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   FG Düsseldorf, 14.09.2010 - 13 K 997/08 E   

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https://dejure.org/2010,19532
FG Düsseldorf, 14.09.2010 - 13 K 997/08 E (https://dejure.org/2010,19532)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2010 - 13 K 997/08 E (https://dejure.org/2010,19532)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2010 - 13 K 997/08 E (https://dejure.org/2010,19532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft; Ermäßigte Besteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Bestimmung der steuerrechtlichen Höhe des Geschäftsanteils eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft nach den Regeln ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kapitalerhöhung; Maßgeblichkeit der Handelsregistereintragung; Anteilsveräußerung; Wesentlichkeitsgrenze; Kapitalerhöhung; Handelsregistereintragung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kapitalerhöhung - Maßgeblichkeit der Handelsregistereintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Veräußerungsgeschäfte und die Wesentlichkeitsschwelle

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bestimmung einer wesentlichen Beteiligung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Überschreitung der Wesentlichkeitsschwelle für eine juristische Sekunde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 961
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 49/04

    Zeitpunkt des Unterschreitens der Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitalerhöhung für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.09.2010 - 13 K 997/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des VIII. Senates des Bundesfinanzhofes - BFH -, der der Senat folgt, sind bei einer Kapitalerhöhung die - wie im Streitfall - zu einer Veränderung der bisherigen Beteiligungsquoten führt, die neuen Beteiligungsverhältnisse grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Erhöhung des Stammkapitals durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung gem. § 54 des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) wirksam wird (BFH- Urteil vom 14. März 2006 VIII R 49/04, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE 213, 307 -, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 746).

    Auch muss der Beginn des Laufes der Fünfjahresfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG) eindeutig festgestellt werden können (zu den Problemen, die sich daraus ergeben, dass nach einem Teil der Literatur die Anwartschaften in die Berechnung der Quote zwar einzubeziehen sein sollen, die Fünfjahresfrist aber erst ab Eintragung der Kapitalerhöhung in Gang gesetzt werden soll, vgl. Milatz, GmbHR 2006, 1057, Anmerkung zu BFH - Urteil vom 14. März 2006 VIII R 49/04, BFHE 213, 307, BStBl. II 2006, 746).

    An einer - dem Geschäftsanteil vergleichbaren - Beteiligung des Bezugsrechtsinhabers am Kapital der Gesellschaft fehlt es aber gerade, solange die Kapitalerhöhung nicht im Handelsregister eingetragen ist (BFH- Urteil vom 14. März 2006 VIII R 49/04, BFHE 213, 307, BStBl. II 2006, 746 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 44/96

    EK-04-Ausschüttung bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.09.2010 - 13 K 997/08
    ( BFH - Urteil vom 20. April 1999 VIII R 44/96, BStBl. II 1999, 698) ./.4.139.255 DM.
  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94

    Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist gegeben, wenn

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.09.2010 - 13 K 997/08
    Nach der Rechtsprechung des VIII. Senates des BFH, der das Gericht folgt, kommt es für die Besteuerung allein darauf an, dass zivilrechtlich - wenn auch nur für eine juristische Sekunde - eine Beteiligung zu mehr als einem Viertel bestanden hat, und zwar selbst dann, wenn es sich nach dem Gesamtplan nur um einen Durchgangserwerb handeln sollte (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 16 Mai 1995 VIII R 33/94, BStBl. II 1995, 871 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.10.2011 - IX R 57/10

    Erwerb einer wesentlichen Beteiligung Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 961 veröffentlichten Urteil, dass das FA zu Recht davon ausgegangen sei, die Klägerin habe einen Gewinn i.S. von § 17 EStG aus der Veräußerung der Beteiligungen an der R-GmbH und der O-GmbH erzielt.
  • FG Köln, 20.06.2012 - 4 K 295/10

    Frage der steuerlichen Erfassung einer Ausgleichszahlung aus einem Aktienkauf-

    Durch die Rechtsprechung des BFH ist mittlerweile geklärt, dass Anwartschaften auf den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ungeachtet ihrer Eigenschaft als möglicher Gegenstand der Veräußerung nicht bei der Bestimmung der wesentlichen Beteiligungshöhe im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile vom 14. März 2006 VIII R 49/04, BFHE 213, 307, BStBl II 2006, 746, und vom 19. Dezember 2007 VIII R 14/06, BFHE 220, 249, BStBl II 2008, 475; vgl. dazu zuletzt auch Urteil des FG Düsseldorf vom 14. September 2010 13 K 997/08 E, EFG 2011, 961).
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