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   FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05 F   

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FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05 F (https://dejure.org/2007,14826)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2007 - 14 K 2480/05 F (https://dejure.org/2007,14826)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 14 K 2480/05 F (https://dejure.org/2007,14826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umqualfizierung einer grundsätzlich als Vermietung und Verpachtung anzusehenden Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit i.R.e. Betriebsaufspaltung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsgesellschaft; Vorliegen einer sachlichen Verflechtung zwischen ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 3; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsaufspaltung; Sachliche Verflechtung; Wesentliche Betriebsgrundlage; Nutzung zu eigenbetrieblichen Zwecken; Untervermietung durch Betriebsgesellschaft; Baulastbestellung - Umqualifizierung einer grundsätzlich als Vermietung und Verpachtung anzusehenden Tätigkeit ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umqualifizierung einer grundsätzlich als Vermietung und Verpachtung anzusehenden Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Nur bis zum Urteil des BFH vom 26.05.1993 (BStBl II 1993, 718) sei ein Bürogebäude dann keine wesentliche Grundlage für ein Betriebsunternehmen gewesen, wenn es jederzeit austauschbar war.

    Das weitere Urteil des BFH vom 23.05.2000 (BStBl II 2000, 621) sei für die Beurteilung des Bürogebäudes als wesentliche Betriebsgrundlage nicht entscheidend, da bereits nach der seit dem Urteil des BFH vom 26.05.1993 (BStBl II 1993, 718) geltenden Rechtslage das Grundstück T-Straße eine wesentliche Betriebsgrundlage der T-GmbH darstelle.

    In dem so genannten "Dachdeckerurteil" hat der BFH die wirtschaftliche Bedeutung von Grundstücken/Gebäuden bejaht, wenn das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere das Gebäude für Zwecke des Betriebsunternehmens errichtet oder hergerichtet wurde, die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt ist oder das Grundstück aus anderen innerbetrieblichen Gründen für das Betriebsunternehmen unentbehrlich ist (BFH-Urteil vom 26.05.1993 X R 78/91, BStBl II 1993, 718).

    Unerheblich, im Sinne, dass damit die Eigenschaft als Betriebsgrundlage nicht ausgeschlossen wird, ist, dass das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichartiges Grundstück mieten oder kaufen kann und die Baulichkeit auch von anderen branchengleichen oder branchenfremden Unternehmen genutzt werden könnte (BFH, BStBl II 1993, 718).

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 63/02

    Verzicht auf Nachbarrechte im Rahmen einer Grundstücksveräußerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Dies ergibt sich unabhängig von der steuerlichen Einordnung der Baulastbestellung als solcher unter eine der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG bereits daraus, dass für die Baulastbestellung entgegen der Auffassung des Beklagten auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts der Zahlung der ILF GmbH und Co. KG (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2004 IX R 63/03, BStBl II 2004, 874) kein Entgelt gezahlt worden ist.

    Eine steuerliche Doppelzuordnung - also einmal zum Bereich des nicht steuerbaren Veräußerungserlöses und andererseits zum Bereich der sonstigen Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG - der in den Kaufpreis möglicherweise einbezogenen Gegenleistung scheidet bei einer Veräußerung aus (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2004 IX R 63/02, BStBl II 2004, 874 für den Fall des Verzichts auf ein Nachbarrecht im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks).

  • BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05

    Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Eine wirtschaftliche Bedeutung ist bereits dann anzunehmen, wenn der Betrieb auf das Betriebsgrundstück angewiesen ist, weil es ohne ein Grundstück dieser Art nicht fortgeführt werden könnte (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.2005 IV R 7/05, BStBl II 2006, 176).

    Im Hinblick auf die von vornherein vorgesehene Nutzung durch die Sozietät dürfte hinsichtlich der angemieteten Flächen notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des Klägers Dr. B. gegeben gewesen sein (vgl. BFH-Urteile vom 03.03.1998 VIII R 66/96, BStBl II 1998, 383 und vom 10.11.2005 IV R 7/05, BStBl II 2006, 176, m.w.N.), mit der Folge, dass die hier streitigen Feststellungen bezogen auf den Umfang des in Betracht kommenden Sonderbetriebsvermögens im Rahmen der Gewinnfeststellung der Sozietät zu treffen gewesen wären.

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Das weitere Urteil des BFH vom 23.05.2000 (BStBl II 2000, 621) sei für die Beurteilung des Bürogebäudes als wesentliche Betriebsgrundlage nicht entscheidend, da bereits nach der seit dem Urteil des BFH vom 26.05.1993 (BStBl II 1993, 718) geltenden Rechtslage das Grundstück T-Straße eine wesentliche Betriebsgrundlage der T-GmbH darstelle.

