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   FG Düsseldorf, 13.11.2008 - 12 K 2457/07 AO   

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https://dejure.org/2008,19065
FG Düsseldorf, 13.11.2008 - 12 K 2457/07 AO (https://dejure.org/2008,19065)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2008 - 12 K 2457/07 AO (https://dejure.org/2008,19065)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2008 - 12 K 2457/07 AO (https://dejure.org/2008,19065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Aussetzungszinsen nach dem geschuldeten und tatsächlich von der Vollziehung ausgesetzten Betrag

  • Judicialis

    AO § 237 Abs. 1 S. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berechnung von Aussetzungszinsen nach dem geschuldeten und tatsächlich von der Vollziehung ausgesetzten Betrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuererklärung - Keine Aussetzungszinsen bei erfolgreichem Einspruch

  • IWW (Kurzinformation)

    Einspruch - Keine Aussetzungszinsen bei erfolgreichem Einspruch

  • IWW (Kurzinformation)

    Umgang mit dem Finanzamt - Keine Aussetzungszinsen bei erfolgreichem Einspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsen, wenn das Finanzamt zuviel Steuern von der Vollziehung aussetzt?

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prozess gewonnen - trotzdem Aussetzungszinsen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1157
  • EFG 2009, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 24/98

    Berechnung von Aussetzungszinsen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2008 - 12 K 2457/07
    Es ist schon zweifelhaft, ob man dem Bundesfinanzhof (BFH) darin folgen kann, dass - wenn das Finanzamt die Vollziehung des angefochtenen Bescheids in vollem Umfang ausgesetzt hat, obwohl nur ein Teil der sich aus dem Bescheid ergebenden Steuerforderung streitig war - sich die Aussetzungszinsen nach dem geschuldeten und tatsächlich von der Vollziehung ausgesetzten Betrag berechnen sollen (BFH-Urteil vom 9.12.1998 XI R 24/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 201).

    Schon eine entsprechende am Wortlaut orientierte Auslegung erscheint nicht ohne weiteres zwingend - dies gilt ebenso, als darauf abgestellt wird, eine solche Auslegung entspräche dem Zweck des § 237 Abs. 1 AO; durch Aussetzungszinsen solle ausgeglichen werden, dass der Steuerpflichtige einen ihm nach dem materiellen Recht nicht zustehenden Zinsvorteil erlangt habe (BFH-Urteil vom 9.12.1998 XI R 24/98, a.a.O.).

  • BFH, 31.08.2011 - X R 49/09

    Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des

    Das Finanzgericht (FG) gab mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 382 veröffentlichten Urteil, das im Rubrum die Einkommensteuer 1994 und 1996, nicht aber den Solidaritätszuschlag 1996 nannte, der Klage statt.
  • VG Münster, 07.06.2010 - 9 K 1436/08

    Aussetzungszinsen, Gewerbesteuern, Schuldner, Verwirkung

    Schon insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem, der nach dem veröffentlichten Tatbestand dem von der Klägerin angeführten Urteil des FG Düsseldorf vom 13. November 2008 - 12 K 2457/07 AO -, nach Juris derzeit nicht rechtskräftig, zugrunde lag.
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