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   FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06 U   

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https://dejure.org/2009,24217
FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06 U (https://dejure.org/2009,24217)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2009 - 1 K 420/06 U (https://dejure.org/2009,24217)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2009 - 1 K 420/06 U (https://dejure.org/2009,24217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lieferung eines Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer im Falle einer Sicherungsübereignung erst nach Verwertung der sicherungsübereigneten Gegenstände durch den Sicherungsnehmer; Unterwerfung von Lieferungen von Sicherungsgut während eines Insolvenzverfahrens unter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren; Übergang der Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer nach § 13b UStG; Verwertung; Sicherungsgut; Insolvenzverfahren; Sicherungsnehmer; Insolvenzverfahren; Vorinsolvenzliches Herausgabeverlangen; Masseunzulänglichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren - Übergang der Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer nach § 13b UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.07.2007 - V B 222/06

    Doppelumsatz bei Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands - Lieferung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06
    Der Beklagte verweist im Einzelnen auf seine Einspruchsentscheidung vom 25.01.2006 und ergänzend auf ein Urteil des BGH vom 29.03.2007, IX RZR 27/06 (Der Betrieb -DB- 2007, 1351) und den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19.07.2007 V B 222/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2008, 163, die die Auffassung des Beklagten bestätigten.

    Die Lieferung erfolgt in Fällen der vorliegenden Art entsprechend der bisherigen ständigen BFH-Rechtsprechung nicht "außerhalb des Insolvenzverfahrens" (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 19.07.2007, V B 222/06, BStBl II 2008, 163).

    Schließlich kann aus dem Umstand, dass § 173 Abs. 1 InsO keine dem § 170 Abs. 2 InsO entsprechende Verpflichtung des Gläubigers zur Abführung des Umsatzsteuerbetrages an die Masse vorsieht, ebenfalls nicht geschlossen werden, dass die Lieferung außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgten (BFH, Beschluss vom 19.07.2007, V B 222/06, BStBl II 2008, 163).

    Daraus, dass er dies nicht getan hat, ergibt sich, dass sämtliche Lieferungen von Sicherungsgut während des Insolvenzverfahrens nicht der Regelung des § 13b UStG unterworfen werden sollten (BFH, Beschluss vom 19.07.2007, V B 222/06, BStBl II 2008, 163).

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZR 27/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei abgesonderter Befriedigung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06
    Insoweit wird auch auf das Urteil des BGH vom 29.03.2007, IX ZR 27/06, DB 2007, 1351, verwiesen, wonach der Sicherungsnehmer in Fällen der vorliegenden Art in Höhe der wegen der Lieferung des Sicherungsgutes an ihn angefallenen Umsatzsteuer aus dem Verwertungserlös einen Betrag in dieser Höhe in analoger Anwendung von § 170 Abs. 2, § 171 Abs. 2 Satz 3 InsO an die Masse abzuführen hat.

    Auch aus dem Urteil des BGH vom 29.03.2007, IX ZR 27/06, DB 2007, 1351, folgt nichts anderes:.

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06
    Rechtsfolge der Anzeige der Masseunzulänglichkeit sei nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung auch das Verbot einer Leistungstitulierung mit Zahlungsaufforderung; der Massegläubiger müsse es im ersten Schritt bei einem Feststellungstitel bewenden lassen (Hinweis u. a. auf BGH, Beschluss vom 17.03.2005, IX ZB 247/03, ZnsO 2005, 430).
  • BFH, 28.11.1997 - V B 90/97

    Masseschuld bei Verwertung von Sicherungsgut während des Konkursverfahrens

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06
    Erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Sicherungsgeber (die Gemeinschuldnerin bzw. der Kläger) das Sicherungsgut nach dem Sicherungsvertrag nicht mehr auslösen kann, d. h. bei Vornahme der Verwertung, hat die A-Bank als Sicherungsnehmer die für die Annahme einer Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinne notwendige Verfügungsmacht inne (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 20.07.1978, V R 2/75, BStBl II 1978, 684; Beschluss vom 28.11.1997, V B 90/97, BFH/NV 1998, 628; Beschluss vom 13.02.2004, V B 110/03, BFH/NV 2004, 832 m. w. N.).
  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06
    Erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Sicherungsgeber (die Gemeinschuldnerin bzw. der Kläger) das Sicherungsgut nach dem Sicherungsvertrag nicht mehr auslösen kann, d. h. bei Vornahme der Verwertung, hat die A-Bank als Sicherungsnehmer die für die Annahme einer Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinne notwendige Verfügungsmacht inne (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 20.07.1978, V R 2/75, BStBl II 1978, 684; Beschluss vom 28.11.1997, V B 90/97, BFH/NV 1998, 628; Beschluss vom 13.02.2004, V B 110/03, BFH/NV 2004, 832 m. w. N.).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 58/06

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06
    Denn die Anzeige der Masseunzulänglichkeit hindert den Erlass eines Steuerbescheides gegen den Insolvenzverwalter nicht; hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob das Finanzamt - bei Masseunzulänglichkeit - auf Grundlage des Bescheides vollstrecken kann (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 29.08.2007, IX R 58/06, BStBl II 2008, 322).
  • BFH, 13.02.2004 - V B 110/03

    Sicherungsübereignung: Zeitpunkt der Lieferung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 1 K 420/06
    Erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Sicherungsgeber (die Gemeinschuldnerin bzw. der Kläger) das Sicherungsgut nach dem Sicherungsvertrag nicht mehr auslösen kann, d. h. bei Vornahme der Verwertung, hat die A-Bank als Sicherungsnehmer die für die Annahme einer Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinne notwendige Verfügungsmacht inne (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 20.07.1978, V R 2/75, BStBl II 1978, 684; Beschluss vom 28.11.1997, V B 90/97, BFH/NV 1998, 628; Beschluss vom 13.02.2004, V B 110/03, BFH/NV 2004, 832 m. w. N.).
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