Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 1063/17 Erb |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Steuerbefreiung für das unbebaute Grundstück als wirtschaftliche Einheit i.R.d. Festsetzung der Erbschaftssteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück
- IWW (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer | Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück
- lto.de (Kurzinformation)
Erbschaftssteuerbefreiung: Keine Befreiung für angrenzendes Gartengrundstück
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Auslegung des Begriffs "des mit einem Familienheim bebauten Grundstücks" i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Fällt der Garten hinter dem Haus unter die Erbschaftsteuerbefreiung?
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbsteuerbefreiung für mit einem Familienheim bebaute Grundstücke: Zivilrechtliche Auslegung des Grundstücksbegriffs - Eintragung im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts - Einbeziehung angrenzender unbebauter Flächen - Zugehörigkeit zu einer wirtschaftlichen Einheit ...
Papierfundstellen
- EFG 2018, 1211
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.02.2009 - II R 69/06
Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als …
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 1063/17
Demgemäß bezieht sich die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG nicht nur auf das Gebäude, sondern auch auf das Grundstück, dessen wesentlicher Bestandteil das Gebäude gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist (BFH, Urteil vom 26. Februar 2009 II R 69/06, BFHE 224, 151). - BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67
Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 1063/17
Ein Grundstück im zivilrechtlichen Sinn ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts auf einer eigenen Nummer eingetragen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Dezember 1967 V BLw 24/67, BGHZ 49, 145; BFH…, Urteil vom 22. Juli 2010 IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261). - BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 1063/17
Ein Grundstück im zivilrechtlichen Sinn ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts auf einer eigenen Nummer eingetragen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Dezember 1967 V BLw 24/67, BGHZ 49, 145; BFH, Urteil vom 22. Juli 2010 IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261).
- BFH, 03.06.2014 - II R 45/12
Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an …
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 1063/17
Denn auch die Begriffe des Eigentums und des Miteigentums in § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG sind in einem zivilrechtlichen Sinn zu verstehen (BFH, Urteile vom 3. Juni 2014 II R 45/12, BFHE 245, 374 sowie vom 29. November 2017 II R 14/16, NJW 2018, 1422). - BFH, 11.12.2014 - II R 30/14
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein Grundstück mit einem nicht …
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 1063/17
Hinsichtlich des Begriffs der Bebauung kann dabei auf § 180 BewG zurückgegriffen werden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. Dezember 2014 II R 30/14, BFHE 248, 210). - BFH, 29.11.2017 - II R 14/16
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 1063/17
Denn auch die Begriffe des Eigentums und des Miteigentums in § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG sind in einem zivilrechtlichen Sinn zu verstehen (BFH, Urteile vom 3. Juni 2014 II R 45/12, BFHE 245, 374 sowie vom 29. November 2017 II R 14/16, NJW 2018, 1422).