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   FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02 U   

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https://dejure.org/2006,11181
FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02 U (https://dejure.org/2006,11181)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2006 - 5 K 6742/02 U (https://dejure.org/2006,11181)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2006 - 5 K 6742/02 U (https://dejure.org/2006,11181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung für gegenüber mittellosen Personen durch Vereinsbetreuer erbrachte Leistungen; Umsatzsteuerliche Behandlung von Betreuungsleistungen; Anschluss an den Caritasverband; Vergleichbarkeit der Betreuungsleistungen der Berufsbetreuer mit denen der ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 18; ; UStG § 4 Nr. 18c; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A (1) Buchst. g; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1908i Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbefreiung; Betreuungsleistungen; Verein; Wohlfahrtspflege; Abstandsgebot; Wettbewerb; Allgemeine Verwaltungskosten - Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer zugunsten Mittelloser

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer zugunsten Mittelloser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02
    Ein Mitgliedstaat kann einem Steuerpflichtigen, der beweisen kann, dass er steuerrechtlich unter einen Befreiungstatbestand der Richtlinie fällt, nicht entgegenhalten, dass er die Vorschriften, die die Anwendung eben dieser Steuerbefreiung erleichtern sollen, nicht erlassen hat (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 10.09.2002, Rs. C-141/00 - Kügler -, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs -EuGHE- 2002, I-6833, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2002, 513 m. w. N.).

    Artikel 13 Teil A (1) Buchst. g) der Richtlinie 77/388/EWG zählt die Tätigkeiten, die steuerfrei sind, hinreichend genau und unbedingt im o. g. Sinne auf (EuGH, Urteil vom 10.09.2002, a. a. O.).

    Ein Mitgliedstaat, der es - wie hier - unterlassen hat, die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu treffen, kann sich nicht auf sein eigenes Unterlassen berufen, um einem Steuerpflichtigen eine Steuerbefreiung zu verwehren, die dieser - wie im Streitfall der Kläger - nach der Richtlinie 77/388/EWG in Anspruch nehmen kann (EuGH, Urteil vom 10.09.2002, a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 5856/02

    Umsatzsteuerbefreiung; Betreuungsleistungen; Verein; Freie Wohlfahrtspflege;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02
    Nach Erkenntnissen des Senats in einem Parallelverfahren mit demselben Beklagten (Az. 5 K 5856/02) ist davon auszugehen, dass für die Jahre 1994 - 1998 im Bezirk des Amtsgerichts "O-Stadt" unterschiedliche Stundensätze in Rechnung gestellt worden sind je nach Schwere des Falles, dass aber Berufsbetreuer (mit Ausnahme evtl. von Rechtsanwälten) in gleicher Weise abgerechnet haben wie Betreuungsvereine für ihre Vereinsbetreuer (allerdings dann zzgl. Umsatzsteuer).

    So ergibt sich aus den in den Betriebsprüfungsunterlagen betreffend den Kläger in dem Verfahren (Az.) 5 K 5856/02 befindlichen Übersichten zur Entwicklung der Betreutenzahlen in den Jahren 1995 - 2000 eindeutig, dass die Zahl von ehrenamtlichen Betreuern und Vereinsbetreuern bei weitem nicht ausreichte, um die Anzahl der nötigen Betreuungen abzudecken, sondern vielmehr ein steigender Bedarf an Berufsbetreuern - unabhängig von der Zahl der Vereinsbetreuer - festzustellen ist.

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02
    Insoweit wird auf die umfassenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in seinem Beschluss vom 05.07.2000, XII ZB 58/97, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 3712, verwiesen.
  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02
    Auch kommt dem Umstand rechtserhebliche Bedeutung zu, ob und welche der Kosten für welche von einem Berufsbetreuer erbrachten Leistungen zum großen Teil von durch Gesetz errichtete Krankenkassen oder von Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, zu denen private Wirtschaftsteilnehmer, wie z. B. Berufsbetreuer, vertragliche Beziehungen unterhalten (vgl. hierzu z.B. BFH, Urteil vom 22.04.2004, V R 1/98, BStBl II 2004, 849 m. w. N.).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02
    Zwar hat der BFH (dem EuGH folgend) entschieden, dass der Begriff der Einrichtung grundsätzlich weit genug sei, um auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu erfassen (vgl. BFH, Urteil vom 18.08.2005, V R 71/03, BStBl II 2006, 143 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 26.05.2005, C-498/03, UR 2005, 453).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02
    Zwar hat der BFH (dem EuGH folgend) entschieden, dass der Begriff der Einrichtung grundsätzlich weit genug sei, um auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu erfassen (vgl. BFH, Urteil vom 18.08.2005, V R 71/03, BStBl II 2006, 143 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 26.05.2005, C-498/03, UR 2005, 453).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02
    Zu beachten ist auch, dass die Vergütungsregeln für berufsmäßige Betreuer u. a. auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 1. Juli 1980, 1 BvR 349/75, 1 BvR 378/76, amtliche Sammlung von Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 54, 251, 266, zurückgehen.
  • FG Düsseldorf, 21.09.2006 - 5 K 4729/02

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von durch Vereinsbetreuern erbrachte

    Dies ist in den Parallelverfahren 5 K 6742/02 U und 5 K 5856/02 U durch das für die dortigen Kläger zuständige Amtsgericht "O-Stadt" auf entsprechende Nachfrage bestätigt worden.
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