Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09 K |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der erzielten Verluste aus einer Veräußerung von Körperschaftsanteilen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns
- Betriebs-Berater
Verrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Verkauf von Zertifikaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Verkauf von Zertifikaten
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09 K
- BFH, 09.04.2014 - I R 52/12
Papierfundstellen
- BB 2012, 2274
- EFG 2012, 2055
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Düsseldorf, 13.12.2011 - 6 K 1209/09
Möglichkeit der Einordnung von Optionsprämien für einen Stillhalter als einen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09
Insbesondere widerspricht sie nicht dem Urteil des Senats vom 13.12.2011 (6 K 1209/09, juris), wonach Aktiengeschäft und Kurssicherungsgeschäft getrennt voneinander zu behandeln sind und eine Behandlung von vereinnahmten Stillhalter-Optionsprämien als steuerfrei ausscheidet.
- BFH, 09.04.2014 - I R 52/12
Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG …
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies sie mit Urteil vom 12. Juni 2012 6 K 2435/09 K ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2055 abgedruckt. - FG Niedersachsen, 01.11.2012 - 6 K 382/10
Gestaltungsmissbrauch bei einem Konzept der Erzielung von steuerfreien …
Die Klägerin ist ferner der Ansicht, vom Beklagten zitierte Urteile des FG Nürnberg vom 01.03.2011 (1 K 69/2009, nv) und des FG Düsseldorf vom 12.06.2012 (6 K 2435/09 K, juris; Revision I R 52/12 anhängig) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.Der Beklagte verweist hierzu auf Urteile des FG Nürnberg vom 01.03.2010 (1 K 69/2009, nv) und des FG Düsseldorf vom 12.06.2012 (6 K 2435/09 K, juris; Revision I R 52/12 anhängig).
- FG Köln, 10.12.2020 - 12 K 2675/16
Einbeziehung der im Rahmen der Termingeschäfte geleisteten Barausgleichzahlungen …
Dieser Grundsatz der getrennten Beurteilung gilt jedoch nicht, wenn Geschäfte aufgrund der vertraglichen Vereinbarung und der verfolgten Zielsetzung auf besondere Weise miteinander verbunden sind (Urteil des FG Düsseldorf vom 12.06.2012, 6 K 2435/09 K, EFG 2012 S. 2055).Auch nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 12.06.2012 (6 K 2435/09 K) gelte der Grundsatz der getrennten Beurteilung nicht, wenn Geschäfte -wie hieraufgrund der vertraglichen Vereinbarung und der verfolgten Zielsetzung auf besondere Weise miteinander verbunden seien.
Etwas anderes ergebe sich für den Streitfall auch nicht aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12.6.2012 (6 K 2435/09 K, EFG 2012, 2055) und der nachfolgenden Entscheidung des BFH vom 09.04.2014 (I R 52/12).
- FG Hamburg, 16.05.2013 - 3 K 162/12
Körperschaftsteuer: Fehlende Abziehbarkeit der Veräußerungskosten bei einer …
Danach sind Veräußerungskosten Aufwendungen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung anfallen, d. h. die durch das Veräußerungsgeschäft veranlasst sind (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2012 6 K 2435/09 K, EFG 2012, 2055, Revision anhängig unter I R 52/12). - FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13
§ 8b Abs.3 S.3, § 8b Abs.2 KStG, § 8 Abs.1 S.1 InvStG
Obwohl der Fonds sich am Markt als nachsteuerorientierter Teilfonds präsentiert und auch die Vermögensaufstellung im Jahresbericht zum 31.12.2006 darauf schließen lässt, dass parallel zu den Aktienkäufen gegenläufige Termingeschäfte vorgenommen wurden, deren Verluste nach der Rechtsprechung bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktien gem. § 8b KStG gegenzurechnen sind (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.6.2012 6 K 2435/09 K., EFG 2012, 2055; BFH, Urteil vom 9.4.2014 I R 52/12 BStBl. II 2014, 861) bedarf es vorliegend keiner Überprüfung der Richtigkeit der Ermittlung des prozentualen Anteils des steuerrelevanten Aktiengewinns bei dem ausländischen Investmentfonds. - FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
Steuerrechtliche Qualifizierung eines Verlustes aus der Veräußerung von …