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   FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 3 V 1143/18 A (E)   

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https://dejure.org/2018,23857
FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 3 V 1143/18 A (E) (https://dejure.org/2018,23857)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2018 - 3 V 1143/18 A (E) (https://dejure.org/2018,23857)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 3 V 1143/18 A (E) (https://dejure.org/2018,23857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Erfüllung der schuldnerischen Steuerpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Muss der Zwangsverwalter die Einkommensteuer des Schuldners entrichten?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuerfestsetzung gegen Zwangsverwalter einer Immobilie - Divergenz zwischen Rechtsprechung der Amtsgerichte und des BFH

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkommensteuerpflicht des Zwangsverwalters? Grundsätzliche Bedenken! (IVR 2018, 134)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 860
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 3 V 1143/18
    Der Antragsgegner stützte sich dabei auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.2.2015 (IX R 23/14, Bundessteuerblatt - BStBl. - 2017, 367) und das BMF-Schreiben vom 3.5.2017 (IV A 3-S 0550/15/10028, BStBl. I 2017, 718).

    Im vorliegenden Fall trägt nicht nur der Antragsteller, sondern auch der Antragsgegner vor, dass sich bereits diverse Amtsgerichte in NRW gegen das Urteil des IX. Senats des BFH vom 10.2.2015 (IX R 23/14, BStBl. II 2017, 367) gewandt hätten.

    Dies ergibt sich daraus, dass auch unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des IX. Senats des BFH die Rechte und Pflichten des Zwangsverwalters zeitlich durch die Dauer des Verfahrens begrenzt sind und sich der Anspruch des Fiskus auch nur gegen das liquide Verwaltungsvermögen richtet (BFH, Urteil vom 10.2.2015 IX R 23/14, BStBl. II 2017, 367 unter II.1.a)bb) und II.1.a)cc)).

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14

    Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 3 V 1143/18
    Ein Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH bestehe ebenfalls nicht, vielmehr habe dieser in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 19.10.2017 IX ZR 289/14 sogar ausdrücklich anerkannt, dass der Zwangsverwalter die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten habe.
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77

    Zulassung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ernstlicher Zweifel -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 3 V 1143/18
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 28.11.1977 (GrS 4/77, BStBl. II 1978, 229) ist die Beschwerde auch dann zuzulassen, wenn sich die maßgebliche Rechtsfrage nicht auf die Auslegung des § 69 FGO (also auf die Frage, ob vorliegend ernsthafte rechtliche Zweifel gegeben sind), sondern auf die zugrunde liegende Rechtsfrage bezieht, derentwegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides geltend gemacht werden.
  • BFH, 30.10.2008 - II B 58/08

    Pick-Up als PKW

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 3 V 1143/18
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhaltes, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen kann (Beschlüsse des BFH vom 26. September 2007 I B 53, 54/07, BStBl II 2008, 415; vom 30. Oktober 2008 II B 58/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 418).
  • BFH, 07.01.2019 - IX B 79/18

    Einkommensteuer: Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2018 3 V 1143/18 A (E) aufgehoben.

    Das FA beantragt, den Beschluss des FG vom 10. Juli 2018 3 V 1143/18 A (E) aufzuheben und den Antrag auf AdV des Einkommensteuerbescheides vom 20. November 2017 als unbegründet zurückzuweisen.

  • AG Medebach, 09.04.2020 - 5 L 1/13

    Zwangsverwalter muss Einkommensteuer abführen

    Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 10.07.2018 (3 V 1143/18, zitiert nach JURIS) in Kenntnis der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Auffassung vertreten, dass eine Zahlungsverpflichtung eines Zwangsverwalters, dem durch ein Amtsgericht die Zahlung untersagt worden sei, nicht verpflichtet werden könne, die Steuerschuld zu begleichen.
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