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   FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00 U   

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FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00 U (https://dejure.org/2004,5013)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2004 - 1 K 3363/00 U (https://dejure.org/2004,5013)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 1 K 3363/00 U (https://dejure.org/2004,5013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Ortes der streitigen Leistungen ; Qualifizierung eines Portfolio-Managements als Vermögensverwaltung; Vermögensverwaltungsvertrag als entgeltlicher Dienstvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, der den Verwalter zur Verwaltung des Vermögens ...

  • Judicialis

    UStG § 3a Abs. 1; ; UStG § ... 3a Abs. 3 Satz 1; ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 3; ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 6a; ; UStG § 4 Nr. 8e; ; UStG § 4 Nr. 8h; ; 6. EG-RL Art. 9 Abs. 2 Buchst. e 5. Spiegelstrich; ; 6. EG-RL Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5; ; 6. EG-RL Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6; ; DepotG § 2; ; DepotG § 5; ; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbefreiung; Leistungsort; Bankmäßige Vermögensverwaltung; Ausländischer Anleger; Verwahrung; Wertpapierverwaltung; Bankumsatz; Finanzumsatz; Kapitalanlagegesellschaft; Sondervermögensverwaltung; Kreditinstitut - Umsatzsteuerliche Qualifizierung bankmäßiger ...

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerbefreiung; Leistungsort; Bankmäßige Vermögensverwaltung; Ausländischer Anleger; Verwahrung; Wertpapierverwaltung; Bankumsatz; Finanzumsatz; Kapitalanlagegesellschaft; Sondervermögensverwaltung; Kreditinstitut - Umsatzsteuerliche Qualifizierung bankmäßiger ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerliche Qualifizierung bankmäßiger Vermögensverwaltung durch ein Kreditinstitut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1012
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.01.1998 - V R 67/96

    Steuerpflicht für treuhänderische Geldanlage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Dementsprechend hat der BFH Leistungen eines Vermögensverwalters in dem die Veranlagungszeiträume 1984 bis 1988 betreffenden Urteil vom 29.01.1998 V R 67/96 (BStBl II 1998, 413) als steuerpflichtig beurteilt, obwohl die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren in diesen Veranlagungszeiträumen steuerbefreit war (vgl. auch BFH, Urteil vom 18.07.2002 V R 44/01, BStBl II 2003, 730).

    Dass die Vermögensverwaltung keinen Finanzumsatz i. S. v. Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der 6. EG-Richtlinie darstellt, steht im Einklang mit dem BFH-Urteil in BStBl II 1998, 413, wonach die Vermögensverwaltung für ausländische Anleger grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig ist.

  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Aus Rn. 28 bis 30 des EuGH-Urteils vom 13.12.2001 Rs. C-235/00 - CSC - (UR 2002, 84) ergibt sich, dass die steuerpflichtige Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren i. S. v. Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der 6. EG-Richtlinie solche Dienstleistungen umfasst, die rein administrativer Art sind und keine Änderung der rechtlichen und finanziellen Lage zwischen den Parteien bewirken, während die nach dieser Vorschrift steuerbefreiten Umsätze im Wertpapierhandel dadurch gekennzeichnet sind, dass sie die rechtliche und finanzielle Lage zwischen den Parteien ändern und den Handlungen im Überweisungs- und Zahlungsverkehr ähnlich sind (vgl. auch EuGH, Urteil vom 05.06.1997 Rs. C-2/95 - SDC - UVR 1997, 288 Rn. 73).

    Hinzu kommt, dass Steuerbefreiungsvorschriften nach ständiger Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich eng auszulegen sind, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (z. B. EuGH, Urteil vom 05.06.1997 Rs. C-2/95 - SDC - UVR 1997, 288 Rn. 20).

  • BFH, 10.12.1981 - V R 36/76

    Kapitalanlagegesellschaft - Sondervermögen - Verwaltung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 10.12.1981 V R 36/76 (BStBl II 1982, 178) seien für die Zeit nach Inkrafttreten der 6. EG-Richtlinie nicht mehr maßgebend, da der Begriff der "Verwaltung von Wertpapieren" in Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der 6. EG-Richtlinie als autonomer Begriff des Gemeinschaftsrechts umfassender sei.

    In den Urteilen vom 10.12.1981 V R 36/76 (BStBl II 1982, 178) und 29.09.1987 X R 4/81 (BFH/NV 1988, 268) hat der BFH zum Begriff der "Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren" i. S. v. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG Stellung genommen.

  • EuGH, 12.11.1998 - C-149/97

    Institute of the Motor Industry

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Weichen verschiedene sprachliche Fassungen voneinander ab, muss die betreffende Vorschrift nach dem allgemeinen Aufbau und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (EuGH, Urteil vom 12.11.1998 Rs. C-149/97 - Institute of the Motor Industry -, UR 1999, 209).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Aus Rn. 28 bis 30 des EuGH-Urteils vom 13.12.2001 Rs. C-235/00 - CSC - (UR 2002, 84) ergibt sich, dass die steuerpflichtige Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren i. S. v. Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der 6. EG-Richtlinie solche Dienstleistungen umfasst, die rein administrativer Art sind und keine Änderung der rechtlichen und finanziellen Lage zwischen den Parteien bewirken, während die nach dieser Vorschrift steuerbefreiten Umsätze im Wertpapierhandel dadurch gekennzeichnet sind, dass sie die rechtliche und finanzielle Lage zwischen den Parteien ändern und den Handlungen im Überweisungs- und Zahlungsverkehr ähnlich sind (vgl. auch EuGH, Urteil vom 05.06.1997 Rs. C-2/95 - SDC - UVR 1997, 288 Rn. 73).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-325/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH handelt es sich bei den in den Steuerbefreiungsregelungen des Art. 13 der 6. EG-Richtlinie verwendeten Begriffen um eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts, die eine gemeinschaftsrechtliche Definition erfordern (z. B. EuGH, Urteil vom 16.01.2003 Rs. C-325/00 - Maierhofer -, UVR 2003, 206).
  • BFH, 18.07.2002 - V R 44/01

    Vermittlungsumsätze eines Vermögensverwalters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Dementsprechend hat der BFH Leistungen eines Vermögensverwalters in dem die Veranlagungszeiträume 1984 bis 1988 betreffenden Urteil vom 29.01.1998 V R 67/96 (BStBl II 1998, 413) als steuerpflichtig beurteilt, obwohl die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren in diesen Veranlagungszeiträumen steuerbefreit war (vgl. auch BFH, Urteil vom 18.07.2002 V R 44/01, BStBl II 2003, 730).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 4/81

    Voraussetzungen der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 UStG 1967/1973 -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    In den Urteilen vom 10.12.1981 V R 36/76 (BStBl II 1982, 178) und 29.09.1987 X R 4/81 (BFH/NV 1988, 268) hat der BFH zum Begriff der "Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren" i. S. v. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG Stellung genommen.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Dabei geht der Senat davon aus, dass die Begriffe "Bankumsätze" und "Finanzumsätze" in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e) 5. Spiegelstrich der 6. EG-Richtlinie inhaltlich unbedingt und noch so hinreichend genau sind, dass die Klägerin sich auf diese Bestimmung berufen kann (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 11.07.2002 Rs. C-62/00 - Marks & Spencer -, UVR 2002, 286 m. w. N.).
  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96

    Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00
    Dass der Verwalter dabei kein freies Ermessen hat, sondern - wie regelmäßig - zur Einhaltung bestimmter von den Vertragsparteien vereinbarter Anlagerichtlinien verpflichtet ist, steht der Qualifizierung als Vermögensverwaltungsvertrag nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1997, XI ZR 260/96, BGHZ 137, 69; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 10.8.ff.).
  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

  • BFH, 11.10.2007 - V R 22/04

    Umsatzsteuerpflicht bei Verwaltung von Wertpapieren und Termingelder durch ein

    das Urteil des FG vom 16. Januar 2004 1 K 3363/00 U aufzuheben und die Umsatzsteuerbescheide 1989 bis 1992 vom 1. Juni 1999 dahingehend zu ändern, dass die steuerpflichtigen Umsätze um "..." gemindert werden.
  • FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 231/03

    Verwaltungsleistungen einer ausländischen Bank für einen Investmentfonds

    Dazu gehöre, wie das Finanzgericht Düsseldorf entschieden habe (v. 16.1.2004, 1 K 3363/00 U, UR 2004, 524), dass ohne Einholung von Weisungen selbstständig über das Vermögen disponiert werden könne.

    Denn damit sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die bankmäßige Verwahrung (Sonderverwahrung gem. § 2 DepotG und Sammelverwahrung gem. § 5 DepotG ) und die im Rahmen der depotgeschäftlichen Verwahrtätigkeit getätigten Verfügungs- und Verwaltungsgeschäfte gemeint (BFH-Urteil v. 10.12.1981, V R 36/76, BStBl II 1982, 178 ; BFH-Urteil v. 29.09.1987, X R 4/81, BFH/NV 1988, 268; FG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2004, 1 K 3363/00 U, EFG 2004, 1012 ), nicht aber die bankgeschäftliche Vermögensverwaltung oder Anlageberatung.

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