    Erforderlich ist, dass das Betriebsunternehmen das Gebäude für seinen Betrieb benötigt, das Gebäude für betriebliche Zwecke geeignet ist und das Gebäude für die Betriebsführung nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 23.05.2000 VIII R 11/99, BStBl II 2000, 621 undvom 01.07.2003 VIII R 24/01, BStBl II 2003, 757).

  • BFH, 07.04.1994 - IV R 11/92

    Ein Grundstück des Gesellschafters einer Personengesellschaft, an dem ein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt Sonderbetriebsvermögen auch dann vor, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft einem Dritten ein Gebäude vermietet, und der Dritte sich zur Überlassung des Wirtschaftgutes an die Gesellschaft vertraglich verpflichtet oder die weitere Überlassung an die Personengesellschaft den sonst getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Mitunternehmer und dem Dritten entspricht (vgl. BFH-Urteile vom 18.01.1981 IV R 76/77, BStBl II 1981, 314 und vom 07.04.1994 IV R 11/92, BStBl II 1994, 796).
  • BFH, 17.05.1995 - X R 64/92

    Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Die Hinnahme einer Gebrauchsminderung des Grundstücks, ohne dass einem Dritten eine Nutzung eingeräumt wird, ist nicht als Vermietung und Verpachtung i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil vom 17.05.1995 X R 64/92, BStBl II 1995, 640).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 29/04

    Teilanteilsveräußerung unter Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Denn Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung ist, dass die Betriebspersonengesellschaft einen Gewerbebetrieb betreibt (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.2005 IV R 29/04, BStBl II 2006, 173; Gluth in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar, § 15 EStG Rdn. 780), was bei der Sozietät nicht der Fall ist.
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01

    Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsabrede

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Erforderlich ist, dass das Betriebsunternehmen das Gebäude für seinen Betrieb benötigt, das Gebäude für betriebliche Zwecke geeignet ist und das Gebäude für die Betriebsführung nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 23.05.2000 VIII R 11/99, BStBl II 2000, 621 undvom 01.07.2003 VIII R 24/01, BStBl II 2003, 757).
  • BFH, 14.02.2007 - XI R 30/05

    Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage - maßgeblicher

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die vom Betriebszweck gefordert werden und für die Betriebsführung besonderes Gewicht haben (vgl. BFH-Urteil vom 14.02.2007 XI R 30/05, BStBl II 2007, 524 m.w.N.).
  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
    Im Hinblick auf die von vornherein vorgesehene Nutzung durch die Sozietät dürfte hinsichtlich der angemieteten Flächen notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des Klägers Dr. B. gegeben gewesen sein (vgl. BFH-Urteile vom 03.03.1998 VIII R 66/96, BStBl II 1998, 383 und vom 10.11.2005 IV R 7/05, BStBl II 2006, 176, m.w.N.), mit der Folge, dass die hier streitigen Feststellungen bezogen auf den Umfang des in Betracht kommenden Sonderbetriebsvermögens im Rahmen der Gewinnfeststellung der Sozietät zu treffen gewesen wären.
  • BFH, 15.01.1981 - IV R 76/77

    Vermietung - Personengesellschaft - Betriebliche Nutzung - Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 167/71

    Zur einkommensteuerlichen Behandlung des Entgelts für die Übernahme einer Baulast

  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 83/79

    Entgelt für Vereinbarung über Verpflichtung des Zahlungsempfängers zur Duldung

  • BFH, 21.08.1974 - VI R 243/71

    Übergangsgeld i. S. d. §§ 62 bis 64 BAT als steuerbegünstigter Versorgungsbezug

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 240/81

    Zum Fortbestand des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung und zur Frage der

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 73/94

    Betriebsaufspaltung bei einheitlicher Vermietung der Wohnungen einer

  • BFH, 29.01.1997 - XI R 23/96

    Für Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung bei Beteiligung des

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.10.1995 - 3 K 2180/93

    Verpachtung von Wirtschartsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung als

  • FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05

    Anerkennung von Pensionsrückstellungen unter Fortentwicklung der

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 53/02

    Betriebsaufspaltung; erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 9 K 1415/14

    Mitunternehmerstellung - Keine Steuerbegünstigung bei Übertragung eines Anteils

    Insoweit berufe man sich auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 13. Dezember 2007 - 14 K 2480/05 F, wo in einem im Wesentlichen vergleichbaren Fall sogar bei einer 15 %-igen Mitbenutzung noch eine wesentliche Betriebsgrundlage verneint worden sei.
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