Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35649
FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16 E (https://dejure.org/2016,35649)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2016 - 10 K 1715/16 E (https://dejure.org/2016,35649)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 10 K 1715/16 E (https://dejure.org/2016,35649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Finanzamtes zur jederzeitigen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Steuerbescheid

  • Betriebs-Berater

    Vorliegen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO im Zusammenhang mit der elektronischen Erfassung von Steuererklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Finanzamtes zur jederzeitigen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Steuerbescheid

  • rechtsportal.de

    AO § 129 S. 1
    Berechtigung des Finanzamtes zur jederzeitigen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Steuerbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderungsbefugnis wegen offenbarer Unrichtigkeit - Nichtberücksichtigung des Arbeitslohns aus anderem Bundesland - Übernahme aus der landesweiten "Übersicht eDaten" ohne Abgleich mit der handschriftlichen ESt-Erklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Korrektur eines Steuerbescheids bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Korrektur bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten"

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Offenbare Unrichtigkeit bei der Übernahme übermittelter Daten ohne Abgleich mit der Steuererklärung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Offenbare Unrichtigkeit: Was gehört alles dazu?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 158
  • BB 2016, 2710
  • EFG 2016, 1843
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.11.2013 - IV R 13/11

    Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 129 Satz 1 AO - Übernahme eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16
    Ob ein mechanisches Versehen, ein Irrtum über den Programmablauf oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (vgl. zu 1a bis 1c BFH, Urteil vom 07.11.2013 - IV R 13/11, BFH/NV 2014, 657 m.w.N.).

    Denn § 129 AO ist nicht von Verschuldensfragen abhängig, weshalb die oberflächliche Behandlung eines Steuerfalls eine Berichtigung nach dieser Vorschrift grundsätzlich nicht hindert (vgl. BFH, Urteil vom 07.11.2013 - IV R 13/11, BFH/NV 2014, 657).

  • FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14

    Berichtigung einer fehlerhaften Steuerfestsetzung nach § 129 AO aufgrund einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16
    Eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter jedoch - ggfs. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht - unterlassene Sachverhaltsermittlung sei jedoch kein mechanisches Versehen (Verweis auf Beschluss des FG Niedersachsen vom 28.07.2014 - 3 V 226/14, EFG 2014, 1743).
  • BFH, 04.11.1992 - XI R 40/91

    Berichtigung von sachlich unrichtigen Einkommensteuerbescheiden durch das

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16
    Lediglich dann, wenn sich die Unachtsamkeiten bei der Bearbeitung des Falls häufen und Zweifeln, die sich aufdrängen mussten, nicht nachgegangen wird, ist die Anwendung von § 129 AO ausgeschlossen (BFH, Urteil vom 04.11.1992 - XI R 40/91, BFH/NV 1993, 509).
  • BFH, 16.01.2018 - VI R 38/16

    Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns

    Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Oktober 2016  10 K 1715/16 E und der Einkommensteueränderungsbescheid 2013 des Beklagten vom 24. Februar 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 2016 aufgehoben.

    Die im Anschluss erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1843 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Münster, 19.10.2017 - 6 K 1358/16

    Verfahren - Berichtigung nach § 129 AO, elektronische Mitteilung von

    Mit Rücksicht auf die zunehmende EDV-technische Abwicklung von Verwaltungsvorgängen kann die Offenbarkeit eines Umstands nicht allein von seiner Erscheinung in Papierform abhängen (BFH in BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307; Urteile des FG Düsseldorf vom 16.02.2017 14 K 3554/14 E, EFG 2017, 1315, und vom 11.10.2016 10 K 1715/16 E, EFG 2016, 1843).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht