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   FG Düsseldorf, 12.12.2016 - 6 K 4464/12 H(K)   

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https://dejure.org/2016,56377
FG Düsseldorf, 12.12.2016 - 6 K 4464/12 H(K) (https://dejure.org/2016,56377)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2016 - 6 K 4464/12 H(K) (https://dejure.org/2016,56377)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 6 K 4464/12 H(K) (https://dejure.org/2016,56377)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Haftungsbescheids; Geltung der gesetzlichen Anforderungen an die Ausübung des Ermessens und seine Begründung für Ermessensverwaltungsakte; Vertiefung der bisherigen Begründung der Ermessensausübung als Voraussetzung für eine Ermessensergänzung

  • Betriebs-Berater

    Modifizierung von Haftungsbescheiden als Ermessensverwaltungsakte im Klageverfahren / Haftungsumfangs einer Organgesellschaft nach § 73 AO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Haftungsbescheids; Geltung der gesetzlichen Anforderungen an die Ausübung des Ermessens und seine Begründung für Ermessensverwaltungsakte; Vertiefung der bisherigen Begründung der Ermessensausübung als Voraussetzung für eine Ermessensergänzung

  • rechtsportal.de

    AO § 73 ; FGO § 68 ; FGO § 102 S. 2
    Aufhebung eines Haftungsbescheids; Geltung der gesetzlichen Anforderungen an die Ausübung des Ermessens und seine Begründung für Ermessensverwaltungsakte; Vertiefung der bisherigen Begründung der Ermessensausübung als Voraussetzung für eine Ermessensergänzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsbescheid: Zulässigkeit einer Ermessensergänzung nach § 102 Satz 2 FGO - Änderung des Entscheidungsausspruchs und der Rechtsfolgen eines Haftungsbescheids - Ersetzungswirkung des § 68 FGO bei Unwirksamkeit des Änderungsbescheids - Konkrete Angabe der Haftungssumme als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit einer Ermessensergänzung nach § 102 Satz 2 FGO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 726
  • EFG 2017, 687
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.07.1992 - VII R 59/91
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2016 - 6 K 4464/12
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Haftungsbescheid nur dann inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn für den Betroffenen erkennbar ist, was von ihm - auch der Höhe nach - verlangt wird (BFH, Urteil v. 16.7.1992 - VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146, Rn. 14 m.w.N.).

    Darum fehlt es an der höchstrichterlichen Anforderung, dass aus dem gesamten Inhalt des Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über das Verlangte gewonnen werden kann (zu dieser Anforderung BFH, Urteil v. 16.7.1992 - VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146, Rn. 14 m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2016 - 6 K 4464/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) wird - ungeachtet von § 102 S. 2 FGO (a.A. Gräber/Stapperfend, FGO, 8. Aufl. 2015, § 102 Rn. 26; Seer, in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 68 FGO Rn. 5 [Juli 2015] m.w.N.) - selbst die erstmalige Ermessensausübung in einem ersetzendem Haftungsbescheid nach § 68 FGO zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (BFH, Urteil v. 16.12.2008 - I R 29/08, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2009, 539).
  • BFH, 27.11.2019 - XI R 56/17

    Haftungsbescheid: Zur Ermessensergänzung und Teilrücknahme im finanzgerichtlichen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12.12.2016 - 6 K 4464/12 H(K) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 687 veröffentlichten Urteil vom 12.12.2016 - 6 K 4464/12 H(K) unter Ablehnung eines Vertagungsantrags des FA, dass der Haftungsbescheid vom 24.09.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.11.2012 mit der vom FA in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll diktierten Ergänzung aufzuheben sei.

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