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   FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 5 K 2434/09 U   

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https://dejure.org/2013,42928
FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 5 K 2434/09 U (https://dejure.org/2013,42928)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2013 - 5 K 2434/09 U (https://dejure.org/2013,42928)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2013 - 5 K 2434/09 U (https://dejure.org/2013,42928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 21 a ) bb)
    Umsatzsteuerpflicht einer Yogaschule: Abgrenzung von reiner Freizeitgestaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflicht einer Yogaschule: Abgrenzung von reiner Freizeitgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Berufsbildende Einrichtungen, Umsatzsteuerbefreiung
    Berufs- oder Prüfungsvorbereitung
    Berufsvorbereitung
    Yogaschulen

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 686
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 35/11

    Zur Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 5 K 2434/09
    Die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde hat insoweit Indizwirkung, als - sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen - davon auszugehen ist, dass Leistungen, die tatsächlich dem Anforderungsprofil der Bescheinigung entsprechen, nicht den Charakter einer bloßen Freizeitgestaltung haben (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28.05.2013 XI R 35/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2013, 1740).

    Auch ist zu berücksichtigen, dass Lehrgänge, die es einem Teilnehmer ermöglichen, die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch Vertiefung und Fortentwicklung beruflich zu nutzen, auch dann unter die Steuerbefreiung fallen, wenn von dieser Möglichkeit nur wenige Gebrauch machen (BFH-Urteil vom 28.05.2013 XI R 35/11, a.a.O.).

    Streitig ist allein der Sachverhalt in einem Einzelfall - auf der Grundlage umfassender Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24.01.2008 V R 3/05, a.a.O., vom 28.05.2013 XI R 35/11, a.a.O. und vom 03.05.1989 V R 83/84, a.a.O.).

  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 5 K 2434/09
    Dies schließt nicht aus, dass das Finanzamt, wenn es im Einzelfall die Bescheinigung der Fachbehörde für unzutreffend hält, sich mit dieser in Verbindung setzt mit dem Ziel, eine Überprüfung der Bescheinigung, ggf. deren Aufhebung zu erreichen (BFH-Urteil vom 03.05.1989 V R 83/84, BStBl II 1989, 815).

    Streitig ist allein der Sachverhalt in einem Einzelfall - auf der Grundlage umfassender Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24.01.2008 V R 3/05, a.a.O., vom 28.05.2013 XI R 35/11, a.a.O. und vom 03.05.1989 V R 83/84, a.a.O.).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 3/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 5 K 2434/09
    Darunter fallen zum Beispiel Kurse, die sich an Eltern von Schülern richten, um die Wartezeit während des Unterrichts der Kinder sinnvoll zu nutzen, Kurse für Senioren oder allgemein am Tanz interessierte Menschen (BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 3/05, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2012, 267).

    Streitig ist allein der Sachverhalt in einem Einzelfall - auf der Grundlage umfassender Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24.01.2008 V R 3/05, a.a.O., vom 28.05.2013 XI R 35/11, a.a.O. und vom 03.05.1989 V R 83/84, a.a.O.).

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