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   FG Düsseldorf, 16.06.2010 - 4 K 904/10 AO   

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https://dejure.org/2010,7694
FG Düsseldorf, 16.06.2010 - 4 K 904/10 AO (https://dejure.org/2010,7694)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2010 - 4 K 904/10 AO (https://dejure.org/2010,7694)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 4 K 904/10 AO (https://dejure.org/2010,7694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Überlassung bestimmter Daten der EDV-Anlage einer Genossenschaft i.R.d. Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); Abgrenzung einer Prüfung nach dem SchwarzArbG zwischen steuerlicher Außenprüfung und Nachschau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Prüfung nach dem SchwarzArbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bekämpfung der Schwarzarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarzarbeit im Taxigewerbe - und ihre Kontrolle

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    SchwarzArbG - Mitwirkungspflicht einer Taxizentrale bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 7 K 7024/07

    Kontrollen gegen Schwarzarbeit ohne schriftliche Ankündigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.06.2010 - 4 K 904/10
    Zudem widerspräche die Anwendung des § 196 AO in Verbindung mit § 22 SchwarzArbG dem Zweck der Prüfungen nach dem SchwarzArbG, der in der Aufdeckung von verheimlichten Verstößen besteht, die bei einer Ankündigung der Prüfung gemäß § 197 AO regelmäßig weiter unentdeckt bleiben würden (s. FG Berlin-Brandenburg Urteil v. 04.11.2009, 7 K 7024/07, EFG 2010, 463 ff. m.w.N.).
  • FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 34/10

    Voraussetzungen für den Erlass einer Prüfungsanordnung gem. §§ 2 ff. SchwarzArbG

    Die Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG dienen nicht unmittelbar dazu, steuerliche Sachverhalte zu ermitteln, wie sich aus dem Prüfungsaufgabenkatalog in § 2 SchwarzArbG ergibt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07, wonach die Prüfung nach § 2 SchwarzArbG eher einer Nachschau gemäß § 210 AO denn einer Außenprüfung entspricht; FG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2010, 4 K 904/10 AO).
  • FG Düsseldorf, 30.01.2012 - 4 K 2256/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Prüfung der Geschäftsunterlagen eines

    Zudem widerspräche die Anwendung des § 196 AO in Verbindung mit § 22 SchwarzArbG dem Zweck der Prüfungen nach dem SchwarzArbG, der regelmäßig in der Aufdeckung von verheimlichten Verstößen besteht, die bei einer Ankündigung der Prüfung gemäß § 197 AO regelmäßig weiter unentdeckt bleiben würden (s. FG Berlin-Brandenburg Urteil v. 04.11.2009, 7 K 7024/07, EFG 2010, 463 ff. m.w.N.; FG Düsseldorf Urteil vom 16.06.2010, 4 K 904/10; FG Hamburg Urteil v. 20.10.2010, 4 K 34/10).
  • FG Hamburg, 22.06.2012 - 4 K 46/12

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Schwarzarbeitsbekämpfung

    Die Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG dienen nicht unmittelbar dazu, steuerliche Sachverhalte zu ermitteln, wie sich aus dem Prüfungsaufgabenkatalog in § 2 SchwarzArbG ergibt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07, wonach die Prüfung nach § 2 SchwarzArbG eher einer Nachschau gemäß § 210 AO denn einer Außenprüfung entspricht; FG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2010, 4 K 904/10 AO).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 6 K 2066/14

    Zu den Voraussetzungen der Prüfungen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit

    Die Prüfung nach dem SchwarzArbG stelle jedoch keine Außenprüfung gemäß §§ 196 ff AO und insbesondere keine Nachschau nach § 210 AO dar, denn sie diene nicht unmittelbar der Ermittlung steuerlicher Sachverhalte (Hinweis auf BFH-Urteil vom 23.10.2012, VII R 41/10; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07, Urteil des FG Düsseldorf vom 16.05.2010, 4 K 904/10).
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