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   FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 12 K 428/04 F   

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https://dejure.org/2006,19477
FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 12 K 428/04 F (https://dejure.org/2006,19477)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2006 - 12 K 428/04 F (https://dejure.org/2006,19477)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 12 K 428/04 F (https://dejure.org/2006,19477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung von Einkünften einer Verwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung als solche aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Voraussetzungen und Umfang der Haftung von ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 3; ; BGB § 836

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; BGB § 836
    Qualifizierung von Einkünften einer Verwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung als solche aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG - Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Vermögensverwaltende GbR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Qualifizierung von Einkünften einer Verwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung als solche aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 12 K 428/04
    Daran fehlt es, unabhängig von dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.9.1999 (II ZR 371/98, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1999, 3483) - daraus folgt auch zugleich, dass keine Billigkeitsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes angebracht ist.

    Nur "Erkennbarkeit" reichte ohnehin nicht - die Beschränkung der Haftung musste auch vor der Entscheidung des BGH vom 27.9.1999 (II ZR 371/98, a.a.O.) entweder mit den jeweiligen Gläubigern oder im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (BFH-Urteil vom 17.12.1992 IX R 7/91, a.a.O.).

  • BFH, 17.12.1992 - IX R 7/91

    Berücksichtigung von Besonderheiten der Bauherrengemeinschaft bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 12 K 428/04
    Zwar konnte die Haftung eines BGB-Gesellschafters auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden, und zwar entweder durch Einzelvereinbarung mit dem Gläubiger oder durch entsprechende Beschränkung der Haftung im Gesellschaftsvertrag und Einschränkung der Vertretungsmacht der für die Gesellschaft handelnden Organe - jedenfalls dann, wenn diese Einschränkung den Gläubigern der Gesellschaft erkennbar ist (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.12.1992 IX R 7/91, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1994, 492).

    Nur "Erkennbarkeit" reichte ohnehin nicht - die Beschränkung der Haftung musste auch vor der Entscheidung des BGH vom 27.9.1999 (II ZR 371/98, a.a.O.) entweder mit den jeweiligen Gläubigern oder im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (BFH-Urteil vom 17.12.1992 IX R 7/91, a.a.O.).

  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65

    Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, §

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 12 K 428/04
    Insoweit kann nicht ohne Weiteres darauf abgestellt werden, der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft hafte nicht persönlich für unerlaubte Handlungen eines anderen Gesellschafters - die dem zugrundeliegende Entscheidung des BGH (BGHZ 45, 311) betraf nur einen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.
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