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   FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16 VZr   

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FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16 VZr (https://dejure.org/2018,15892)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2018 - 4 K 2898/16 VZr (https://dejure.org/2018,15892)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 4 K 2898/16 VZr (https://dejure.org/2018,15892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 267
    Aussetzungen eines Verfahrens zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union; Verjährung der Erstattung der Produktionsabgaben im Zuckersektor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    4. Senat legt Verfahren der Erstattung von Produktionsabgaben im Zuckersektor dem Gerichtshof der Europäischen Union vor

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Richtet sich die Erstattung von Produktionsabgaben im Zuckersektor nach nationalem Verfahrensrecht?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    4. Senat legt Verfahren der Erstattung von Produktionsabgaben im Zuckersektor dem Gerichtshof der Europäischen Union vor

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erstattung von Produktionsabgaben für Zucker, Rückwirkende Herabsetzung der Abgabensätze nach der VO (EU) 1360/2013, Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 15.04.2011 - C-147/10

    British Sugar - Verbindung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    15 Entsprechendes gilt für die Ausführungen im EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, C-147/10 und C-234/10 unter Rz. 45. Eine andere rechtliche Beurteilung eines unverändert bleibenden Sachverhalts stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.

    Die Änderung derartiger Abgabenbescheide habe sich vielmehr nach einzelstaatlichem Recht gerichtet, weil sich die Erhebung der Produktionsabgaben allgemein gleichfalls nach einzelstaatlichem Recht richtet (EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 58; s. auch die Änderung bei unionsrechtswidrig erhobener Mehrwertsteuer EuGH Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Rzn. 24 - 27; Urteil v. C-387/16, Rz. 22).

  • EuGH, 15.04.2011 - C-234/10

    Tereos - Verbindung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    15 Entsprechendes gilt für die Ausführungen im EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, C-147/10 und C-234/10 unter Rz. 45. Eine andere rechtliche Beurteilung eines unverändert bleibenden Sachverhalts stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.

    Die Änderung derartiger Abgabenbescheide habe sich vielmehr nach einzelstaatlichem Recht gerichtet, weil sich die Erhebung der Produktionsabgaben allgemein gleichfalls nach einzelstaatlichem Recht richtet (EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 58; s. auch die Änderung bei unionsrechtswidrig erhobener Mehrwertsteuer EuGH Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Rzn. 24 - 27; Urteil v. C-387/16, Rz. 22).

  • EuGH, 27.09.2012 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    15 Entsprechendes gilt für die Ausführungen im EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, C-147/10 und C-234/10 unter Rz. 45. Eine andere rechtliche Beurteilung eines unverändert bleibenden Sachverhalts stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.

    Die Änderung derartiger Abgabenbescheide habe sich vielmehr nach einzelstaatlichem Recht gerichtet, weil sich die Erhebung der Produktionsabgaben allgemein gleichfalls nach einzelstaatlichem Recht richtet (EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 58; s. auch die Änderung bei unionsrechtswidrig erhobener Mehrwertsteuer EuGH Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Rzn. 24 - 27; Urteil v. C-387/16, Rz. 22).

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 3/04

    Keine Erstattung angemeldeter Getreide-Mitverantwortungsabgaben DDR

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    10 Bei Anwendung der o.a. Vorschriften hat die Klägerin keinen Anspruch auf die Erstattung der Produktionsabgaben, die der Beklagte von ihr für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2004/2005 erhoben hat, denn ihrem Klagebegehren steht jedenfalls die bestandskräftige (d.h. die nicht mehr anfechtbare und ohne besondere gesetzliche Regelung nicht mehr änderbare) Festsetzung der Abgaben mit den Bescheiden vom 23.10.2002, 20.10.2003, 30.03.2004 und 18.10.2005 entgegen (vgl. Bundesfinanzhof (BFH)-Urteil vom 16.11.2004 VII R 3/04, BFHE 208, 321).

    Dass nach Art. 1 in Verbindung mit dem Anhang VO 1360/2013 rückwirkend (Art. 3 VO 1360/2013) für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2004/2005 geringere Abgabensätze anzuwenden sind, führt nur zur Rechtswidrigkeit der Festsetzung der Abgaben, nicht aber zur Nichtigkeit der genannten Abgabenbescheide nach § 125 Abs. 1 AO (BFH-Urteil vom 16.11.2004 VII R 3/04, a.a.O.).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-387/16

    Nidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    Die Änderung derartiger Abgabenbescheide habe sich vielmehr nach einzelstaatlichem Recht gerichtet, weil sich die Erhebung der Produktionsabgaben allgemein gleichfalls nach einzelstaatlichem Recht richtet (EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 58; s. auch die Änderung bei unionsrechtswidrig erhobener Mehrwertsteuer EuGH Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Rzn. 24 - 27; Urteil v. C-387/16, Rz. 22).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-362/12

    Das Unionsrecht steht der englischen Regelung entgegen, durch die den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    Daher könne die einzelstaatlich geregelte Bestandskraft eines Abgabenbescheids einem Erstattungsanspruch entgegenstehen (EuGH Urteil vom 12.12.2013 C-362/12 Rz. 31-34, Urteil vom 13.01.2004, C-453/00, Rz. 24 sowie Urteil vom 16.03.2006, C-234/04, Rz. 23).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    Daher könne die einzelstaatlich geregelte Bestandskraft eines Abgabenbescheids einem Erstattungsanspruch entgegenstehen (EuGH Urteil vom 12.12.2013 C-362/12 Rz. 31-34, Urteil vom 13.01.2004, C-453/00, Rz. 24 sowie Urteil vom 16.03.2006, C-234/04, Rz. 23).
  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    Eine rückwirkende Änderung steuerrechtlicher Vorschriften erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil sie nicht den bestandskräftig geregelten Einzelfall, mithin den der Besteuerung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern die rechtlichen Grundlagen eines Steuerverwaltungsakts umgestaltet (BFH-Urteil vom 09.08.1990 X R 5/88, BFHE 162, 355).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    Eine mittlerweile ergangene Gerichtsentscheidung ist daher nur dann ein rückwirkendes Ereignis, wenn sie den Tatbestand, an den das Steuergesetz anknüpft, rückwirkend verändert (BFH-Urteil vom 28.06.2006 III R 13/06, BFHE 214, 287).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16
    Die Änderung derartiger Abgabenbescheide habe sich vielmehr nach einzelstaatlichem Recht gerichtet, weil sich die Erhebung der Produktionsabgaben allgemein gleichfalls nach einzelstaatlichem Recht richtet (EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 58; s. auch die Änderung bei unionsrechtswidrig erhobener Mehrwertsteuer EuGH Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Rzn. 24 - 27; Urteil v. C-387/16, Rz. 22).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 32/05

    Antrag auf betragsmäßige Erweiterung eines bereits vorliegenden begrenzten

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • FG Hamburg, 09.04.1992 - IV 145/91
  • FG Düsseldorf, 13.06.2018 - 4 K 1304/17

    Vergütung der Energiesteuer für die Verwendung des versteuerten Benzins für die

    Dem gefundenen Ergebnis steht das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 16. Mai 2018 - 4 K 2898/16 VZr; EuGH Rs. C-360/18 - nicht entgegen.
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