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   FG Düsseldorf, 15.03.2012 - 12 K 509/12 AO   

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https://dejure.org/2012,8080
FG Düsseldorf, 15.03.2012 - 12 K 509/12 AO (https://dejure.org/2012,8080)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2012 - 12 K 509/12 AO (https://dejure.org/2012,8080)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2012 - 12 K 509/12 AO (https://dejure.org/2012,8080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontingentierungsverfahren für die Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kontingentierungsverfahren der Finanzverwaltung für die Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater nicht zu beanstanden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kontingentierungsverfahren für Steuererklärungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kontingentierungsverfahren der Finanzverwaltung für die Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater nicht zu beanstanden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kontingentierungsverfahren der Finanzverwaltung für die Abgabe von Steuererklärungen durch StB nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 890
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.03.2012 - 12 K 509/12
    Eine Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die begründete Annahme besteht, dass das Finanzamt in vergleichbaren künftigen Fällen je nach dem Ausgang dieses Verfahrens entweder an der bisher vertretenen, von den Klägern angegriffenen Rechtsansicht festhalten, oder, im Fall eines Klageerfolgs, einen für die Kläger günstigeren Standpunkt einnehmen wird - anders ausgedrückt genügt die begründete Annahme, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28.6.2000 X R 24/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 514).
  • BFH, 15.10.2012 - III B 62/12

    Erprobung eines Kontingentierungsverfahrens in NRW

    Das Finanzgericht (FG) sah die Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr als zulässig an, wies sie jedoch mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 890 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Hamburg, 27.04.2012 - 6 K 96/11

    Vorabanforderung von Steuererklärungen

    Für ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art; es ist (unter anderem) bei hinreichend konkret gegebener Wiederholungsgefahr anzunehmen, so insbesondere dann, wenn um Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen gestritten wird (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2006 a. a. O.; s. auch BFH-Urteil vom 28.06.2000 -X R 24/95, BStBl. II 2000, 514; FG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2012 -12 K 509/12 AO, EFG 2012, 890).
  • FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12

    Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags für die Einkommensteuererklärung über

    Im Übrigen werde auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15.03.2012, 12 K 509/12 AO hingewiesen.
  • FG Hamburg, 27.04.2012 - 6 K 95/11

    Vorabanforderung von Steuererklärungen

    Für ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art; es ist (unter anderem) bei hinreichend konkret gegebener Wiederholungsgefahr anzunehmen, so insbesondere dann, wenn um Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen gestritten wird (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2006 a. a. O.; s. auch BFH-Urteil vom 28.06.2000 -X R 24/95, BStBl. II 2000, 514; FG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2012 -12 K 509/12 AO, EFG 2012, 890).
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