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   FG Düsseldorf, 11.02.2004 - 7 K 5737/01 F   

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https://dejure.org/2004,8634
FG Düsseldorf, 11.02.2004 - 7 K 5737/01 F (https://dejure.org/2004,8634)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2004 - 7 K 5737/01 F (https://dejure.org/2004,8634)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 7 K 5737/01 F (https://dejure.org/2004,8634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung eines Sonderkontos als Kapitalkonto; Führung eines zweiten Kontos für Kommanditisten; Bestehen einer Nachschusspflicht; Erfordernis ausdrücklicher Vereinbarung; Üblichkeit der Verzinsung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommanditgesellschaft; Verrechenbarer Verlust; Kapitalkonto; Nachschusspflicht; Verzinslichkeit; Darlehenskonto - Sonderkonto eines Gesellschafters als Kapital- oder als Darlehnskonto

  • rechtsportal.de

    Kommanditgesellschaft; Verrechenbarer Verlust; Kapitalkonto; Nachschusspflicht; Verzinslichkeit; Darlehenskonto - Sonderkonto eines Gesellschafters als Kapital- oder als Darlehnskonto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderkonto eines Gesellschafters als Kapital- oder als Darlehnskonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 989
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.05.1995 - II R 46/92

    Zurechnung eines Anteils am negativen Einheitswert des Betriebsvermögens einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2004 - 7 K 5737/01
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die Bezeichnung des variablen Kontos (z.B. als "Kapitalkonto II", "Darlehenskonto", "Sonderkonto" usw.) an (BFH vom 17.05.95 II R 46/92 BFH/NV 1996, 14).

    Hätten die Gesellschafter der Klägerin ein Darlehen vereinbaren wollen, hätten sie eine dahingehende klare und ernsthafte Vereinbarung treffen und dies auch buchmäßig in der Bilanz der KG eindeutig zum Ausdruck bringen müssen (BFH vom 17.05.95 II R 46/92 BFH/NV 1996, 14).

  • BFH, 03.02.1988 - I R 394/83

    Gesellschaftsteuer bei Verrechnung von Verlustanteilen eines Kommanditisten mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2004 - 7 K 5737/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt lediglich dann, wenn der Gesellschaftsvertrag dahin verstanden werden kann, dass den Gesellschafter im Verlustfall eine Nachschusspflicht trifft und die nachzuschießenden Beträge durch Aufrechnung mit der Gesellschafterforderung zu erbringen sind (BFH vom 03.02.1988 I R 394/83 BStBl II 1988, 551).

    Die Tatsache, dass auf dem Konto "Entnahmen und dgl." (also auch Einlagen) verbucht werden sollten, spricht ebenfalls für die gesamthänderische Bindung der auf dem Konto ausgewiesenen Beträge (BFH vom 03.02.1988 I R 394/83 BStBl II 1988, 551).

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 80/95

    Kein Darlehenskonto, sondern Kapitalkonto des Kommanditisten bei Erfassung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2004 - 7 K 5737/01
    Wird neben dem (festen) Kapitalkonto lediglich ein weiteres Konto zur Erfassung von Gewinnen, Einlagen und Entnahmen der Kommanditisten geführt, handelt es sich nicht um ein Darlehenskonto, wenn auf dem Konto auch Verluste verbucht werden (BFH vom 27. Juni 1996 IV R 80/95 BStBl II 1997, 36).
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