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   FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96 G, F   

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FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96 G, F (https://dejure.org/2000,10142)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2000 - 14 K 7104/96 G, F (https://dejure.org/2000,10142)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 14 K 7104/96 G, F (https://dejure.org/2000,10142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von der privaten Vermögensverwaltung.; Keine starre Anwendung der "3-Objekt-Grenze" zur Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel.; Zur Anwendung der 3-Objekt-Grenze nicht nur auf Ein- ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG; ; BauGB § 45; ; BauGB § 66; ; BauGB § 76

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; BauGB §§ 45 ff.
    Gewerblicher Grundstückshandel; 3-Objekt-Grenze; Mehrfamilienhäuser; Gewerbebauten; Umlegungsverfahren - 3-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    3-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten; Eigentumsänderung im Rahmen des Umlegungsverfahrens keine Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Davon sei nach dem Schreiben des BMF vom 21.01.2000 trotz des Urteils des Bundesfinanzhofs - BFH - I R 118/97 vom 18.05.1999 auch weiterhin auszugehen.

    Hierfür kann eine höhere Zahl von Veräußerungen nach Ablauf dieses Zeitraumes, aber auch eine hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 05.09.1990 X R 107 - 108/89, BStBl II 1990, 1060;vom 18.05.1999 I R 118/97, DStR 1999, 1263).

    Auf Größe, Wert und Nutzungsart des Objekts kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.1999 I R 118/97, DStR 1999, 1263).

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Diese unternehmerische Wertschöpfung sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 24.01.1996 - X R 255/93 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 303) grundsätzlich als gewerbliche Betätigung anzusehen.

    Zwar hat der 10. Senat des BFH mit Urteil vom 24.01.1996 - X R 255/93 (BStBl II 1996, 303) entschieden, dass die Errichtung und Veräußerung von Großobjekten - auch nur eines Großobjektes - stets als gewerblich anzusehen ist und dabei auf den Gesichtspunkt der unternehmerischen Wertschöpfung wie bei einem Bauträger abgestellt.

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Rechtssicherheit hat der BFH in seiner Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass der Bereich privater Vermögensverwaltung erst dann verlassen wird, wenn mindestens vier einzelne Objekte, seien es unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen, angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden (vgl.Urteile vom 09.12.1986 VIII R 317/82, BStBl II 1988, 244;vom 01.012.1989 III R 56/85, BStBl II 1990, 1054;vom 18.09.1991 XI R 23/90, BStBl II 1992, 135).

    Dieser zeitliche Zusammenhang ist gegeben, wenn sich die Veräußerung der jeweils in (bedingter) Verkaufsabsicht angeschafften oder bebauten vier Objekte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vollzieht (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.1991 XI R 23/90, BStBl II 1992, 135, 137).

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Rechtssicherheit hat der BFH in seiner Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass der Bereich privater Vermögensverwaltung erst dann verlassen wird, wenn mindestens vier einzelne Objekte, seien es unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen, angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden (vgl.Urteile vom 09.12.1986 VIII R 317/82, BStBl II 1988, 244;vom 01.012.1989 III R 56/85, BStBl II 1990, 1054;vom 18.09.1991 XI R 23/90, BStBl II 1992, 135).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Dies setzt jedoch voraus, daß der Verkaufswillige initiativ geworden ist (BFH-Urteil vom 31.07.1990 I R 173/83, BStBl II 1991, S. 66), was im vorliegenden Fall gerade nicht erkennbar ist.
  • BFH, 10.02.1987 - VIII R 167/85

    Anforderungen an die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Dies gelte nach dem Urteil des BFH vom 10.02.1987 - VIII R 167/85 (BFH/NV 1987, 440) auch bei einer Veräußerung eines Grundstücks nach 5 1/2 Jahren.
  • BFH, 01.12.1989 - III R 56/85

    1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Rechtssicherheit hat der BFH in seiner Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass der Bereich privater Vermögensverwaltung erst dann verlassen wird, wenn mindestens vier einzelne Objekte, seien es unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen, angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden (vgl.Urteile vom 09.12.1986 VIII R 317/82, BStBl II 1988, 244;vom 01.012.1989 III R 56/85, BStBl II 1990, 1054;vom 18.09.1991 XI R 23/90, BStBl II 1992, 135).
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Unerheblich ist demgegenüber, ob bei Erwerb schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.1995 XI R 43 - 45/89, BStBl II 1996, 232, 237 m. w. N.;vom 12.09.1995 XI R 140/92, BStBl II 1995, 839, 840 m. w. N.).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92

    Vorsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen!

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Unerheblich ist demgegenüber, ob bei Erwerb schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.1995 XI R 43 - 45/89, BStBl II 1996, 232, 237 m. w. N.;vom 12.09.1995 XI R 140/92, BStBl II 1995, 839, 840 m. w. N.).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
    Zwar reicht es im Bereich des gewerblichen Grundstückhandels für die Annahme der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr aus, dass die Verkaufsabsichten des Grundstückseigentümers einem kleinen Kreis von Personen, unter Umständen auch nur einer einzigen Person, bekannt werden und der Verkaufswillige damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteil vom 12.07.1991 III R 47/88, BStBl II 1992 S. 143).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

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