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   FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02 StB   

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https://dejure.org/2003,57289
FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02 StB (https://dejure.org/2003,57289)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2003 - 2 K 3915/02 StB (https://dejure.org/2003,57289)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 2 K 3915/02 StB (https://dejure.org/2003,57289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Ausschluss der Gefährdung von Mandanteninteressen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Ausschluss der Gefährdung von Mandanteninteressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Im finanzgerichtlichen Klageverfahren gegen den Widerrufsbescheid ist einerseits zu prüfen, ob der Bescheid nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung rechtmäßig ergangen ist, zum anderen muss das Gericht aber auch eine im Zeitpunkt seiner Entscheidung veränderte Sachlage berücksichtigen, wenn sich aus dieser eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung ergibt (vgl. BFH, Urteil vom 22.08.1995 - VII R 63/94 - BStBl. II 1995, 909).

    Ein Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater kommt dann nicht in Betracht, wenn der Vermögensverfall noch andauert ( vgl. BFH, Urteil vom 22.8.1995 - VII R 63/94 - BStBl II 1995, 909, 911 ).

  • BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Es bedarf daher des Nachweises außergewöhnlicher Umstände, wenn trotz Vermögensverfalls eine Gefährdung von Mandanteninteressen soll ausgeschlossen werden können (vgl. BFH, Beschluss vom 19.11.1998 -VII B 196/98 - BFH/NV 1999, 522; Beschluss vom 9.11.2000 - VII B 236/00 - BFH/NV 2001, 490 ).
  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Schuldner in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen ( vgl. BFH, Urteil vom 3.11.1992 - VII R 95/91 - BFH/NV 1993, 624, 625 m.w.N.).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Er trägt insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast, auch wenn die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Nachweis einer negativen Tatsache nur schwer zu führen ist (vgl. BFH Urteile vom 22.9.1992 - VII R 43/92 - BStBl II 1993, 203; vom 15.11.1994 - VII R 48/94 - BFH/NV 1995, 736 ).
  • BFH, 09.11.2000 - VII B 236/00

    Steuerberater, Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Es bedarf daher des Nachweises außergewöhnlicher Umstände, wenn trotz Vermögensverfalls eine Gefährdung von Mandanteninteressen soll ausgeschlossen werden können (vgl. BFH, Beschluss vom 19.11.1998 -VII B 196/98 - BFH/NV 1999, 522; Beschluss vom 9.11.2000 - VII B 236/00 - BFH/NV 2001, 490 ).
  • LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 143/01

    Symicron

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Das Landgericht F-Stadt verurteilte den Kläger mit Versäumnisurteil vom 08.06.2001, an seinen früheren Mandanten M3 15.388,23 DM zu zahlen (12 O 143/01).
  • BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98

    Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Verfügung über Vermögen - Gerichtliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Schulden sind für sich allein gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können ( vgl. BFH, Beschluß vom 7.7.1998 - VII B 60/98 - BFH/NV 1999, 78; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 30.1.2001 - 1 WB 119.00, Zeitschrift für Beamtenrecht 2003, 48, 49 ).
  • BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94

    Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Er trägt insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast, auch wenn die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Nachweis einer negativen Tatsache nur schwer zu führen ist (vgl. BFH Urteile vom 22.9.1992 - VII R 43/92 - BStBl II 1993, 203; vom 15.11.1994 - VII R 48/94 - BFH/NV 1995, 736 ).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
    Schulden sind für sich allein gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können ( vgl. BFH, Beschluß vom 7.7.1998 - VII B 60/98 - BFH/NV 1999, 78; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 30.1.2001 - 1 WB 119.00, Zeitschrift für Beamtenrecht 2003, 48, 49 ).
  • BGH, 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06

    Nichterfüllen eines Auskunftsverlangens

    Im Antwortschreiben hat er zumindest mitzuteilen, ob er die Auskunft verweigere (BGH, Urteil vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2003 - 2 K 3915/02 StB).
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