicht vollständig, sondern lediglich dadurch "umgesetzt", dass er die im Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie 77/388/EWG bestehenden nationalen Regelungen im Wesentlichen fortgeführt hat (vgl. BFH, Urteil vom 10.09.2014 XI R 33/13, BStBl II 2015, 720).
  • BFH, 24.01.2017 - V R 5/16

    Land- und Forstwirtschaft, Unternehmen, Durchschnittsbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 257/14
    Die verwaltungsseitige Normauslegung im UStAE, die das Gericht nicht bindet (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 20.01.2015 15 K 2845/13 U, EFG 2015, 782, Revision anhängig V R 5/16), wonach ein Landwirt landwirtschaftliche Dienstleistungen nicht in unbegrenztem Umfang unter Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung erbringen kann (vgl. A. 23.3 Abs. 2 und Abs. 2 UStAE, Umsatzgrenze 51.500,00 EUR), ist für den Streitfall unerheblich.
  • BFH, 21.01.2015 - XI R 13/13

    Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 257/14
    Dabei ist das Tatbestandsmerkmal "die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze" in § 24 UStG unionsrechtskonform auszulegen (vgl. nur BFH, Urteil vom 21.01.2015 XI R 13/13, BStBl II 2015, 730 m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2017 - V R 8/17

    Grenzen der Pauschalregelung für Landwirte

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2016  1 K 257/14 U aufgehoben.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1209 veröffentlichten Urteil liegen auch für die an den Vater erbrachten Leistungen die Voraussetzungen des § 24 UStG bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) und --seit dem 1. Januar 2007-- entsprechend Art. 295 ff. der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) vor.

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